Seit mehreren Jahren wird über die Gemeinnützigkeit von Journalismus diskutiert. Jetzt bringt ein Rechtsgutachten neuen Schwung in die Debatte: Die im Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung erstellte Expertise empfiehlt, die Abgabenordnung zu ergänzen und den Journalismus steuerrechtlich als gemeinnützig anzuerkennen.
„Die Vielfalt der Medien ist integraler Bestandteil des Gemeinwohls“, betonen die Gutachter Daniel J. Fischer, Peter Fischer und Anke Warlich. Der Markt alleine könne diese Vielfalt jedoch nicht gewährleisten, insbesondere im Lokaljournalismus. Diese Lücke könne der gemeinnützige Journalismus füllen, denn er sorge für „Vielfalt in journalistischen Aktionsfeldern, in welchen die gewinnorientierten Medien mangels Marktrelevanz nicht tätig werden.“ Für die Medien habe die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch die „Bedeutung eines öffentlichkeitswirksamen zivilgesellschaftlichen Qualitätssiegels.“
Weiterlesen