Ausschnitt Tabelle 1 „Vergleich der Auskunftsgesetze in den Bundesländern.“ aus der OBS Studie 23
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist nun seit zehn Jahren in Kraft. Dieses allgemeine Recht auf Akteneinsicht ist u.a. auf Druck der Journalistenverbände und unter massgeblicher Beteiligung von Netzwerk Recherche zustande gekommen. Allerdings war es von Anfang an ein eher ungeliebtes Kompromissgesetz, mit vielen Ausnahmeklauseln vom Grundsatz der Transparenz, langen Antwortfristen und dem Risiko, dass für die Antragsteller hohe Kosten entstehen. Der Widerstand der Verwaltung gegen die neue Regelung und auch die Skepsis bei vielen Parlamentariern, ob denn eine solche Reform sinnvoll sei, war somit von Anfang an aus den mitunter restriktiven Bestimmungen herauszulesen.
Pünktlich zum Jubiläum hat nun die Otto-Brenner-Stiftung zusammen mit der Initiative “Frag den Staat” eine Analyse des IFG veröffentlicht, mit einer Zusammenfassung der Anwendungserfahrungen, einem Überblick zu den landesgesetzlichen Regelungen und Empfehlungen, wie das IFG zu einem echten Transparenzgesetz weiterentwickelt werden könnte. Der Autor, Arne Semsrott von Frag den Staat, selbst ein eifriger Nutzer des IFG, wendet sich dabei auch an die Zielgruppe der Journalisten. Er regt an, dass sie erstens dieses Rechercheinstrument häufiger nutzen und dies wie in Grossbritannien oder den USA dann auch bei den Artikeln kenntlich machen sollten. Zweitens appelliert er an die Verlage, gegen abschlägige Bescheide oder hohe Kostenforderungen juristisch vorzugehen, weil nur durch Musterentscheidungen eine Weiterentwicklung der Informationsfreiheit erreicht werden könne. Die lesenswerte Studie, die sich weitgehend mit der nr-Position zum Thema deckt, steht hier zum kostenlosen Download bereit.
Ein deutlich positiveres Fazit nach zehn Jahren IFG hat dagegen die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Vosshoff, Mitte September auf einer Tagung ihres Amtes in Berlin gezogen. Sie wertet die deutlich gestiegenen Antragszahlen von jährlich rund 9.000 für 2014 wie 2015 gegenüber unter 5.000 im Jahr 2013 als Indiz, dass das IFG sich seinen Platz erobert habe und zu einem immer wichtigeren Transparenzinstrument geworden sei. Allerdings ist hierzu kritisch anzumerken, dass die quantitative Steigerung in erster Linie auf Massenanträge an das Bundesfinanzministerium zurückgeht und mit Klagen gegen die Bafin in Zusammenhang steht, was die Bilanz etwas relativiert. Vosshoff forderte, die Ombudsrolle ihrer Behörde auch auf den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes und Umweltinformationsgesetzes auszudehnen. Weiterlesen