{"id":11803,"date":"2018-03-14T14:39:30","date_gmt":"2018-03-14T13:39:30","guid":{"rendered":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/?p=11803"},"modified":"2018-03-14T14:42:33","modified_gmt":"2018-03-14T13:42:33","slug":"buendnis-transparentes-hessen-gesetzentwurf-zu-datenschutz-und-informationsfreiheit-voellig-unzureichend","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/blog\/buendnis-transparentes-hessen-gesetzentwurf-zu-datenschutz-und-informationsfreiheit-voellig-unzureichend\/","title":{"rendered":"B\u00fcndnis Transparentes Hessen: Gesetzentwurf zu Datenschutz und Informationsfreiheit v\u00f6llig unzureichend"},"content":{"rendered":"<p>Der Gesetzentwurf zu Datenschutz und Informationsfreiheit, der am morgigen Donnerstag im Innen- und Unterausschuss Datenschutz des Hessischen Landtags behandelt wird, ist in der jetzigen Form v\u00f6llig unzureichend. So lautet das Urteil des B\u00fcndnisses \u201eTransparentes Hessen\u201c, das sich f\u00fcr einen besseren Informationszugang von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern an Verwaltungsinformationen einsetzt. Der Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Organisationen sieht das im Koalitionsvertrag versprochene offene und transparente Verwaltungshandeln nicht erf\u00fcllt.<!--more--><\/p>\n<p>\u201eEs ist zwar begr\u00fc\u00dfenswert, dass sich endlich auch Hessen ein Informationsfreiheitsgesetz geben will. Von dem Grundsatz, dass amtliche Informationen von Beh\u00f6rden auf Antrag ver\u00f6ffentlicht werden m\u00fcssen, ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf jedoch nicht viel \u00fcbrig geblieben\u201c, kritisiert Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation. Lediglich ausgew\u00e4hlte Landesbeh\u00f6rden sind dem Gesetzentwurf nach informationspflichtig. Die Beh\u00f6rden der St\u00e4dte, Gemeinden und Landkreise sollen hingegen nicht von einer Auskunftspflicht erfasst sein. \u00a0\u201eGerade auf kommunaler Ebene besteht das gr\u00f6\u00dfte Interesse an Informationen, wie die Erfahrungen anderer Fl\u00e4chenl\u00e4nder zeigen. Ohne die Verpflichtung kommunaler Beh\u00f6rden bleibt das Gesetz nahezu wirkungslos\u201c, so Felix Hoffmann von Mehr Demokratie. Das zivilgesellschaftliche B\u00fcndnis fordert unter anderem einen landesweit einheitlichen Informationsanspruch.<\/p>\n<p>Doch selbst bei den verpflichteten Landesbeh\u00f6rden sieht der Entwurf zahlreiche Ausnahmen vor. Polizei, Verfassungsschutz, Landeskartellamt oder etwa Hochschulen und Universit\u00e4ten sollen demnach keine Informationen herausgeben m\u00fcssen. \u201eUm Korruption bek\u00e4mpfen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen alle Institutionen ein Mindestma\u00df an Transparenz gew\u00e4hrleisten, um eine \u00f6ffentliche Kontrolle zu erm\u00f6glichen\u201c, sagt Carolin Glandorf von Transparency Deutschland. Joachim Papendick, Vorsitzender des Bunds der Steuerzahler Hessen, meint: \u201eDie Regelungen des Gesetzentwurfs schaffen keine effektiven Mittel, um Steuergeldverschwendung einzud\u00e4mmen.\u201c Das B\u00fcndnis fordert deshalb den Verzicht auf pauschale Bereichsausnahmen von der Informationspflicht.<\/p>\n<p>Weiterhin ist der Informationszugang nicht voraussetzungslos. Wenn etwa wirtschaftliche Interessen an einem Antrag auf Informationszugang bestehen, soll dieser verwehrt bleiben. \u201eEine solche Regelung k\u00f6nnte es Journalistinnen und Journalisten unm\u00f6glich machen, Informationen auf Grundlage eines Informationsfreiheitsgesetzes zu erlangen\u201c, so Anja Willmann von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union in ver.di. Wie die Intention eines Antragsstellers zudem ermittelt werden soll, bleibt offen. Ein voraussetzungsloser Zugang zu Informationen ist eine weitere Forderung des B\u00fcndnisses <em>Transparentes Hessen<\/em>.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend Rheinland-Pfalz bereits \u00fcber ein Transparenzgesetz verf\u00fcgt und viele Informationen proaktiv ver\u00f6ffentlicht, sieht der Entwurf der Regierungsfraktionen lediglich einen Informationszugang auf Antrag vor. \u201eDas Vorzeichen des Informationszugangs sollte hier umgekehrt werden: Nicht der B\u00fcrger ist in der Holschuld, sondern der Staat und die Verwaltung in der Bringschuld\u201c, fordert Roland Sch\u00e4fer von dieDatensch\u00fctzer Rhein Main. Eine weitere Forderung des B\u00fcndnisses ist die proaktive Ver\u00f6ffentlichung von Informationen.<\/p>\n<p>\u201eMit dem vorliegenden Entwurf w\u00fcrde Hessen das schlechteste Informationsfreiheitsgesetz der Bundesrepublik bekommen\u201c, so Dr. Manfred Redelfs von der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche. Wie es um die Transparenz in Hessen bestellt ist, zeigt auch die Erarbeitung des Gesetzentwurfs. Jahrelang wurden die Regelungen der anderen zw\u00f6lf Bundesl\u00e4nder, die \u00fcber ein Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz verf\u00fcgen, evaluiert. Ver\u00f6ffentlicht wurde die Auswertung allerdings nie. \u201eUns stellt sich die Frage, auf welcher Basis ein Gesetzentwurf mit so weitreichenden Defiziten erstellt wurde\u201c, sagt Dr. Sven Berger von der Deutschen Gesellschaft f\u00fcr Informationsfreiheit. Das B\u00fcndnis fordert ferner die Ver\u00f6ffentlichung der Ergebnisse der Evaluation.<\/p>\n<p>Dem B\u00fcndnis \u201eTransparentes Hessen\u201c geh\u00f6ren an: Open Knowledge Foundation, Mehr Demokratie, Transparency Deutschland, Bund der Steuerzahler Hessen, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, dieDatensch\u00fctzer Rhein Main, Netzwerk Recherche, Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Informationsfreiheit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Gesetzentwurf zu Datenschutz und Informationsfreiheit, der am morgigen Donnerstag im Innen- und Unterausschuss Datenschutz des Hessischen Landtags behandelt wird, ist in der jetzigen Form v\u00f6llig unzureichend. So lautet das Urteil des B\u00fcndnisses \u201eTransparentes Hessen\u201c, das sich f\u00fcr einen besseren Informationszugang von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern an Verwaltungsinformationen einsetzt. 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