{"id":2667,"date":"2007-06-15T16:05:04","date_gmt":"2007-06-15T14:05:04","guid":{"rendered":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/?p=2667"},"modified":"2015-01-26T15:56:05","modified_gmt":"2015-01-26T14:56:05","slug":"keine-pressefreiheit-ohne-menschenrechte-barbara-lochbihler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/blog\/keine-pressefreiheit-ohne-menschenrechte-barbara-lochbihler\/","title":{"rendered":"Keine Pressefreiheit ohne Menschenrechte \u2013 Barbara Lochbihler"},"content":{"rendered":"<p class=\"section\"><strong>Vortrag von Barbara Lochbihler auf der Jahreskonferenz des Netzwerk Recherche, 15. Juni 2007<\/strong><\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>ich bedanke mich sehr f\u00fcr die Gelegenheit, heute zu Ihnen \u00fcber die Pressefreiheit sprechen zu d\u00fcrfen. Sie alle sind Frauen und M\u00e4nner der journalistischen Praxis, und es wird in den n\u00e4chsten zwei Tagen auch darum gehen, wie ganz praktisch die Pressefreiheit verletzt wird, namentlich in Osteuropa. Das mir gestellte Thema \u201eKeine Pressefreiheit ohne Menschenrechte\u201c verlangt hingegen nach Grunds\u00e4tzlichkeit, und ich will auch gleich ein paar grunds\u00e4tzliche Anmerkungen machen. Doch auch wir von amnesty international sind Frauen und M\u00e4nner der Praxis, uns interessiert zun\u00e4chst und vor allem die konkrete Menschenrechtsverletzung und das davon betroffene Opfer, und auch davon soll in den n\u00e4chsten 15 Minuten die Rede sein.<\/p>\n<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte stellte erst k\u00fcrzlich in einer Entscheidung fest<small>1<\/small>: \u201eDie Meinungsfreiheit ist eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft und eine der Grundvoraussetzungen f\u00fcr ihren Fortschritt und f\u00fcr die Selbstbestimmung eines jeden Individuums &#8230; Die Freiheit gilt nicht nur der \u201aInformation\u2019 und den \u201aIdeen\u2019, die als vorteilhaft, genehm oder problemlos empfunden werden; sondern auch jenen Informationen und Ideen, die beleidigen, schockieren und st\u00f6ren. Dies verlangen die Gebote des Pluralismus, der Toleranz und der Offenheit, ohne die es eine demokratische Gesellschaft nicht geben kann.\u201c<\/p>\n<p>Der Gerichtshof h\u00e4tte hier auch sagen k\u00f6nnen: Das verlangt der Gedanke der Menschenrechte. Ich habe dieses Zitat aus zwei Gr\u00fcnden an den Anfang gestellt. Erstens, weil es von der \u00fcberragenden Bedeutung der Meinungsfreiheit f\u00fcr freiheitliche und demokratische Gesellschaften spricht. Und zweitens, weil es den Grundgedanken der Menschenrechtsidee benennt: Die Rechte kommen einem jeden Menschen unver\u00e4u\u00dferlich zu, egal, ob jemand anderem das nun passt oder nicht, egal, ob sich Herrschende geschockt oder gest\u00f6rt f\u00fchlen, und auch weitgehend unabh\u00e4ngig davon, ob sich der Betreffende selbst an die gesellschaftlichen Normen und Regeln h\u00e4lt oder nicht. Und ich will gleich zu Beginn daran erinnern, dass dieser Gedanke noch immer keineswegs selbstverst\u00e4ndlich ist. Er hat, schaut man auf die allt\u00e4gliche weltweite Praxis, noch immer viel im besten Sinne revolution\u00e4res Potential.