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Da wir von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt sind, kannst Du Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend machen. Bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden von jährlich unter 300 Euro benötigst Du gemäß § 50 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung keine Spendenbescheinigung („Zuwendungsbestätigung“). Es genügt, wenn Du mit Deiner Steuererklärung den entsprechenden Kontoauszug zusammen mit folgendem Vordruck einreichst:
Vereinfachter Zuwendungsnachweis (pdf).
Wenn Du eine Spendenbescheinigung benötigst, sende uns bitte eine E-Mail mit Deinen Adressdaten.