Jetzt bewerben: Vielfalt im Investigativjournalismus stärken

Netzwerk Recherche und die Neuen deutschen Medienmacher*innen wollen mit einem gemeinsamen Projekt Vielfalt im Investigativjournalismus stärken Nachwuchsjournalist*innen mit Einwanderungsbezügen bei ihrem Berufsweg in den Investigativjournalismus unterstützen.

Journalismus und Recherche sind im Einwanderungsland Deutschland mehrheitlich weiß und männlich dominiert. Das bedeutet, dass vielen Redaktionen wichtige Recherchethemen entgehen, die Relevanz eines Themas für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe möglicherweise nicht erkannt wird, oder bestimmte Quellen für Redaktionen nicht zugänglich sind. Um dies zu ändern, müssen sich Recherche-Redaktionen für neue Talente öffnen. Doch für Nachwuchs-Journalist*innen ohne Kontakte in die Investigativ-Journalismus-Branche sind die Zugänge schwer. Investigativ-Ressorts bevorzugen in der Regel Journalist*innen für Praktika, die bereits mehr journalistische Berufserfahrung haben. In der Regel werden zudem nur Studierende im Pflichtpraktikum berücksichtigt sowie von großen Journalistenschulen.

Wir würden gerne Journalist*innen mit Einwanderungsgeschichte ermöglichen dennoch einen Einblick in die Abläufe und Arbeitsweisen eines Investigativ-Ressorts ermöglichen und dies im Rahmen eines mindestens zweimonatigen Praktikums, dass durch ein Stipendium von NdM und NR gefördert wird.

Wer sich bewerben möchte oder jemanden kennt, für den es interessant ein könnte, hier ein paar Eckdaten:

  • Bewerbungsfrist: 31. August 2021
  • Fellowships: Zwei bis drei Monate zwischen Oktober 2021 und März 2022
  • Begleitende Workshops: Ab Oktober 2021

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„Journalismus macht Schule“: Bundesweites Netzwerk zur Informationskompetenz gegründet

Journalisten und Journalistinnen zahlreicher Medien und Bildungsorganisationen haben sich zu dem neuen Bündnis „Journalismus macht Schule“ zusammengeschlossen – darunter Netzwerk Recherche. Das bundesweite Netzwerk will Schülerinnen und Schülern dabei helfen, sich verlässlich zu informieren und so eine unabhängige Meinung bilden zu können.

Nicht nur die Corona-Krise zeigt, wie wichtig es ist, seriöse Informationen von Halbwahrheiten und Falschnachrichten unterscheiden zu können. Diese Informationskompetenz sollte schon in den Schulen vermittelt werden. Martin Spiewak, Redakteur für Bildungsthemen bei der ZEIT, gehört zum Gründungsteam des Bündnisses. Er sagt: „Schon wer etwas kommentiert, liked oder weiterleitet, setzt eine Nachricht in die Welt. Wenn also im digitalen Zeitalter jeder ein bisschen Journalist ist, muss auch jede Schule ein bisschen Journalistenschule sein.“

Das Netzwerk bündelt das Engagement lokaler und überregionaler Medien: von über 50 Zeitungen, Magazinen, Online-Portalen, öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern. Schon seit mehreren Jahren besuchen JournalistInnen regelmäßig Schulen, um dort von ihrer Arbeit zu berichten. Und sie zeigen, wie SchülerInnen selbst seriöse Informationen recherchieren und verbreiten können: mit eigenen Texten, Videos und Podcasts.
Klaus Ott, Redakteur der Süddeutschen Zeitung, organisiert seit drei Jahren regelmäßige Schulbesuche seiner KollegInnen. „Das ist spannend und lehrreich für beide Seiten. Und es ist ausdrücklich keine Werbeveranstaltung für einzelne Zeitungen oder Sender. Wir beantworten alle Fragen; wir erklären, wie und warum wir recherchieren und berichten. Da steckt ja viel Aufwand dahinter, der von außen nicht sichtbar ist. Wir machen an den Schulen wie anderswo immer dieselbe Erfahrung: Transparenz schafft Vertrauen in unseren Journalismus.“ Weiterlesen

Großer Erfolg: Verfassungsgericht erklärt weltweite Massenüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst für verfassungswidrig

Nach Klage von Bündnis aus Netzwerk Recherche, GFF und vier weiteren Medienorganisationen stärkt Grundsatzurteil internationale Menschenrechte und Pressefreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) für verfassungswidrig erklärt. Das maßgebliche BND-Gesetz missachte die Telekommunikationsfreiheit in Artikel 10 des Grundgesetzes, weil es die Bindung der Auslandsüberwachung an das Grundgesetz nicht anerkenne. Bei der Neufassung des BND-Gesetzes müsse der Gesetzgeber beachten, dass eine anlasslose Auslandsüberwachung nur in eng begrenzten Fällen möglich sei. Auch müssten verletzliche Personengruppen wie Journalist*innen besonders geschützt werden. Die gezielte Überwachung Einzelner sei an höhere Hürden zu knüpfen. Weiter müsse die Auslandsüberwachung wesentlich effektiver durch unabhängige Gremien mit eigener Budgethoheit kontrolliert werden. Das Urteil setzt damit neue Standards im internationalen Menschenrechtsschutz und für die Freiheit der Presse.