<\/p>\n<p>Die Pressefreiheit als Menschenrecht: \u00dcberspringen wir die gesamte ideengeschichtliche und k\u00e4mpferische Geschichte der Menschenrechte vor 1945 und betrachten wir die f\u00fcr uns wesentlichen Basisdokumente, die nach der Barbareierfahrung des Zweiten Weltkriegs entstanden. Man stellt zun\u00e4chst erstaunt fest: Von Pressefreiheit ist da gar nicht so sehr die Rede. Noch im ganzen 19. Jahrhundert war die \u201ePressfreiheit\u201c ein umk\u00e4mpfter und zentraler Begriff emanzipatorischer Anstrengungen. Doch weder in der Allgemeinen Erkl\u00e4rung der Menschenrechte von 1948 (AEMR) noch in der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention von 1950 (EMRK) noch im Internationalen Pakt \u00fcber die b\u00fcrgerlichen und zivilen Rechte von 1966 (Zivilpakt) kommt der Begriff direkt vor \u2013 und dies, obwohl nun individuelle Abwehr und Anspruchsrechte erstmals v\u00f6lkerrechtlichen Rang und Verbindlichkeit erfuhren, d.h. das Individuum als Rechtstr\u00e4ger im supranationalen Kontext anerkannt wurde.<\/p>\n<p>Ganz anders im deutschen Grundgesetz. Artikel 5 sch\u00fctzt mindestens f\u00fcnf Freiheitsrechte ganz ausdr\u00fccklich, n\u00e4mlich die Meinungs\u00e4u\u00dferungs und verbreitungsfreiheit, die Informationsfreiheit (aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen), die Pressefreiheit, die Rundfunkfreiheit, die Film- bzw. Fernsehfreiheit. Und er verf\u00fcgt, ebenfalls ganz ausdr\u00fccklich, ein Zensurverbot.<\/p>\n<p>Dass die menschenrechtlichen Texte hier zur\u00fcckhaltender sind, mag auch mit unterschiedlichen Rechtsstraditionen zu tun haben, worauf vereinzelt verwiesen wird. Doch der Grund scheint mir ein anderer zu sein, sozusagen ein menschenrechtlicher. Pressefreiheit ist ohne einen gr\u00f6\u00dferen menschenrechtlichen Kontext gar nicht zu denken, und auf diesen kommt es an. Sie wird n\u00e4mlich aus einem umfassenden Menschenrecht auf freie Kommunikation abgeleitet. Artikel 19 der AEMR lautet: \u201eJedermann hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungs\u00e4u\u00dferung; dieses Recht umfasst die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne R\u00fccksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.\u201c Die EMRK, Art. 10, behandelt das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung \u2013 das, als Grundlage, das Recht auf freie Meinung (\u201eGeistesfreiheit\u201c) einschlie\u00dft. Medien werden eher implizit bzw. negativ behandelt: Absatz 1 stellt fest, dass Staaten die Rundfunk- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen k\u00f6nnen. Die Printmedien sind nicht genannt. Der v\u00f6lkerrechtlich verbindliche Zivilpakt greift die Meinungsfreiheit ebenfalls in seinem Artikel 19 auf und spezifiziert sie als die Freiheit, ohne R\u00fccksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.\u201c Hier immerhin ist das gedruckte Wort genannt. Aber auch hier ist deutlich: Es geht um einen gr\u00f6\u00dferen Gesamtzusammenhang.<\/p>\n<p>Pressefreiheit ist also als Teil der Meinungsfreiheit ein Menschenrecht. Das Bundesverfassungsgericht bewertet die Meinungsfreiheit in seiner ersten grundlegenden Entscheidung zum Artikel 5 GG in kaum zu \u00fcberbietender Weise: \u201eDas Grundrecht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung ist als unmittelbarer Ausdruck der menschlichen Pers\u00f6nlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte \u00fcberhaupt&#8230;. F\u00fcr eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend (&#8230;.) Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit \u00fcberhaupt.\u201c (BverfGE 7, 198 (208), v. 15.1.1958).