{"id":19855,"date":"2020-05-14T11:00:07","date_gmt":"2020-05-14T09:00:07","guid":{"rendered":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/?p=19855"},"modified":"2023-07-13T13:21:37","modified_gmt":"2023-07-13T11:21:37","slug":"wegweisendes-urteil-fuer-kommunikationsgeheimnis-und-pressefreiheit-erwartet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/blog\/wegweisendes-urteil-fuer-kommunikationsgeheimnis-und-pressefreiheit-erwartet\/","title":{"rendered":"Wegweisendes Urteil f\u00fcr Kommunikationsgeheimnis und Pressefreiheit erwartet"},"content":{"rendered":"<p><strong>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verk\u00fcndet am kommenden Dienstag, den 19. Mai, sein Urteil zur anlasslosen \u00dcberwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Anlass ist die Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz von Netzwerk Recherche und der Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte (GFF) sowie vier weiteren Medienorganisationen.<\/strong> <\/p>\n<p>Seit der m\u00fcndlichen Verhandlung im Januar ist das B\u00fcndnis zuversichtlich, dass das Gericht der geheimdienstlichen \u00dcberwachung Grenzen setzen wird. Das erwartete Grundsatzurteil k\u00f6nnte das Telekommunikationsgeheimnis erheblich st\u00e4rken, und mit ihm den internationalen Menschenrechtsschutz sowie die Pressefreiheit.<\/p>\n<p>\u201eViele journalistische Recherchen haben heute einen grenz\u00fcberschreitenden Charakter. Wenn aber unsere Kommunikation global geworden ist, dann reicht es nicht mehr, Journalisten nur in Deutschland vor \u00dcberwachung zu sch\u00fctzen. Es untergr\u00e4bt die Pressefreiheit, wenn der BND im Ausland mith\u00f6ren kann, was deutsche Journalisten mit ihren internationalen Kollegen und mit Whistleblowern austauschen. Das Bundesverfassungsgericht muss hier ein Zeichen f\u00fcr den Grundrechtsschutz im digitalen Zeitalter setzen\u201c, sagt Julia Stein, 1. Vorsitzende Netzwerk Recherche e.V. <\/p>\n<p><strong>Sind deutsche Beh\u00f6rden im Ausland an das Grundgesetz gebunden?<\/strong> <\/p>\n<p>Mit dem Verfahren wollen die beteiligten Organisationen eine Grundsatzfrage kl\u00e4ren, die in Deutschland seit \u00fcber 20 Jahren f\u00fcr Diskussionen sorgt: Sind deutsche Beh\u00f6rden im Ausland an die Grundrechte gebunden? Die Bundesregierung verneint das, wie sie in der m\u00fcndlichen Verhandlung auf kritische Nachfragen der Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts bekr\u00e4ftigte. Die Kl\u00e4ger*innen \u2013 darunter renommierte ausl\u00e4ndische Investigativjournalist*innen \u2013 argumentieren hingegen, dass Artikel 1 des Grundgesetzes die Regierung an die Grundrechte bindet \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob sie im In- oder im Ausland aktiv wird. Auch Menschen im Ausland haben ein Recht auf Privatsph\u00e4re. Der BND darf daher nicht, wie es das BND-Gesetz erlaubt, den Kommunikations- und Internetverkehr von Ausl\u00e4ndern im Ausland schrankenlos \u00fcberwachen.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Was ist von dem Urteil zu erwarten?<\/strong><\/p>\n<p>\u201eDas Gericht deutete in der m\u00fcndlichen Verhandlung an, dass es diese Auffassung teilen k\u00f6nnte\u201c, sagt Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. \u201eDie Frage ist nun, welche konkreten Konsequenzen es daraus f\u00fcr die \u00dcberwachungst\u00e4tigkeit des BND zieht.\u201c Zur St\u00e4rkung des Telekommunikationsgeheimnisses k\u00f6nnte das Gericht dem Gesetzgeber aufgeben, Vertrauensbeziehungen wie jene zwischen Journalist*innen und ihren Quellen besser zu sch\u00fctzen; die gezielte \u00dcberwachung von dem BND bereits bekannten Personen an gesteigerte Voraussetzungen zu kn\u00fcpfen; die \u00dcbermittlung von Daten an ausl\u00e4ndische Stellen einzuschr\u00e4nken; und die unabh\u00e4ngige Kontrolle der Auslands\u00fcberwachung auszuweiten und zu st\u00e4rken. Die genannten oder \u00e4hnliche Vorgaben k\u00f6nnte es allerdings auch (teilweise) aus dem BND-Gesetz selbst ableiten, ohne dass es daf\u00fcr ge\u00e4ndert werden m\u00fcsste.<\/p>\n<p><strong>Aush\u00f6hlung des Redaktionsgeheimnisses bef\u00fcrchtet<\/strong><\/p>\n<p>Der mangelhafte Schutz im BND-Gesetz hatte die klagenden ausl\u00e4ndischen Journalist*innen zu ihrer Verfassungsbeschwerde bewegt. Sie bef\u00fcrchten, dass sich Informant*innen aus Angst vor permanenter \u00dcberwachung nicht mehr mit sensiblen Themen an sie wenden wollen. Ferner k\u00f6nnte der BND auch das deutsche Redaktionsgeheimnis umgehen, wenn er bei internationalen Gro\u00dfrecherchen wie den Panama-Papers die ausl\u00e4ndischen Partnermedien deutscher Redaktionen \u00fcberwacht. <\/p>\n<p>Gegen das BND-Gesetz klagen unter anderem die Tr\u00e4gerin des Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismajilova, und die internationale Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen (RSF). Verfahrensbevollm\u00e4chtigter ist der renommierte Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Dr. Matthias B\u00e4cker; RSF wird daneben vertreten von Rechtsanwalt Dr. Bijan Moini (GFF). Die Klage koordiniert die Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen, dem Deutschen Journalisten-Verband, der Deutschen Journalistinnen und Journalisten Union dju in ver.di, dem Recherchenetzwerk n-ost sowie dem Netzwerk Recherche.<\/p>\n<p>Mehr Informationen inklusive der vollst\u00e4ndigen Verfassungsbeschwerde finden Sie unter: <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20220311083713\/https:\/\/notrustnonews.org\/\">www.notrustnonews.org<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verk\u00fcndet am kommenden Dienstag, den 19. Mai, sein Urteil zur anlasslosen \u00dcberwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Anlass ist die Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz von Netzwerk Recherche und der Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte (GFF) sowie vier weiteren Medienorganisationen. Seit der m\u00fcndlichen Verhandlung im Januar ist das B\u00fcndnis zuversichtlich, dass das Gericht [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":22,"featured_media":18485,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[40],"tags":[],"class_list":["post-19855","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-pressefreiheit"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/19855","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/wp-json\/wp\/v2\/users\/22"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=19855"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/19855\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":34084,"href":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/19855\/revisions\/34084"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/wp-json\/wp\/v2\/media\/18485"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=19855"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=19855"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=19855"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}