Die deutschen Finanzämter handhaben das Gemeinnützigkeitsrecht offenbar nicht einheitlich. So wurden laut einer von der Otto-Brenner-Stiftung finanzierten Studie drei gleichlautende, fiktive Vereinssatzungen von etwa der Hälfte der Finanzämter als gemeinnützig anerkannt, von der anderen Hälfte nicht. Stefan Diefenbach-Trommer, Autor der Studie und Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen, fordert deshalb klarer Regelungen.
Für Gründer und solche, die es werden wollen, bietet die Studie aber auch ganz praktische Informationen: Auf den Seiten 9 bis 13 werden zum einen die notwendigen Kriterien für die Erlangung von Gemeinnützigkeit näher beleuchtet. Zum anderen wird der Ablauf eines Anerkennungsverfahren und das daraus resultierende Hin- und Her zwischen Antragssteller und Finzamt anschaulich erklärt.