<\/p>\n<p>Die Meinungsfreiheit \u2013 oder auch Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit &#8211; wiederum steht im Kontext und in Beziehung zu anderen Menschenrechten. Schaut man auf die unmittelbare Nachbarschaft des Artikel 19 der AEMR und des Zivilpakts, so finden wir in Art. 18 die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, in Artikel 20 (bzw. 21 und 22 im Zivilpakt) die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Der Zivilpakt schiebt \u00fcbrigens als Artikel 20 das Verbot jeder Kriegspropaganda sowie von Hassreden dazwischen, genau jene Einschr\u00e4nkung, die amnesty international im Zweifelsfall an die Meinungsfreiheit anlegt.<\/p>\n<p>Beide \u201eNachbarrechte\u201c \u2013 die Gedanken-, Gewissen- und Religionsfreiheit wie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit z\u00e4hlen sowohl im privatpers\u00f6nlichen wie im \u00f6ffentlichkeitsbezogenen Verst\u00e4ndnis zu den fundamentalen Menschenrechten.<\/p>\n<p>Ich will noch kurz auf einen anderen Kontext verweisen. Ab Artikel 22 benennt die AEMR eine ganze Reihe von wirtschaftlichen und sozialen Rechten: Das Recht auf soziale Sicherheit (Art. 22); Das Recht auf Arbeit und gerechte Entlohnung (Art. 23); Das Recht auf Gesundheit (25), auf Bildung (Art. 26). Diese \u201eWirtschaftlichen, Sozialen und Kulturellen Rechte\u201c bezeichnen Juristen gerne als Anspruchsrechte, im Unterschied zu den Abwehrrechten, zu denen die vorgenannten, darunter die Meinungsfreiheit geh\u00f6ren. Die AEMR stellt bis heute den umfassendsten Katalog freiheitlich-politischer und wirtschaftlich-sozial-kultureller Rechte dar. Und dieses Zusammengehen verweist auch darauf, dass die einen ohne die anderen nicht funktionieren k\u00f6nnen. Wer sein Recht auf Bildung nicht wahrnehmen kann, also nicht lesen kann, zudem so arm ist, dass Zeitungen zu einem Luxus z\u00e4hlen, der f\u00fcr ihn finanziell unerreichbar ist, f\u00fcr den ist die Pressefreiheit materiell wertlos, solange nicht seine anderen Menschenrechte verwirklicht sind.<\/p>\n<p>Wie steht es um die Pressefreiheit in der Welt? Nicht gut, das wissen Sie aus Ihrer Arbeit. Es w\u00fcrde meine Zeit und Ihre Geduld \u00fcberfordern, wollte ich hier umfassend Auskunft geben. Mit Osteuropa vor allem werden Sie sich ohnehin ausf\u00fchrlich befassen. Ich greife mal eine Region heraus, die wir im k\u00fcrzlich vorgestellten Jahresbericht 2007 unter dem Stichwort Meinungs- und Pressefreiheit im Fokus hatten: Den Nahen Osten.<\/p>\n<p>Die meisten Regierungen im Nahen Osten waren im Jahr 2006 darauf bedacht, die Kontrolle \u00fcber die \u00f6ffentliche Meinung zu behalten, und setzten der \u00c4u\u00dferung abweichender Meinungen enge Grenzen. Medien riskierten strafrechtliche Verfolgung, wenn sie Vertreter der Regierung oder anderer staatlicher Stellen kritisierten. In Algerien, \u00c4gypten und Marokko wurden Journalisten auf der Grundlage von Gesetzen \u00fcber Verleumdung strafrechtlich verfolgt, w\u00e4hrend im Iran nach wie vor Zeitungen ihr Erscheinen einstellen mussten oder Journalisten inhaftiert oder misshandelt wurden. Die staatlichen Kontrollen erstreckten sich auch auf das Internet. Die Regierung von Bahrain verbot mehrere Webseiten, und die syrischen Beh\u00f6rden blockierten den Zugang zu Homepages, auf denen Nachrichten und Kommentare \u00fcber Syrien angeboten wurden. In \u00c4gypten und im Iran wurden Blogger, die die Beh\u00f6rden kritisiert hatten, in Haft genommen. Menschen, die ihr Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung einforderten, riskierten ihre Festnahme und Inhaftierung sowie Schikanen und Einsch\u00fcchterungsma\u00dfnahmen. Besonders gro\u00df war diese Gefahr im Iran, in Syrien, Tunesien und der Westsahara.