Transparenzgesetzgebung: Baden-Württemberg hat nun ein eher schlechtes IFG
Update 10.02.2021: Bündnis fordert (echtes) Transparenzgesetz für Baden-Württemberg
Bei der Transparenzgesetzgebung hat sich zum Jahresanfang 2016 einiges getan: In Baden-Württemberg ist das lange umstrittene IFG in Kraft getreten - weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit. Es war kurz vor Weihnachten vom Landtag beschlossen worden und trägt deutlich die eher restriktive Handschrift des SPD-geführten Innenressorts. Die Grünen trösteten sich in der Plenardebatte im Landtag mit der Aussicht, diese Regelungen als "Einstieg" in die Informationsfreiheit zu begreifen. So krankt das neue Gesetz leider an vielen restriktiven Ausnahmebestimmungen, eher schwachen aktiven Informationsverpflichten und dem Recht der Kommunen, kostendeckende und damit womöglich abschreckende Gebühren zu erheben. Netzwerk Recherche hatte wiederholt sehr deutliche Kritik an diesen und weiteren Punkten geübt, worauf auch mehrere Abgeordneten in der Landtagsdebatte Bezug nahmen. Eine Überraschung hielt die Abstimmung über das Projekt insofern bereit, als auch die Opposition dem Gesetz zustimmte: Selbst die Union, die sich in allen Bundesländern eher zurückhaltend zur Behördentransparenz positioniert, hatte gegen die Vorlage von Grün-Rot im Südwesten keine Einwände.
Derzeit gültiges Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg