{"id":1376,"date":"2012-11-21T12:11:47","date_gmt":"2012-11-21T11:11:47","guid":{"rendered":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/?p=1376"},"modified":"2014-09-16T14:08:04","modified_gmt":"2014-09-16T12:08:04","slug":"ifg-thueringen-gesetzentwurf-der-landesregierung-ist-eine-mogelpackung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/blog\/ifg-thueringen-gesetzentwurf-der-landesregierung-ist-eine-mogelpackung\/","title":{"rendered":"IFG Th\u00fcringen: Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine Mogelpackung"},"content":{"rendered":"<p>Die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche e.V. kritisiert den Entwurf zum neuen Informationsfeiheitsgesetz in Th\u00fcringen. &#8220;Die jetzige Vorlage ist eine Mogelpackung&#8221;, sagt Oliver Schr\u00f6m, Vorsitzender von Netzwerk Recherche. &#8220;Wenn die Landesregierung in Th\u00fcringen den B\u00fcrgern und der \u00d6ffentlichkeit keinen freien Zugang zu den Informationen in Ihren Beh\u00f6rden geben will, soll sie das offen sagen. Die Gesetzesvorlage dient allein der Geheimhaltung und tr\u00e4gt somit zu Unrecht den Namen Informationsfreiheitsgesetz.&#8221;<!--more--><br \/>\nDas neue Gesetz soll im Dezember im Erfurter Landtag beschlossen werden. Nach Ansicht von Netzwerk Recherche erf\u00fcllt der vorliegende Entwurf aber in wesentlichen Punkten nicht die Anforderungen an ein Informationsfreiheitsgesetz. So konterkarieren zu viele und zu weitreichende Ausnahmetatbest\u00e4nde den Sinn des Gesetzes, den B\u00fcrgern und der \u00d6ffentlichkeit freien Zugang zu Informationen der Beh\u00f6rden zu gew\u00e4hren.<br \/>\nAnstatt tats\u00e4chlich notwendige Ausnahmen, nach denen eine Auskunft verweigert werden darf, eng auszulegen und genau zu benennen, werden im Gesetz ganze Verwaltungsbereiche f\u00fcr interessierte B\u00fcrger verschlossen. Beispielsweise werden Sicherheitsbeh\u00f6rden, Hochschulen, der th\u00fcringische Landesrechnungshof sowie \u00f6ffentliche Unternehmen weitgehend von jeder Informationspflicht ausgenommen.<br \/>\nIn den Augen von Netzwerk Recherche muss hier Aufkl\u00e4rung und Transparenz der Vorzug vor obrigkeitkeitsstaatlichem Denken und Geheimniskr\u00e4merei gegeben werden.<br \/>\nWeiter bem\u00e4ngelt Netzwerk Recherche v\u00f6llig unzureichende Fristenregelungen im Gesetzentwurf. Die Zeitr\u00e4ume zur Bearbeitung der Antr\u00e4ge sind schwammig formuliert. So wird in dem Gesetzentwurf aus einem &#8220;unverz\u00fcglich&#8221; schnell eine Frist von drei Monaten, die ohne weiteres &#8220;angemessen&#8221; &#8211; also auf unbestimmte Zeit &#8211; verl\u00e4ngert werden kann. Und mehr noch: Wenn der Antrag auf Informationsfreigabe nach drei Monaten von einer Beh\u00f6rde nicht genehmigt worden ist, soll der Antrag als abgelehnt gelten. Auf Abschottung sinnende Beh\u00f6rden werden auf diese Art und Weise unterst\u00fctzt, wenn sie Zugang zu Informationen verweigern wollen. Diese Regelung ist v\u00f6llig kontr\u00e4r zum Standard, der mittlerweile in der Informationsfreiheitsgesetzgebung erreicht wurde. Auch das Umweltinformationsgesetz des Landes Th\u00fcringen sieht hier bessere Fristen vor, ohne dass dies in der Vergangenheit zu Problemen gef\u00fchrt hat.<br \/>\nDamit nicht genug: Die im Gesetz vorgeschlagene Einf\u00fchrung eines Kostendeckungsprinzips f\u00fcr den Zugang zu Informationen benachteiligt finanziell schwache B\u00fcrger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Netzwerk Recherche fordert auch hier &#8211; wie im Bund und in anderen L\u00e4ndern \u00fcblich &#8211; eigenst\u00e4ndige Kostenregelungen, die von vornherein nach oben gedeckelt sind. &#8220;Es darf keine ma\u00dflosen Geb\u00fchrenforderungen geben. Die vorgesehenen Regelungen sind f\u00fcr Antragsteller abschreckend und lassen den eigentlichen Zweck des Gesetzes ins Leere laufen&#8221;, sagt Oliver Schr\u00f6m.<br \/>\nGanz besonders kritisch sieht Netzwerk Recherche den Versuch der Landesregierung, gewerbliche Nutzungen einer Akteneinsicht unter Strafe zu stellen und mit bis zu 5.000 Euro Geldbu\u00dfe zu belegen. Die praktische Konsequenz aus dieser Regelung w\u00e4re, dass kein Journalist die erhaltenen Informationen in seiner publizistischen T\u00e4tigkeit verwenden darf, ohne sich einer empfindlichen Strafe auszusetzen. Denn eine Gewinnerzielungsabsicht ist bei festangestellten Journalisten mittelbar und bei freien Journalisten unmittelbar immer vorhanden. Sie werden f\u00fcr Artikel oder Fernsehberichte bezahlt, die sie im Dienst der \u00d6ffentlichkeit auf Basis der erlangten Informationen erstellen. Die in Th\u00fcringen geplante Regelung steht nach Ansicht von Netzwerk Recherche im Widerspruch zu Bundes- und Europarecht. &#8220;Hier wird versucht, einen Berufsstand und damit die allgemeine \u00d6ffentlichkeit vom Zugang zu Informationen auszuschlie\u00dfen&#8221;, so Oliver Schr\u00f6m. &#8220;Der vorliegende Gesetzentwurf ist deshalb abzulehnen. Umfangreiche Verbesserungen sind unumg\u00e4nglich.&#8221;<br \/>\nNetzwerk Recherche appelliert an die Parteien im Th\u00fcringer Landtag, ein Informationsfreiheitsgesetz zu beschlie\u00dfen, das diesen Name auch verdient.<br \/>\nNetzwerk Recherche e.V. ist der Verein zur F\u00f6rderung der Recherche in Deutschland, dem 600 Journalisten aus allen Bereichen der Medien angeh\u00f6ren. Zu seinen Kernaufgaben z\u00e4hlt, Recherche zu f\u00f6rdern und zu fordern. Dazu veranstaltet das Netzwerk Fachtagungen und Konferenzen, gibt Publikationen heraus und vergibt Recherche-Stipendien.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche e.V. kritisiert den Entwurf zum neuen Informationsfeiheitsgesetz in Th\u00fcringen. &#8220;Die jetzige Vorlage ist eine Mogelpackung&#8221;, sagt Oliver Schr\u00f6m, Vorsitzender von Netzwerk Recherche. &#8220;Wenn die Landesregierung in Th\u00fcringen den B\u00fcrgern und der \u00d6ffentlichkeit keinen freien Zugang zu den Informationen in Ihren Beh\u00f6rden geben will, soll sie das offen sagen. 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