{"id":7848,"date":"2017-02-17T16:30:47","date_gmt":"2017-02-17T15:30:47","guid":{"rendered":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/?p=7848"},"modified":"2017-03-15T10:24:36","modified_gmt":"2017-03-15T09:24:36","slug":"niedersachsen-legt-enttaeuschenden-entwurf-fuer-ein-transparenzgesetz-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/blog\/niedersachsen-legt-enttaeuschenden-entwurf-fuer-ein-transparenzgesetz-vor\/","title":{"rendered":"Niedersachsen legt entt\u00e4uschenden Entwurf f\u00fcr ein Transparenzgesetz vor"},"content":{"rendered":"<p>In der Koalitionsvereinbarung hatten sich SPD und Gr\u00fcne in Niedersachsen darauf verst\u00e4ndigt, nach Hamburger Vorbild ein fortschrittliches Transparenzgesetz einzuf\u00fchren. Im Unterschied zu einfachen Informationsfreiheitsgesetzen, die Akteneinsicht oder -auskunft auf Antrag erm\u00f6glichen, schreiben Transparenzgesetze auch automatische Ver\u00f6ffentlichungen im Internet vor. Schon die Tatsache, dass ein Gesetzentwurf aus Hannover sehr lange auf sich warten lie\u00df und erst im letzten Jahr der Legislaturperiode pr\u00e4sentiert werden konnte, verhie\u00df nichts Gutes und lie\u00df erkennen, dass es in der Verwaltung sowie bei den kommunalen Spitzenverb\u00e4nden offenbar starken Widerstand gab. Die Ende Januar pr\u00e4sentierte Vorlage bleibt denn auch hinter den Erwartungen an ein modernes Gesetz deutlich zur\u00fcck.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Zwar erm\u00f6glicht das Gesetz grunds\u00e4tzlich, dass B\u00fcrger wie Journalisten k\u00fcnftig zu den bei \u00f6ffentlichen Stellen bereitgehaltenen Informationen Auskunft oder Einsicht bzw. Daten\u00fcbermittlung verlangen k\u00f6nnen. Auch Unternehmen, die unter der Kontrolle der \u00f6ffentlichen Hand einen Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten, fallen darunter, also etwa Wasserversorger oder die M\u00fcllabfuhr, wenn sie privatisiert ist, aber im Auftrag der \u00c4mter t\u00e4tig wird. Doch es gibt von diesem Grundsatz der Transparenz eine F\u00fclle sehr breit gefasster Ausnahmen, die den Wert der generellen Regelung schm\u00e4lern. So gelten weitgehende Bereichsausnahmen f\u00fcr den Landesrechnungshof, die Finanzbeh\u00f6rden, die Hochschulen, den Verfassungsschutz und den NDR, f\u00fcr den selbst reine Verwaltungsinformationen erst nach \u00c4nderung des Staatsvertrages erfasst sein sollen.<\/p>\n<p>Bei dem Vorliegen von Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnissen sieht das Gesetz nicht, wie es dem etablierten informationsrechtlichen Standard entspricht,eine Abw\u00e4gung mit dem \u00f6ffentlichen Interesse an der Preisgabe vor, sondern schlie\u00dft die Offenlegung kategorisch aus. Bei den Fristen orientiert sich der Entwurf zwar an der Regelfrist von einem Monat, f\u00fchrt dies jedoch mit dem W\u00f6rtchen &#8220;soll&#8221; ein und f\u00e4llt an der Stelle mangels einer harten Fristwiederum hinter andere vergleichbare Landesgesetze zur\u00fcck. Eine weitere entscheidende H\u00fcrde f\u00fcr die Antragssteller d\u00fcrften die zu erwartenden erheblichen Geb\u00fchren sein: Hier sieht der Entwurf nur f\u00fcr einfache Antr\u00e4ge eine Kostenfreiheit vor, ansonsten kostendeckende Geb\u00fchren. Dies ist eine bewusste Abkehr von der Deckelung der Geb\u00fchren, wie sie sonst bei IFGs \u00fcblich sind, selbst bei dem eher schlechten Bundesgesetz, das eine Obergrenze bei 500 Euro setzt. In Niedersachsen ist es demnach in Zukunft m\u00f6glich, auch f\u00fcr die Ablehnung eines Antrags Geb\u00fchren zu berechnen &#8211; ein sehr schlechter Pr\u00e4zedenzfall.<\/p>\n<p>Die aktiven Ver\u00f6ffentlichungspflichten, eigentlich das Qualit\u00e4tsmerkmal eines echten Transparenzgesetzes, fehlen bei dem Gesetzentwurf weitgehend. So konstatiert die Vorlage nur die automatische Ver\u00f6ffentlichung von Spenden, Werbeleistungen und Schenkungen an \u00f6ffentliche Stellen ab einem Wert von 1.000 Euro. Dies ergibt sich aber ohnehin aus der Antikorruptionsrichtlinie der Landesregierung und ist keine Leistung des IFG. Ansonsten stellt der Gesetzentwurf es den \u00c4mtern anheim, selbst zu entscheiden, was sie ver\u00f6ffentlichen m\u00f6chten. Die Landesregierung beh\u00e4lt sich vor, zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt ein zentrales Informationsregister zu schaffen, f\u00fcr das eine eher minimalistische Aufz\u00e4hlung der in der Zukunft ggf. zu publizierenden Informationen mitgeliefert wird. Diese Vertagung auf einen unbestimmten Zeitpunkt wird mit dem weitgehenden Fehlen der elektronischen Akte in Niedersachsen begr\u00fcndet.<\/p>\n<p>Sollte der Gesetzentwurf so verabschiedet werden, w\u00fcrde Niedersachsen zwar als eines der letzten Bundesl\u00e4nder endlich einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu Informationen von \u00f6ffentlichen Stellen einf\u00fchren. Dann w\u00fcrde nur noch in Hessen, Sachsen und Bayern ein solcher Rechtsgrundsatz fehlen. Gleichzeitig sind die Regelungen aber so schlecht, dass es sich eigentlich um eine Mogelpackung handelt. Vor allem der Name &#8220;Transparenzgesetz&#8221; f\u00fchrt in die Irre, weil dessen Merkmale nicht ansatzweise erf\u00fcllt werden. Netzwerk Recherche wird im weiteren Beratungsprozess auf diese Schwachpunkte hinweisen und sich f\u00fcr deutliche Verbesserungen stark machen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.mi.niedersachsen.de\/download\/114782\">Zum Gesetzentwurf samt Gesetzesbegr\u00fcndung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/netzwerkrecherche.org\/nr-termine-archive\/wp-content\/uploads\/sites\/19\/2017\/03\/NR-Stellungnahme-TranspG-Niedersachsen-Maerz2017.pdf\">Stellungnahme von Netzwerk Recherche zum Gesetzentwurf fu\u0308r ein Informationsfreiheitsgesetz fu\u0308r das Land Niedersachsen, 14. M\u00e4rz 2017 (PDF)<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Koalitionsvereinbarung hatten sich SPD und Gr\u00fcne in Niedersachsen darauf verst\u00e4ndigt, nach Hamburger Vorbild ein fortschrittliches Transparenzgesetz einzuf\u00fchren. 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