Diese Schutzklausel für den BND schlägt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Bundesarchivrechts vor.

Diese Schutzklausel für den BND schlägt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Bundesarchivrechts vor.

Bei der geplanten Novellierung des Bundesarchivgesetzes soll für den Bundesnachrichtendienst eine Schutzklausel eingeführt werden, nach der der BND selbst entscheiden kann, was an das Bundesarchiv abgegeben wird und was weiterhin in seinen eigenen Beständen unter Verschluss bleibt. So heißt es im Gesetzentwurf, der sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet: “Unterlagen der Nachrichtendienste sind anzubieten, wenn sie deren Verfügungsberechtigung unterliegen und überwiegende Gründe des Nachrichtenzugangs oder schutzwürdige Interessen der bei ihnen beschäftigten Personen einer Abgabe nicht mehr entgegenstehen.” Dies wäre ein Bruch mit der bisherigen Regelung, dass die Bundesbehörden ihre Bestände nach 30 Jahren an das Bundesarchiv abgeben. Sofern heute bei einer Akteneinsicht im Bundesarchiv besondere Schutzinteressen zu berücksichtigen sind, geschieht die Prüfung der Geheimhaltungsgründe durch das Bundesarchiv, bei Anhörung der Stelle, die die Akten abgegeben hat. Nun ist zu befürchten, dass die Akten von vornherein beim BND verbleiben und dass dem Bundesarchiv die Handhabe fehlt, ihre Weiterleitung zu erreichen. Denn es ist nicht zu erwarten, dass das Bundesarchiv gegen den BND klagen wird, um eine Aktenübernahme zu erreichen. Auch besteht das Risiko, dass immer dann, wenn die BND-Akten Informationen enthalten, die von anderen Nachrichtendiensten stammen, der BND sich darauf zurückzieht, ihm fehle es an der sogenannten Verfügungsberechtigung. Eine Anhörung der betreffenden dritten Stellen, ob sie mit einer Freigabe einverstanden sind – sonst ein Standardverfahren im Informationsrecht – ist nach der Novelle auch nicht vorgesehen.

Netzwerk Recherche fordert in einer Stellungnahme, die dem für das Gesetz federführenden Kulturausschuss des Bundestages übersandt wurde, die “BND-Klausel” zu streichen. Außerdem setzt sich Netzwerk Recherche dafür ein, dass die Auslagerung von Akten in Privatarchive untersagt und das Vernichten von Akten strenger geahndet wird.  “Auch die Geheimdienste müssen sich demokratischer Kontrolle und mehr Transparenz stellen. Informationen, die einst sensibel waren, sind es oft nach vielen Jahren nicht mehr und sollten deshalb offengelegt werden. Eine ‘BND-Klausel’ im Bundesarchivgesetz ist deshalb genau das falsche Signal”, so Manfred Redelfs, der sich im Vorstand der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche für mehr Transparenz engagiert.

Von unmittelbarer Bedeutung ist die geplante Neuregelung z.B. in einem derzeit laufenden Rechtsstreit des Springer-Verlages. Bild-Chefreporter Hans-Wilhelm Saure klagt gegen den BND, um in Erfahrung zu bringen, welche Informanten den Geheimdienst von 1950 bis 1970 mit Informationen über Springer versorgt haben. Kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der BND die Akten dem Gericht zur Prüfung vorlegen muss, damit es sich selbst ein Bild machen kann. Sollte der Rechtsstreit noch längere Zeit andauern, was zu befürchten ist, könnte der BND die Aktenfreigabe leichter unter Berufung auf die Novelle des Bundesarchivgesetzes abwehren.