<\/p>\n<p>Der R\u00fcckschlag, den die Menschenrechte seit 9\/11 erfahren haben, hat auch die Pressefreiheit ber\u00fchrt. Konnte man vor 2001 von einem zumindestens theoretischen und zumindest unter Rechtsstaaten vorfindlichen Konsens sprechen, dass internationale Politik den Leits\u00e4tzen der Menschenrechte zu folgen habe, so ist dieser Konsens verloren gegangen. Im Gegenteil, es scheint so, als sei heute derjenige begr\u00fcndungspflichtig, der genau darauf pocht \u2013 auch im Kampf gegen Terrorismus. Der Primat einer milit\u00e4risch verstandenen Sicherheitspolitik hat zu Gesetzen gef\u00fchrt, die auch in westlichen Demokratien die Pressefreiheit einschr\u00e4nken \u2013 und zu Forderungen, die Pressefreiheit m\u00fcsse hinter dem Erfordernis der Terrorbek\u00e4mpfung zur\u00fcckstehen. In vielen L\u00e4ndern nehmen Regierungen den Antiterrorkampf als willkommene Legitimierung, die ohnehin betriebene Unterdr\u00fcckung politischer Opposition und Meinungsfreiheit zu intensivieren. In Usbekistan hat sich das Klima f\u00fcr unabh\u00e4ngigen Journalismus derart verschlechtert, dass die BBC im November ihr B\u00fcro in Taschkent schlie\u00dfen musste. In Pakistan sind auch Journalisten unter den Hunderten, die in den letzten Jahren im Zuge des Antiterrorkampfes \u201everschwunden\u201c sind. Andere sind noch da, werden aber immer wieder schikaniert und willk\u00fcrlich verhaftet.<\/p>\n<p>Die Zahl get\u00f6teter Journalisten in Kriegsgebieten ist in den letzten Jahren stark gestiegen; allein im Irak kamen seit Beginn des Krieges 2003 mindestens 139 Journalisten gewaltsam ums Leben. Immer \u00f6fter sterben Journalisten nicht nur im Kreuzfeuer oder durch Unf\u00e4lle, sondern durch gezielte Angriffe bewaffneter Gruppen. Stellvertretend f\u00fcr alle erinnere ich an die Korrespondentin des arabischen Nachrichtensenders Al-Arabiya, Atwar Bahjat, ihren Kameramann Adnan Khairallah und den Tontechniker Khaled Mohsen. Sie wurden im Februar 2006 in Samarra n\u00f6rdlich von Bagdad entf\u00fchrt und umgebracht. St\u00e4ndig steigt auch die Zahl entf\u00fchrter Journalisten, was unterstreicht, dass Journalisten zunehmend Opfer gezielter Ma\u00dfnahmen werden. amnesty international unterst\u00fctzt die Forderung, dass internationale Schutzma\u00dfnahmen ergriffen werden m\u00fcssen. amnesty international hat den UN-Sicherheitsrat aufgerufen,solche Ma\u00dfnahmen zu ergreifen. Der Sicherheitsrat hat am 23.12.2006 die Angriffe auf Journalisten verurteilt und alle Konfliktparteien aufgerufen, solche Angriffe zu beenden. amnesty international hat mit anderen Organisationen eine Kampagne f\u00fcr ein Protective Press Emblem (PEMBLEM) f\u00fcr Medienvertreter in Konfliktgebieten begonnen. Das alles reicht nat\u00fcrlich nicht. Wie alle Zivilisten m\u00fcssen Journalisten im Krieg gesch\u00fctzt werden, so sieht es das V\u00f6lkerrecht vor, und wie bei allen v\u00f6lker- und menschenrechtlichen Bestimmungen m\u00fcssen wir unabl\u00e4ssig daran arbeiten, das die Bestimmungen in substantiellen Schutz umgesetzt werden.<\/p>\n<p>In vielen L\u00e4ndern erlauben nationale Bestimmungen, dass Journalisten eingesch\u00fcchtert und verfolgt werden. In der T\u00fcrkei gibt es ungeachtet zahlreicher substantieller Reformen weiterhin den Strafbestand der \u201eVerunglimpfung des T\u00fcrkentums\u201c, nunmehr Artikel 301 des t\u00fcrkischen Strafgesetzbuches. Diese Bestimmung dient seit Jahrzehnten dazu, kritische Journalisten zu verfolgen. Im Iran sind es Bestimmungen zur \u201eBeleidigung\u201c der Religion wie Artikel 513 des iranischen Stragesetzbuches, die denselben Effekt haben. Dieser Artikel sieht sogar die M\u00f6glichkeit vor, die Todesstrafe zu verh\u00e4ngen. amnesty international fordert seit langem die ersatzlose Streichung des Artikels 301 in der T\u00fcrkei und anderer vergleichbarer Bestimmungen.