Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, ein neues Firmenregister einzuführen, über das erstmals auch die wahren Eigentümer von Unternehmen recherchierbar sein sollen. Damit reagiert die Bundesregierung auf Vorgaben der EU-Geldwäscherichtlinie – setzt diese aber sehr minimalistisch um. „Der Gesetzentwurf vergibt die Chance, einen echten Schritt zu mehr Transparenz zu wagen“, so Manfred Redelfs vom Vorstand der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche. „Das geplante Transparenzregister soll hinter einer Bezahlschranke versteckt werden, nur bei berechtigtem Interesse zugänglich sein und ist auch nur nach Firmennamen durchsuchbar, nicht nach den Namen der wirtschaftlich Berechtigten. Damit ist der Name Transparenzregister leider eine Mogelpackung“, so Redelfs.

Die journalistischen Recherchen zu den Panama Papers haben den Anstoß gegeben, vermehrt gegen Briefkastenfirmen vorzugehen und Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen. Deshalb soll eine neue Verpflichtung dazu führen, dass auch die wirtschaftlich Berechtigten („beneficial owner“) einer Firma genannt werden müssen. Das Verstecken hinter Briefkastenfirmen soll so ausgeschlossen werden. Anders als in Großbritannien, wo ein solches Register kostenlos im Internet für jedermann zugänglich ist, wird die bundesdeutsche Variante aber nur gegen Gebühren zu nutzen sein. Ein „berechtigtes Interesse“ am Abruf der Daten soll z.B. Journalisten und Nichtregierungsorganisationen zugebilligt werden.

„Die Recherchen zu den Panama Papers haben gezeigt, dass erst aus der Verknüpfung frei zugänglicher Daten neue Erkenntnisse über Steuerhinterziehung gewonnen werden konnten. Die Hürden, die mit dem neuen Register einhergehen, untergraben leider seinen Nutzen ganz erheblich“, so Redelfs.

Zunächst hatte sich das Justizministerium für eine wirklich transparentere Lösung ausgesprochen, war aber offenbar vom Finanzministerium ausgebremst worden. Hintergrund sind Sorgen aus der Wirtschaft vor Erpressung oder Entführung, sollte jeder die Eigentümer von Firmen recherchieren können. „Diese Argumente können nur vorgeschoben sein, denn auch jetzt sind die meisten Informationen bereits über das Handelsregister sowie über kostenpflichtige Datenbanken zugänglich. Wer wirklich Böses im Schilde führt, wird sich von einer kleinen Nutzungsgebühr auch nicht abschrecken lassen. Hier wird der Datenschutz ungerechtfertigt gegen die Transparenz ausgespielt“, kritisiert Redelfs. netzwerk recherche fordert daher die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und sich dabei die Lösung in Großbritannien zum Vorbild zu nehmen.