{"id":5141,"date":"2015-07-29T14:48:12","date_gmt":"2015-07-29T12:48:12","guid":{"rendered":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/?p=5141"},"modified":"2016-09-14T11:53:37","modified_gmt":"2016-09-14T09:53:37","slug":"informationsfreiheitsgesetz-baden-wuerttemberg-entwurf-der-landesregierung-enttaeuscht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/blog\/informationsfreiheitsgesetz-baden-wuerttemberg-entwurf-der-landesregierung-enttaeuscht\/","title":{"rendered":"Informationsfreiheitsgesetz Baden-W\u00fcrttemberg: Entwurf der Landesregierung entt\u00e4uscht"},"content":{"rendered":"<p>Unmittelbar vor der Sommerpause hat die Landesregierung am 28. Juli den Entwurf f\u00fcr ein Informationsfreiheitsgesetz vorgestellt. Die im Kabinett abgestimmte Vorlage, mit der mehr Verwaltungstransparenz geschaffen werden soll, ist jedoch entt\u00e4uschend. \u201eDieser Vorschlag f\u00e4llt hinter die Standards zur\u00fcck, die in anderen Bundesl\u00e4ndern l\u00e4ngst erreicht sind. Ausgerechnet eine Regierung, die mit dem Versprechen von mehr B\u00fcrgerbeteiligung und Transparenz angetreten ist, versagt bei einem solchen Reformprojekt\u201c, so Manfred Redelfs, IFG-Experte der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Hauptkritikpunkte an dem Entwurf sind die breiten Ausnahmeklauseln, die langen Antwortfristen von bis zu drei Monaten, die es bisher in keinem Bundesland gibt und die M\u00f6glichkeit zur kostendeckenden Geb\u00fchrenerhebung in den Kommunen. \u201eAndere Bundesl\u00e4nder haben auch f\u00fcr die Kommunen eine Geb\u00fchrenobergrenze festgelegt. Die Erfahrung zeigt leider, dass sonst auskunftsunwillige Beh\u00f6rden unliebsame Antragsteller mit der Geb\u00fchrenkeule abschrecken\u201c, fasst Manfred Redelfs eine Erkenntnis der Informationsfreiheitsgesetzgebung zusammen.<\/p>\n<p>Auch die aktiven Ver\u00f6ffentlichungspflichten sollen in Baden-W\u00fcrttemberg so geregelt werden, dass die Beh\u00f6rden m\u00f6glichst wenig in die Pflicht genommen werden: Der Katalog der Landesregierung enth\u00e4lt weitgehend Selbstverst\u00e4ndlichkeiten, wie die Ver\u00f6ffentlichung von Pressemeldungen, Statistiken und Aktenpl\u00e4nen. Hamburg dagegen stellt grunds\u00e4tzlich alle Vertr\u00e4ge der \u00f6ffentlichen Hand ab einer Mindestschwelle von 100.000 Euro ins Internet, auch alle Gutachten und Studien, die von \u00f6ffentlichen Stellen in Auftrag gegeben werden. Rheinland-Pfalz bereitet derzeit gleichfalls ein Transparenzgesetz vor, das bei den aktiven Ver\u00f6ffentlichungspflichten weitergeht.<\/p>\n<p>Dass der Landesregierung in Baden-W\u00fcrttemberg kein gro\u00dfer Wurf gelungen ist, zeigt vor allem der Vergleich mit Rheinland-Pfalz: Dort ist ein deutlich b\u00fcrgerfreundlicheres und weitreichenderes Landesgesetz auf den Weg gebracht worden. Au\u00dferdem hat Rheinland-Pfalz einen breiten \u00f6ffentlichen Beteiligungsprozess durchgef\u00fchrt, mit B\u00fcrgeranh\u00f6rungen, \u00f6ffentlichen Diskussionsveranstaltungen und Internet-Feedback-Plattformen. In Baden-W\u00fcrttemberg ist aufgrund des Zeitplans noch nicht mal sicher, ob es zu einer Expertenanh\u00f6rung im Landtag kommen wird oder ob dies dem Zeitdruck zum Ende der Legislaturperiode zum Opfer f\u00e4llt. Grundlegende Verbesserungen, die eigentlich n\u00f6tig sind, k\u00f6nnen zudem leicht mit dem Argument abgewehrt werden, wer jetzt noch viel \u00e4ndern wolle, w\u00fcrde die Verabschiedung insgesamt gef\u00e4hrden. \u201eDer gesamt Ablauf spricht leider nicht daf\u00fcr, dass die Landesregierung bei diesem Transparenzgesetz auf eine Einbindung der Zivilgesellschaft setzt. Es hat eher den Anschein, dass eine ungeliebte Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag mehr schlecht als recht abgearbeitet werden soll\u201c, bem\u00e4ngelt Manfred Redelfs.