<\/p>\n<p>Die Nachrichtentechnik ver\u00e4ndert sich, die Verletzungen der Pressefreiheit auch. Wir haben es heute zunehmend mit dem Ph\u00e4nomen der Internetrepression zu tun. Derzeit hoch im Kurs ist das \u201eChinesische Modell\u201c: ein regierungskontrolliertes Internet, das wirtschaftlichem Wachstum alle Freiheiten, der freien Meinung hingegen keine Chance einr\u00e4umt. 25 Staaten sind es mindestens, die derzeit im Staatsauftrag inhaltliche Filter f\u00fcr das Internet einsetzen. In China selbst sind Hunderte von Webseiten gesperrt. Angeblich \u00fcberwachen mehr als 30.000 Polizisten das Internet rund um die Uhr. Wer in China \u201eDemokratie\u201c, \u201eMenschenrechte\u201c oder \u201eamnesty international\u201c in eine Suchmaschine eingibt, erh\u00e4lt praktisch keine Treffer. Die Technologie f\u00fcr das Filtern von Suchbegriffen oder das Blocken von websites kommt von ausl\u00e4ndischen Unternehmen wie Yahoo, Google, Microsoft oder Cisco. In der deutschen amnesty-Sektion l\u00e4uft zur Zeit eine erfolgreiche Kampagne, die die Schicksale einiger verfolgter Journalisten herausstellt. Shi Tao ist einer von ihnen, ein 38-j\u00e4hriger chinesischer Journalist und Dichter. Er bekam eine Redaktionssitzung mit, in der kurz vor dem Jahrestag des Massakers auf dem Tiananmen-Platz ein Richtlinie der Partei zur Kenntnis gegeben wurde. Sie sah strikte Verhaltensvorschriften f\u00fcr die Berichterstattung rund um den Jahrestag vor. Shi Tao mailte die Inhalte dieser Richtlinie unter Pseduonym an die Stiftung \u201eAsia Democracy\u201c in New York. Monate sp\u00e4ter stand die Polizei vor seiner T\u00fcr. Yahoo hatte die IP-Adresse von Shi Taos Rechner weitergegeben und ihn damit an die Beh\u00f6rden ausgeliefert. Shi Tao erhielt 10 Jahre Haft. Man habe eine Selbstverpflichtung unterschreiben m\u00fcssen, um in China t\u00e4tig sein zu k\u00f6nnen, hei\u00dft es bei Yahoo. amnesty international hat im letzten Jahr die Kampagne \u201eirrepressible dot info\u201c gestartet, die sich gegen die wachsende Zensur im Internet richtet. Auf http:\/\/irrepressible.info k\u00f6nnen Sie online dagegen protestieren.<\/p>\n<p>Erlauben Sie mir zum Schluss ein anlassgem\u00e4\u00dfes Wort zu meiner Organisation. Wollte man es etwas \u00fcberspitzen, k\u00f6nnte man sagen: der Embryo von amnesty international ist ein Zeitungsartikel. Jedenfalls setzen wir unser Geburtsdatum auf den 28. Mai 1961, auf den Tag also, an dem in der britischen Zeitung \u201eThe Observer\u201c ein ganzseitiger Artikel des Rechtsanwalts Peter Benenson erschien. Darin rief Benenson dazu auf, sich der Initiative \u201eAppeal for Amnesty\u201c anzuschlie\u00dfen. Bei der Schilderung der Schicksale st\u00fctzte sich Benenson wiederum auf Zeitungsberichte. Binnen weniger Wochen wurde Benensons Artikel ganz oder in Ausz\u00fcgen von rund 30 Zeitungen in Europa und den USA \u00fcbernommen. In diesem Kreis sei noch darauf hingewiesen, dass zu den 14 Gr\u00fcndern der deutschen amnesty-Sektion, die sich noch im selben Jahr 1961 konstituierte, sieben Journalisten und Publizisten geh\u00f6rten, darunter Carola Stern und Gerd Ruge.