Screenshot Youtube Paul KlammerYoutube-Videos sind ein beliebtes Mittel, um journalistische Beiträge anschaulich zu machen. Unter welchen Bedingungen Journalisten sie einsetzen dürfen, hat Dr. Kirsten von Hutten, Justiziarin bei Gruner + Jahr, bei #nr17 erklärt. Wir haben die wichtigsten Tipps zusammengefasst. Von Patricia Friedek, TU Dortmund

Das Wichtigste vorweg: Auch Youtube-Videos sind urheberrechtlich geschützt. Deshalb gilt der Grundsatz: Bevor man ein Video verwendet, muss man den Urheber um Einwilligung bitten. Es gibt aber einige Ausnahmen, die Journalisten den Redaktionsalltag erleichtern.

Muss ich immer um Erlaubnis fragen?

Wenn der Urheber angegeben hat, dass er auf das Urheberrecht verzichtet, darf das Video auch ohne Nachfrage verwendet werden. Das tut der Nutzer, indem er bei seinem Video die Creative-Commons-Lizenz des Typs BY angibt. Achtung: Allein die Tatsache, dass der Nutzer das Video bei Youtube hochgeladen hat und frei zugänglich macht, bedeutet nicht, dass er auf seine Rechte verzichtet.

Was ist der Unterschied zwischen dem Einbetten und Zitieren von Youtube-Videos?

Seit Neustem gibt es die Möglichkeit des sogenannten „Embedding“, also des Einbettens von Internetvideos auf der eigenen Website. Das bedeutet: Das Video wird auf der Seite eingebettet und existiert als eine Art Verweis. Wenn der Nutzer es anklickt, landet er auf der Internetseite des Originalbeitrags. In diesem Fall wird das Video nicht direkt kopiert.

Beim Zitieren geht es nur darum, gewisse Passagen oder Ausschnitte aus dem Video zu verwenden, und nicht das ganze Video in den Beitrag einzufügen.

Was deckt das Zitatrecht ab?

Wenn das Video dazu dient, ein eigenes Werk zu belegen, darf es verwendet bzw. zitiert werden. Allerdings muss es ein gesundes Verhältnis geben zwischen dem Anteil des eigenen Beitrags und dem des zitierten Videos. Ist das Video zehn Minuten lang und der Text dazu besteht aus ein paar Zeilen, greift das Zitatrecht nicht. Zudem gilt: Der Beitrag muss sich inhaltlich mit dem Video auseinandersetzen. Das gilt auch für Bilder von Instagram und Co.

Wie zitiere ich ein Youtube-Video?

Es reicht nicht aus, nur Youtube als Quelle anzugeben. Der Name des Nutzers ist unbedingt zu nennen. Also zum Beispiel: Quelle: Youtube/LeFloid.

Darf ich unter bestimmten Bedingungen auch das ganze Video zitieren?

In der Regel nicht ohne die Einwilligung des Urhebers. Um das ganze Video zu verwenden, sollte lieber auf das Embedding zurückgegriffen werden.

Kann ich jedes beliebige Video einbetten?

Auch beim Einbetten des Videos ist es wichtig, darauf zu achten, ob das Video rechtswidrige Inhalte enthält. Wurde das Video nicht ordnungsmäßig gedreht und veröffentlicht (z.B. Konzertmitschnitte) oder enthält Verleumdungen oder Beleidigungen, darf man es auch nicht einbetten.

Fazit: Wichtig ist immer zu beachten, dass das Video nicht nur zum „Aufhübschen“ des Beitrags dient, sondern dass der Beitrag sich damit auseinandersetzt und das Video im Verhältnis nur ein kleiner Teil des kompletten Beitrags ist. Ansonsten lieber das Embedding verwenden oder den Urheber fragen.

Patricia Friedek auf Twitter