{"id":18355,"date":"2019-12-03T12:01:28","date_gmt":"2019-12-03T11:01:28","guid":{"rendered":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/?p=18355"},"modified":"2019-12-18T11:05:07","modified_gmt":"2019-12-18T10:05:07","slug":"verfassungsgericht-verhandelt-klage-von-journalistinnen-und-gff-gegen-das-bnd-gesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/blog\/verfassungsgericht-verhandelt-klage-von-journalistinnen-und-gff-gegen-das-bnd-gesetz\/","title":{"rendered":"Verfassungsgericht verhandelt Klage von Journalist*innen und GFF gegen das BND-Gesetz"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das Bundesverfassungsgericht wird am 14. und 15. Januar 2020 \u00fcber das BND-Gesetz verhandeln. Damit r\u00fcckt ein Grundsatzurteil \u00fcber die Befugnisse des Geheimdienstes f\u00fcr dessen globale Massen\u00fcberwachung des Datenverkehrs im Internet in greifbare N\u00e4he. Anlass f\u00fcr die Verhandlung ist die Verfassungsbeschwerde eines B\u00fcndnisses aus f\u00fcnf Medienorganisationen, u.a. Netzwerk Recherche und der Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte (GFF).<\/strong><\/p>\n<p>Darf der Bundesnachrichtendienst \u2013 so wie es die Bundesregierung derzeit veranlasst \u2013 im Ausland praktisch schrankenlos Telefongespr\u00e4che abh\u00f6ren, Internet-Verkehr auswerten und damit die Privatsph\u00e4re von Milliarden Menschen de facto abschaffen? Wie k\u00f6nnen besonders gef\u00e4hrdete Berufsgruppen wie Journalistinnen und Journalisten vor einer solchen Massen\u00fcberwachung gesch\u00fctzt werden? Fragen, \u00fcber die sp\u00e4testens seit den Enth\u00fcllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden weltweit diskutiert wird, werden nun in Karlsruhe verhandelt. <\/p>\n<p>Das erwartete Grundsatzurteil wird das erste zur BND-\u00dcberwachung seit \u00fcber 20 Jahren sein. Damit \u00e4u\u00dfert sich das Bundesverfassungsgericht erstmals im Lichte der durch die Digitalisierung massiv angestiegenen \u00dcberwachungsm\u00f6glichkeiten zu dem Thema. M\u00fcndliche Verhandlungen sind beim Bundesverfassungsgericht selten und werden typischerweise bei Verfahren einberufen, die aus Sicht der Richterinnen und Richter von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung sind. So fanden beispielsweise im Jahr 2018 vor dem Ersten Senat des BVerfG nur zwei m\u00fcndliche Verhandlungen statt \u2013 bei \u00fcber 3.000 neu eingegangenen Verfassungsbeschwerden alleine im Ersten Senat.<!--more--><\/p>\n<p>\u00dcber sieben Jahre, nachdem Edward Snowden ein globales System geheimdienstlicher Massen\u00fcberwachung enth\u00fcllt hat, d\u00fcrfte das Bundesverfassungsgericht \u00fcber die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der deutschen Beteiligung daran h\u00f6chstrichterlich entscheiden. Im Zuge des NSA-Skandals brachte ein Untersuchungsausschuss des Bundestages n\u00e4mlich ans Licht, dass der BND als Steigb\u00fcgelhalter f\u00fcr die NSA fungierte, woraufhin die damalige Gro\u00dfe Koalition ein neues BND-Gesetz verabschiedete. Doch anstatt dem Auslandsgeheimdienst klare Schranken zu setzen, legalisierte die Bundesregierung die praktisch fl\u00e4chendeckende Auslands\u00fcberwachung einfach \u2013 trotz massiver Proteste aus der Zivilgesellschaft.<\/p>\n<p>Die Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte koordinierte daraufhin ein B\u00fcndnis aus international renommierten Journalistinnen und Journalisten sowie Medienorganisationen. Gemeinsam reichten sie Ende 2017 Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz ein. Die Kl\u00e4gerinnen und Kl\u00e4ger f\u00fcrchten unter anderem eine Aush\u00f6hlung des Quellenschutzes: Wenn Geheimdienste jede Kommunikation speichern und auswerten k\u00f6nnen, verlieren Kontaktpersonen \u00fcberall auf der Welt sukzessive das Vertrauen in die Medien \u2013 im schlimmsten Fall wenden sie sich mit Missst\u00e4nden gar nicht mehr an die Presse. Durch die Hintert\u00fcr kann der BND damit auch das deutsche Redaktionsgeheimnis aush\u00f6hlen, wenn zum Beispiel bei internationalen Gro\u00dfrecherchen wie den Panama-Papers nicht die deutschen Redaktionen, sondern ihre ausl\u00e4ndischen Partnermedien abgehorcht werden. Bei der m\u00fcndlichen Verhandlung wird das Bundesverfassungsgericht nun die Positionen der Verfahrensbeteiligten anh\u00f6ren, R\u00fcckfragen stellen und sich Rat von Sachverst\u00e4ndigen holen wie zum Beispiel IT-Fachleuten. Im Anschluss wird der Senat eine Entscheidung f\u00e4llen und das Urteil \u00f6ffentlich verk\u00fcnden.<\/p>\n<p>Hintergrund:<\/p>\n<p>Teil des B\u00fcndnisses sind neben der Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte (GFF) auch Reporter ohne Grenzen (ROG), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union dju in ver.di, das Recherchenetzwerk n-ost sowie das Netzwerk Recherche. Zu den Beschwerdef\u00fchrerinnen geh\u00f6ren unter anderem die Tr\u00e4gerin des Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismayilova. Verfahrensbevollm\u00e4chtigter ist der Mainzer Hochschullehrer Prof. Dr. Matthias B\u00e4cker.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht wird am 14. und 15. Januar 2020 \u00fcber das BND-Gesetz verhandeln. Damit r\u00fcckt ein Grundsatzurteil \u00fcber die Befugnisse des Geheimdienstes f\u00fcr dessen globale Massen\u00fcberwachung des Datenverkehrs im Internet in greifbare N\u00e4he. 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