FAQ zur Mitgliedschaft
Häufige Fragen rund um die Mitgliedschaft bei Netzwerk Recherche – von der Aufnahme bis zum Austritt.
Für alle Fragen, die hier nicht beantwortet werden, wende Dich per Mail an info@netzwerkrecherche.de.
Mitglied werden
Wer kann Mitglied werden?
Aufgenommen werden können Journalist:innen und Personen anderer Berufsgruppen sowie Institutionen und Körperschaften, die die journalistische Recherche in der Medienpraxis zu stärken, auf ihre Bedeutung aufmerksam zu machen und sie in der journalistischen Aus- und Weiterbildung zu fördern – so, wie es der Medienkodex des Vereins beschreibt.
Die vollständigen Aufnahmerichtlinien findest Du hier.
Welche Mitgliedschaften gibt es?
Wir unterscheiden drei Formen der Mitgliedschaft:
Stimmberechtigte Mitgliedschaft
- Hauptberuflich tätige Journalist:innen, die für Printmedien, Rundfunk, Nachrichtenagenturen oder Online-Medien arbeiten. Das schließt freie Journalist:innen ein, soweit sie den überwiegenden Teil ihres Lebensunterhalts mit journalistischer Tätigkeit bestreiten.
- Hauptberuflich in der medienbezogenen Bildungsarbeit Beschäftigte, z. B. Hochschullehrer:innen der Journalistik, Publizistik oder Kommunikationswissenschaft, Dozent:innen der Akademien für Publizistik, der ARD.ZDF medienakademie oder der von Verlagen getragenen Journalistenschulen.
- Angehende Journalist:innen im Volontariat, an einer Journalistenschule oder im Studium der Journalistik, Publizistik oder Kommunikationswissenschaft.
- Ehemalige Journalistinnen und Journalisten, die jetzt pensioniert sind.
Assoziierte Mitgliedschaft (ohne Stimmrecht)
Angehörige sonstiger Berufsgruppen, deren Tätigkeit überwiegend durch Recherche geprägt ist.
Mitgliedschaft im Förderkuratorium (ohne Stimmrecht)
Privatpersonen, Institutionen und Körperschaften, die mit ihrem Beitrag die Ziele von Netzwerk Recherche unterstützen wollen. Die Förderung schließt jegliche inhaltliche Einflussnahme auf unsere Arbeit aus. Die Mitglieder des Förderkuratoriums werden mit der Höhe ihres Förderbeitrags im Jahresbericht genannt.
Die vollständigen Aufnahmerichtlinien findest Du hier.
Lohnt sich eine Mitgliedschaft?
Auf jeden Fall!
Du profitierst von exklusivem Recherchewissen, Austausch und praktischer Unterstützung, vergünstigten Tickets sowie einem starken Netzwerk von Journalist:innen. Gleichzeitig stärkst du mit deinem Beitrag unabhängige journalistische Recherche und hilfst dabei, ihre Qualität und Bedeutung dauerhaft zu sichern. Hier mehr erfahren.
Wie stelle ich einen Aufnahmeantrag?
Für eine stimmberechtigte oder assoziierte Mitgliedschaft geht es hier zum Onlineformular.
Für eine Mitgliedschaft im Förderkuratorium gibt es ein eigenes PDF-Formular. Näheres dazu unter nrch.de/kuratorium.
Muss ich Nachweise einreichen?
Bei einem Aufnahmeantrag können entsprechende Belege verlangt werden, etwa eine Kopie des Presseausweises, eine Bescheinigung der Redaktion, eine Tätigkeitsbeschreibung oder Arbeitsproben. Bitte sende uns diese nur nach Aufforderung durch die Geschäftsstelle.
Von angehenden Journalist:innen im Volontariat, an einer Journalistenschule oder im Studium der Journalistik, Publizistik oder Kommunikationswissenschaft bitten wir beim Stellen des Mitgliedschaftsantrags um einen entsprechenden Nachweis und eine Angabe, wann die Ausbildung/das Studium (voraussichtlich) endet.
Ich arbeite (auch) in der PR. Kann ich Mitglied werden?
Personen, die ganz oder teilweise in der Public-Relations-/Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, können nicht stimmberechtigt aufgenommen werden. Wenn Du in die PR wechselst, ruht Deine stimmberechtigte Mitgliedschaft.
Mitglieder, die den Beruf wechseln, sind aufgefordert, das selbstständig per E-Mail an info@netzwerkrecherche.de mitzuteilen.
Mitgliedsbeitrag
Was kostet die Mitgliedschaft?
