Aktives Presserecht – Argumente für Ihre Auskunft
Oft verweigern Behörden Auskünfte auf Anfragen von Journalist*innen. Sie berufen sich dabei in der Regel auf angebliche Ausnahmen nach den jeweils gültigen Landespressegesetzen. Häufig ist Unwissen der Grund für die Auskunftsverweigerung und nicht böser Wille. Denn die meisten Behörden sind schlicht unzureichend informiert, was sie sagen müssen und was sie verschweigen dürfen. Oft reicht es in diesen Fällen schon, den Behörden einen rechtlich fundierten Brief zu schicken, in dem man ihnen erklärt, warum sie reden müssen.
Hier helfen wir.
Wir haben die wichtigsten Urteile gesammelt und in einer Datenbank aufbereitet, die jede*r kostenlos einsehen und nutzen kann. Die Datenbank enthält Argumente, um Auskunft zu erstreiten. Sie können die Urteile durchstöbern, Sie können die Rechtsprechung im Volltext durchsuchen oder die entsprechenden Leitsätze durchlesen. Machen Sie sich schlau, um besser argumentieren zu können.
Wie kann ich die Datenbank nutzen?
Ein Beispiel: Wenn Ihnen Ihre Stadt die Auskunft zu einem Honorar an kommunale Berater*innen verweigert, weil diese „geheim“ seien, können sie in der Datenbank nach dem Stichwort „Geschäftsgeheimnis“ suchen. Sie finden dort unter anderem ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, in dem „Geschäftsgeheimnisse“ eng definiert werden. Kommunen müssen demnach bekannt machen, wem sie wie viel Geld für welche Dienstleistung gezahlt haben. Wenn Sie also Ihrer Stadt einen neuen Brief schreiben, können Sie sagen, Sie hätten ein Recht auf Auskunft, weil in einem ähnlichen Fall das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Bekanntgabe von Geschäftsgeheimnissen angeordnet hat. Sie können das Urteil zitieren und Ihre Stadt bitten, das geltende Recht einzuhalten. Meist wirkt das schon.
Die Datenbank wird ständig erweitert.
Wenn Sie neue Urteile haben oder Ihnen bekannte wichtige Urteile in der Datenbank fehlen, lassen Sie uns das wissen. Wir ergänzen unsere Datenbank ständig.
Hier finden Sie die Datenbank.