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Kritikpunkte im \u00dcberblick:<\/p>\n<p><strong>Bezugspunkt der Regelung:<br \/>\n<\/strong>Der Gesetzentwurf orientiert sich nicht am fortschrittlichen und weitreichenden Umweltinformationsgesetz, das Baden-W\u00fcrttemberg bereits seit 1994 aufgrund einer EU-Richtlinie offenbar problemlos und ohne Beschwerden der Verwaltung anwendet, sondern am eher schwachen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Hinzu kommt, dass zentrale Empfehlungen aus der Evaluierung des Bundesgesetzes (etwa die Einf\u00fchrung einer Abw\u00e4gungsklausel mit dem \u00f6ffentlichen Interesse bei den Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnissen) von der Landesregierung einfach ignoriert werden. Die Chance zur Vereinheitlichung der Informationszugangsgesetze, indem man Umweltinformationsgesetz und Informationsfreiheitsgesetz zusammenf\u00fchrt in einer Regelung, was auch b\u00fcrgerfreundlicher w\u00e4re, wird vertan.<\/p>\n<p><strong>Anspruchsverpflichtete, wer f\u00e4llt unter das Gesetz?<br \/>\n<\/strong>Es ist nicht einsichtig, warum z.B. die Hochschulen und Kammern komplett au\u00dfen vor bleiben sollen. Bei den Hochschulen w\u00e4re es, wie in einigen anderen Bundesl\u00e4ndern praktiziert, leicht m\u00f6glich, nur den Schutz von Forschung und Lehre zu wahren, aber alle reinen Verwaltungsinformationen (z.B. Anzahl der Stellen, Studienpl\u00e4tze etc.) unter das IFG zu fassen.<\/p>\n<p><strong>Ausnahmeklauseln<\/strong>:<br \/>\nHier bergen die Formulierungen einige T\u00fccken: Auf Bundesebene muss die \u00f6ffentliche Sicherheit &#8220;gef\u00e4hrdet&#8221; werden, damit Informationen unter Verschluss bleiben. In Baden-W\u00fcrttemberg reicht es, dass &#8220;nachteilige Auswirkungen&#8221; entstehen k\u00f6nnen &#8211; das ist eine viel niedrigere Schwelle f\u00fcr eine Antragsablehnung und sicherlich von Fachjuristen in voller Absicht so restriktiv formuliert worden, f\u00fcr Laien aber nicht sofort als zentrale Einschr\u00e4nkung erkennbar.<\/p>\n<p><strong>Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse:<br \/>\n<\/strong>Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse sollen absolut gesch\u00fctzt werden, ohne Abw\u00e4gung mit dem \u00f6ffentlichen Interesse an der Information, wie international und in zahlreichen L\u00e4ndergesetzen \u00fcblich. Hier beruft man sich auf die ebenfalls kritikw\u00fcrdige restriktive Formulierung im Bundes-IFG \u2013 und verschweigt, dass der Evaluierungsbericht empfiehlt, eine solche Abw\u00e4gungsklausel einzuf\u00fchren. Zudem wird argumentiert, es d\u00fcrfe ja keine Verschlechterung f\u00fcr die Wirtschaft in Baden-W\u00fcrttemberg geben. Dabei haben nicht nur Berlin, Hamburg, Bremen solche Abw\u00e4gungsklauseln, auch Schleswig-Holstein und das gr\u00f6\u00dfte Bundesland, Nordrhein-Westfalen. Nachteile f\u00fcr die Wirtschaft sind dort nicht bekannt geworden.<\/p>\n<p><strong>Fristen:<br \/>\n<\/strong>Die vorgesehene feste Monatsfrist ist gut, aber es fehlt die Formulierung \u201eunverz\u00fcglich\u201c, die andere Landesgesetze haben. Eine Erweiterung bei der Verl\u00e4ngerung auf drei Monate ist abzulehnen und sonst nirgendwo in einem Bundesland zu finden (Standard: bei Verl\u00e4ngerung zwei Monate).<\/p>\n<p><strong>Kosten:<br \/>\n<\/strong>Die volle Kostendeckung in den Kommunen steht im Widerspruch zu den Bestimmungen in fast allen anderen Bundesl\u00e4ndern. Die Formulierung, es k\u00f6nne in besonderen Einzelf\u00e4llen ganz auf die Erhebung verzichtet werden, klingt wie ein nettes Zugest\u00e4ndnis. Sie ergibt sich aber bereits aus dem allgemeinen Verwaltungskostenrecht und stellt deshalb nicht den Fortschritt dar, als der sie zun\u00e4chst erscheint. Es ist zu bef\u00fcrchten, dass unwillige \u00c4mter die Kostenkeule nutzen werden, um unliebsame Anfragen abzuwehren.<\/p>\n<p><strong>Aktive Information<\/strong>, <strong>Ver\u00f6ffentlichungspflichten:<br \/>\n<\/strong>Die in den Eckpunkten skizzierten Ver\u00f6ffentlichungen kommen sehr unverbindlich daher und beziehen sich im Wesentlichen auf Selbstverst\u00e4ndlichkeiten, wie Hinweisen zu den Rechten nach dem Informationsfreiheitsgesetz, statistischen Daten oder Presseerkl\u00e4rungen. Der hier weitgehend verfolgte Ansatz der Freiwilligkeit ist ungen\u00fcgend und f\u00e4llt weit hinter den Standard zur\u00fcck, der in Hamburg seit Oktober vorigen Jahres erreicht wurde und dem Rheinland-Pfalz nun folgen will.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unmittelbar vor der Sommerpause hat die Landesregierung am 28. Juli den Entwurf f\u00fcr ein Informationsfreiheitsgesetz vorgestellt. 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