Jk-11 - PREVIEW
nr-Jahreskonferenz 2011
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Rechercheberufe VII |
Kurt Schrimm
Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen
Geboren am 20. Juni 1949 in Stuttgart, trat der verheiratete Vater zweier Kinder am 1. August 1979 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Seine Assessorenjahre verbrachte Schrimm beim Landgericht und der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Bei letzterer erhielt er am 1. August 1982 seine Lebenszeitstelle. Im September 1986 wurde ihm die Zuständigkeit für Ermittlungsverfahren wegen Mordes im Zusammenhang mit nationalsozialistischen Gewaltverbrechen als zentralem Sachbearbeiter für den gesamten OLG-Bezirk Stuttgart übertragen. Schrimm war zudem in seinen ersten Berufsjahren in der Abteilung I der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit Verfahren wegen Staatsschutzdelikten und anderen politisch motivierten Straftaten, vor allem aber auch mit den regelmäßig heiklen Verfahren gegen Polizeibeamte und gegen Personen des öffentlichen Lebens befasst. Im Mai 1991 wurde Schrimm zum Staatsanwalt als Gruppenleiter ernannt. Nach einer Erprobungsabordnung bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart im Mai 1994 erhielt Schrimm erneut die Bearbeitung von Verfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen übertragen; im November 1998 erfolgte seine Ernennung zum Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter. Am 25. September 2000 übernahm er die Leitung der Zentralen Stelle Ludwigsburg. Im Juli 2009 wurde Schrimm zum Leitenden Oberstaatsanwalt befördert.
Informationen zur Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen:
Die "Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen" (im Allgemeinen "Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen" oder "Zentrale Stelle" genannt) hat ihre Tätigkeit als gemeinschaftliche Einrichtung aller Landesjustizverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland am 1. Dezember 1958 aufgenommen. Sie war zunächst nur für Taten außerhalb des Bundesgebiets zuständig, die im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen, jedoch außerhalb der eigentlichen Kriegshandlungen, gegenüber der Zivilbevölkerung begangen worden waren, daneben insbesondere auch für Taten in Konzentrationslagern.
Diese Zuständigkeit wurde 1964 auf das Bundesgebiet erweitert, mit der Folge von Vorermittlungen auch gegen Angehörige der obersten Reichsbehörden. Der Grundsatz, dass nur nationalsozialistische Verbrechen gegenüber der Zivilbevölkerung zu verfolgen sind, ist darüber hinaus insoweit durchbrochen worden, als seither auch bestimmte Verbrechen gegenüber Kriegsgefangenen aufzuklären sind.
Weitere Hintergründe sind unter www.zentralestelle.de abzurufen.