Anlass für die Entscheidung war eine Verfassungsbeschwerde, die ein Bündnis aus Netzwerk Recherche und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie vier weiteren Medienorganisationen eingereicht hatte. Der Fall warf unter anderem die Grundsatzfrage auf, ob deutsche Behörden im Ausland überhaupt an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht für Artikel 10 des Grundgesetzes nun unmissverständlich bejaht. „Das Urteil ist ein Signal für die Pressefreiheit und für den Schutz der Grundrechte weltweit“, so Julia Stein, Vorsitzende von Netzwerk Recherche. „Nun sind deutsche Behörden auch im Ausland an das Grundgesetz gebunden – eine überfällige Entscheidung für den Schutz von Informanten und eine wichtige Basis für eine vertrauensvolle internationale Zusammenarbeit von investigativen Journalistinnen und Journalisten.“

Neue Standards für die Arbeit des BND

Gerade dass der BND sich im Ausland nicht an die Grundrechte gebunden sah, hatte die klagenden ausländischen Journalist*innen zu ihrer Verfassungsbeschwerde motiviert. Die umfassende Überwachung durch Nachrichtendienste kann die Arbeit freier Medien behindern, weil Medienschaffende und ihre Quellen kaum noch vertraulich kommunizieren können. Die Journalist*innen freuen sich darüber, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts neue Standards für die Arbeit des BND setzt, und hoffen auf eine internationale Signalwirkung für die Tätigkeit der Nachrichtendienste anderer Länder. Weiterlesen

Wegweisendes Urteil für Kommunikationsgeheimnis und Pressefreiheit erwartet

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verkündet am kommenden Dienstag, den 19. Mai, sein Urteil zur anlasslosen Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Anlass ist die Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz von Netzwerk Recherche und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie vier weiteren Medienorganisationen.

Seit der mündlichen Verhandlung im Januar ist das Bündnis zuversichtlich, dass das Gericht der geheimdienstlichen Überwachung Grenzen setzen wird. Das erwartete Grundsatzurteil könnte das Telekommunikationsgeheimnis erheblich stärken, und mit ihm den internationalen Menschenrechtsschutz sowie die Pressefreiheit.

„Viele journalistische Recherchen haben heute einen grenzüberschreitenden Charakter. Wenn aber unsere Kommunikation global geworden ist, dann reicht es nicht mehr, Journalisten nur in Deutschland vor Überwachung zu schützen. Es untergräbt die Pressefreiheit, wenn der BND im Ausland mithören kann, was deutsche Journalisten mit ihren internationalen Kollegen und mit Whistleblowern austauschen. Das Bundesverfassungsgericht muss hier ein Zeichen für den Grundrechtsschutz im digitalen Zeitalter setzen“, sagt Julia Stein, 1. Vorsitzende Netzwerk Recherche e.V.

Sind deutsche Behörden im Ausland an das Grundgesetz gebunden?

Mit dem Verfahren wollen die beteiligten Organisationen eine Grundsatzfrage klären, die in Deutschland seit über 20 Jahren für Diskussionen sorgt: Sind deutsche Behörden im Ausland an die Grundrechte gebunden? Die Bundesregierung verneint das, wie sie in der mündlichen Verhandlung auf kritische Nachfragen der Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts bekräftigte. Die Kläger*innen – darunter renommierte ausländische Investigativjournalist*innen – argumentieren hingegen, dass Artikel 1 des Grundgesetzes die Regierung an die Grundrechte bindet – unabhängig davon, ob sie im In- oder im Ausland aktiv wird. Auch Menschen im Ausland haben ein Recht auf Privatsphäre. Der BND darf daher nicht, wie es das BND-Gesetz erlaubt, den Kommunikations- und Internetverkehr von Ausländern im Ausland schrankenlos überwachen. Weiterlesen

Die Medien und ihre Verantwortung

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Foto: Wulf Rohwedder

Rede von Olaf Scholz, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, auf der nr-Jahreskonferenz am 8. Juli 2016

Sehr geehrter Herr Dündar,
Herr Präsident,
sehr geehrter Herr Marmor,
sehr geehrte Frau Stein,
sehr geehrte Damen und Herren,

schön, dass Sie sich auch in diesem Jahr wieder hier in Hamburg treffen. Die Jahreskonferenz des Netzwerks ist ja mittlerweile zu einer guten Tradition geworden, die hervorragend hierher passt. Schließlich hat Journalismus in der Medienstadt Hamburg nicht nur eine große Tradition, sondern auch eine spannende Gegenwart und eine viel versprechende Zukunft.

Ich bin gebeten worden, an dieser Stelle einmal in etwas grundsätzlicher Form meine Sicht auf „die“ Medien darzulegen.
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