Baden-Württemberg unterbietet bundesweite IFG-Standards.

Baden-Württemberg unterbietet bundesweite IFG-Standards.

Mit ihrem restriktiven und ängstlichen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine große Chance vertan. Die Vorlage fällt weit hinter die in anderen Bundesländern schon erreichten Standards zurück. Bei allen zentralen Kriterien weist der Gesetzentwurf erhebliche Defizite auf: Dies reicht vom eingeschränkten Kreis der zur Auskunft verpflichteten Stellen, über die Fülle der breiten Ausnahmeklauseln bis zu den langen Fristen und den zu erwartenden hohen Kosten für die Antragsteller. Wir haben den Kabinettsentwurf ausführlich analysiert und eine schriftliche Stellungnahme (Download als pdf) an die Landesregierung geschickt.