Newsletter Netzwerk Recherche 231 vom 22.03.2024
Liebe Kolleg:innen,
in den vergangenen Monaten haben journalistische Recherchen zutage gefördert, was sonst eher das Metier von Sicherheitsbehörden ist: Spiegel, ZDF, Standard und The Insider spürten den flüchtigen Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek in Russland auf – inklusive priesterlicher Tarnidentität und vielfältigen Verbindungen zu russischen Geheimdiensten. Das Podcast-Team von „Legion. Most Wanted“ fand gemeinsam mit einem „Bellingcat“-Kollegen die seit Jahrzehnten gesuchte ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette im Internet, auch wenn sie den letzten Schritt der Identifizierung nicht gingen.
Sollten Journalist:innen, wenn sie den Behörden ein paar hundert Meter voraus sind, ihre Informationen mit der Polizei und anderen staatlichen Sicherheitsbehörden teilen? Und wäre es nicht gut, in extremen Fällen sogar Strafanzeige zu stellen? Die Antwort sollte klar sein: Journalismus ist kein verlängerter Arm der Strafverfolgung. Quellen würden andernfalls gefährdet und abgeschreckt, das Begehren der Exekutive würde weiter wachsen und in der Gesellschaft würde sich auch die Wahrnehmung der Medien verändern: Fotograf:innen und Kamerateams würden etwa bei Demos in den Verdacht der Hilfspolizei geraten und noch stärker zum Zielobjekt werden. Und es ist schlicht nicht unsere Aufgabe.
Wir Medienschaffende sollten uns daher auch immer auf unser Zeugnisverweigerungsrecht berufen, wenn es um berufsbezogene Wahrnehmungen geht. Andernfalls entscheiden wir über Gut und Böse: Sobald Journalist:innen gegen Terrorverdächtige aussagen, müsste konsequenterweise Glenn Greenwald auch gegen Edward Snowden aussagen. Das kann nicht die Idee von Recherchejournalismus sein.
Euer
Christian Deker