Stimmberechtigte und assoziierte Mitglieder zahlen 120 €.
Mitglieder in Ausbildung zahlen den reduzierten Beitrag von 40 €.
Mitglieder des Förderkuratoriums zahlen 5.000 €.
Der Regelbeitrag für die Mitgliedschaft und das Förderkuratorium versteht sich als ein Mindestbeitrag. Wer unsere Arbeit stärker unterstützen möchte, kann den Mitgliedsbeitrag freiwillig erhöhen. Jeder zusätzliche Beitrag hilft uns, mehr zu ermöglichen.
Wer zahlt den ermäßigten Beitrag von 40 Euro?
Mitglieder in Ausbildung zahlen den ermäßigten Beitrag bis zum Erreichen des 27. Lebensjahres oder nach Vorlage entsprechender Nachweise bis zum Ende einer Ausbildung. Den Nachweis reichst Du mit Deinem Mitgliedsantrag ein.
Verlängert sich Dein Ausbildungszeitraum darüber hinaus, sendest Du einen entsprechenden Nachweis bitte per E-Mail an info@netzwerkrecherche.de(opens in new tab). So können wir sicherstellen, dass Dir nicht aus Versehen der höhere Beitrag von 120€ berechnet wird.
Ich trete mitten im Jahr ein. Zahle ich den vollen Betrag?
Nein. Wer im laufenden Kalenderjahr Mitglied wird, zahlt für dieses Jahr nur einen anteiligen Beitrag.
Beispiel: Wenn Du als hauptberufliche:r Journalist:in mit einem regulären Jahresbeitrag von 120€ erst im Juli Deine Mitgliedschaft abschließt, zahlst Du für dieses Jahr nur noch 60€ (10€ pro Monat).
Bekomme ich eine Rechnung für meinen Mitgliedsbeitrag?
Nein. Netzwerk Recherche ist gemeinnützig, deshalb können wir für den Mitgliedsbeitrag keine Rechnung ausstellen. Der Beitrag kann stattdessen als Spende in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Beachte hierzu auch die nächsten beiden Hinweise („Kann ich Mitgliedsbeitrag und Spenden steuerlich geltend machen?” und „Wie bekomme ich einen Zuwendungsnachweis / eine Spendenquittung?“)
Kann ich Mitgliedsbeitrag und Spenden steuerlich geltend machen?
Ja. Netzwerk Recherche ist als gemeinnützig anerkannt. Beiträge und Spenden können entsprechend als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Wie bekomme ich einen Zuwendungsnachweis / eine Spendenquittung?
Bei Mitgliedsbeiträgen oder Spenden bis 300 Euro im Jahr benötigst Du keine gesonderte Zuwendungsbestätigung. Nach § 50 der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung genügt es, wenn Du dem Finanzamt zwei Dinge vorlegst:
- eine Buchungsbestätigung Deiner Bank, etwa einen Kontoauszug, und
- unseren Vereinfachten Zuwendungsnachweis 2026 (PDF)
Nähere Informationen: nrch.de/spende
Bei Zuwendungen von mehr als 300 Euro jährlich ist eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich. Die stellen wir Dir gerne aus. Melde Dich dafür einfach unter info@netzwerkrecherche.de.
Mitgliedschaft ändern
Ich habe eine neue Adresse oder neue Bankdaten. Wie kann ich meine Daten ändern?
Sende uns Deine neuen Angaben per E-Mail an info@netzwerkrecherche.de.
Das gilt auch für Ausbildungsnachweise und für einen Berufswechsel.
Kann ich meine Mitgliedschaft ruhen lassen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Sprich uns dazu gerne an: info@netzwerkrecherche.de
Unabhängig davon ruht die stimmberechtigte Mitgliedschaft automatisch, wenn ein Mitglied beruflich in die PR wechselt.
Wie trete ich aus dem Verein aus?
Für die Kündigung der Mitgliedschaft genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail an info@netzwerkrecherche.de(opens in new tab). Gemäß Satzung ist eine Kündigung immer zum 31. Dezember eines Jahres möglich.
Falls Du Dich für eine Beendigung Deiner Mitgliedschaft entscheidest, freuen wir uns, wenn Du uns Deine Gründe dafür nennst. Dein Feedback hilft uns, unsere Arbeit weiterzuentwickeln und sie künftig noch besser zu machen.
Wo finde ich weitere Regelungen zur Mitgliedschaft?
In der Vereinssatzung und in den Aufnahmerichtlinien, beschlossen von der Mitgliederversammlung am 9. Juni 2017, zuletzt geändert am 12. Juni 2026.