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Da wir von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt sind, können Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend machen. Bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden von jährlich unter 300 Euro benötigen Sie gemäß § 50 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung keine Spendenbescheinigung („Zuwendungsbestätigung“). Es genügt, wenn Sie mit Ihrer Steuererklärung den entsprechenden Kontoauszug zusammen mit folgendem Vordruck einreichen:

Vereinfachter Zuwendungsnachweis (pdf).

Wenn Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Adressdaten.