<\/p>\n<p>Menschenrechte sind eine \u00f6ffentliche Angelegenheit. Menschenrechtsarbeit \u2013 auch zum Schutz der Pressefreiheit \u2013 kann nicht nur den Weg der stillen Diplomatie gehen. Menschenrechtsarbeit ist deshalb notwendig \u00d6ffentlichkeitsarbeit. Es liegt in der Idee der Menschenrechte selbst, dass sie Gegenstand einer welt\u00f6ffentlichen Debatte sind. \u00d6ffentlichkeit ist aber auch f\u00fcr die konkrete Arbeit zum Schutz von und Gerechtigkeit f\u00fcr Opfer unverzichtbar. Es ist banal, aber immer wert, sich ins Ged\u00e4chtnis zu rufen: Der schlimmste Feind der Menschenrechtsverletzung ist \u00d6ffentlichkeit. \u00d6ffentlichkeit ist Pr\u00e4vention. \u00d6ffentlicher Druck ist oft das wichtigste, zu oft das einzige Mittel im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen. Doch die \u00d6ffentlichkeitsarbeit von Organisationen wie amnesty international, von Anw\u00e4lten oder anderen Menschenrechtsverteidigern allein reicht nicht aus. Die Unterst\u00fctzung durch die Medien ist unabdingbar. Deswegen ist unabh\u00e4ngiger Journalismus aus Sicht der Menschenrechtsarbeit so unverzichtbar, und deshalb geh\u00f6ren Journalisten zu den gesellschaftlichen Gruppen, die Menschenrechtsverletzer besonders im Visier haben. Kritische Journalisten sind f\u00fcr sie n\u00e4mlich gleichsam existenzbedrohend.<\/p>\n<p>Wir von amnesty international w\u00fcrden Sie nie auffordern, sich mit uns \u201egemein zu machen\u201c, auch wenn es nat\u00fcrlich \u201eeine gute Sache\u201c ist, f\u00fcr die wir eintreten. Sie merken, ich spiele auf Ihr Podium morgen Vormittag an. Im Gegenteil, wir wollen, dass Sie unser Material zum Anlass nehmen, selbst \u00fcber Menschenrechtsverletzungen und Menschenrechtsthemen zu recherchieren um dann unabh\u00e4ngig dar\u00fcber zu berichten. Wir sind bem\u00fcht, seri\u00f6se Informationen zu geben, die Ihre Arbeit unterst\u00fctzen. Wir w\u00fcnschen uns allerdings, dass Sie vielleicht ein bisschen \u00f6fter und prominenter die Themen aufgreifen, die wir \u201eanzubieten\u201c haben. Denn in der Tat sind wir der Meinung, dass das Thema Menschenrechte nicht beliebig ist, sondern eines, das im Zentrum jeder Politik steht. Denn Menschenrechte sind, um noch einmal den Europ\u00e4ischen Gerichtshof aufzugreifen, \u201edie wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft und eine der Grundvoraussetzungen f\u00fcr ihren Fortschritt und f\u00fcr die Selbstbestimmung eines jeden Individuums\u201c. Menschenrechte sind also Voraussetzung und Leitlinie f\u00fcr all das, was Politik sinnvollerweise erreichen soll. Und insofern ein Muss f\u00fcr den Journalismus, den Sie hier vertreten.<\/p>\n<p>Ich bedanke mich f\u00fcr Ihre Aufmerksamkeit.<\/p>\n<p>1) <small>Albert Engelmann-Gesellschaft vs. \u00d6sterreich, Entscheidung vom 19. Januar 2006, der Vorfall \u2013 der Generalvikar der Erzdi\u00f6zese Salzburg war 1996 in einer katholischen Zeitschrift u.a. als \u201eRebell\u201c bezeichnet worden und hatte auf Verleumdung geklagt und in zwei Instanzen Recht erhalten; die beklagte Zeitschrift wertete die Urteile als Verletzung der Presse- und Informationsfreiheit nach Art. 10 EMRK und bekam beim EGMR Recht. <\/small><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vortrag von Barbara Lochbihler auf der Jahreskonferenz des Netzwerk Recherche, 15. Juni 2007 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich sehr f\u00fcr die Gelegenheit, heute zu Ihnen \u00fcber die Pressefreiheit sprechen zu d\u00fcrfen. 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