Die Regierungskoalition aus Union, Grünen und FDP in Schleswig-Holstein plant die Verabschiedung eines Open Data-Gesetzes. Allerdings fällt die Vorlage sehr zögerlich aus, wie Netzwerk Recherche in einer ausführlichen Stellungnahme für die schriftliche Landtagsanhörung moniert. Der Journalistenverband hat sich dabei auf seine Kernkompetenz konzentriert, nämlich die Regelung des Zugangs zu Verwaltungsinformationen, bei Ausklammerung der technischen Aspekte zur IT-Infrastruktur.

Leider wird die Chance für eine echte Verwaltungsmodernisierung hin zu mehr Transparenz vertan, denn die weitreichenden und positiven Ziele des Gesetzes können durch die Detailregelungen kaum erreicht werden. Anders als im Open Data-Gesetz des Bundes soll es im nördlichsten Bundesland weitgehend den Behörden selbst überlassen bleiben, ob sie ihre Daten über ein zentrales Portal zugänglich machen oder nicht. Für Landesbehörden ist zwar eine “Soll”-Formulierung vorgesehen, zudem im Rahmen der “verfügbaren Ressourcen”, aber eben keine zwingende Verpflichtung. Gerade Behörden, die bisher schon wenig transparent agiert haben, werden freiwillig wohl kaum den Sprung zu mehr Bürgernähe wagen. Hinzu kommt, dass die kommunale Ebene ausgespart bleibt, obwohl gerade im Nahbereich erfahrungsgemäß das Interesse der Bevölkerung am stärkten ist, mehr über Verwaltungsvorgänge und bei den Ämtern vorhandene Informationen zu erfahren.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Gesetzentwurf derart viele Ausnahmeklauseln enthält, dass das Ziel von Open Data auch auf dem Wege unterlaufen werden kann. Netzwerk Recherche schlägt deshalb vor, den Gesetzesteil, der sich auf die automatische Veröffentlichung von Verwaltungsinformationen bezieht, weitgehend analog zu den Regelungen des Hamburgischen Transparenzgesetzes zu gestalten, samt Katalog der zwingenden Veröffentlichungen auf kommunaler wie auf Landesebene. Nach wie vor gilt das Hamburgische Transparenzgesetz, das aufgrund einer Volksinitiative zustande kam, mit seinem Katalog der Pflichtveröffentlichungen in einer zentralen Datenbank als fortschrittlichste Transparenzvorschrift in Deutschland.