Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, mit dem die Rahmenbedingungen für gemeinnützigen Journalismus verbessert werden sollen. Konkret geht es in dem Antrag darum, die für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ausschlaggebende Abgabenordnung des Bundes so zu ändern, dass Journalismus dort als eigener Förderzweck aufgenommen wird. Dies ist bisher nicht der Fall.
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) verwies in seiner Rede im Bundesrat auf das Recherchenetzwerk Correctiv, das den Status der Gemeinnützigkeit über den Förderzweck „Volksbildung“ erlangt hat. „Das ist nach unserer Auffassung auf Dauer nicht rechtssicher“, sagte Laschet.
Er machte deutlich, dass mit dem Antrag nicht der gesamte Journalismus gemeinnützig werden solle. Aber: „Die gemeinnützigen Journalisten, die tätig sind, brauchen nach Auffassung des Landes Nord rhein-Westfalen eine bessere Rechtsgrundlage.“ Profitieren sollen nur diejenigen, die „den Pressekodex der deutschen Medien einhalten und die sich der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserats verpflichten“, sagte Laschet. Dies sei kein Eingriff in den Wettbewerb, weil die, die gemeinnützig seien, Journalismus eben nicht mit Gewinnstreben betreiben sollten.
Der Gesetzentwurf wird nun in den Fachausschüssen diskutiert, federführend ist der Finanzausschuss des Bundesrats.