Thüringen will Informationsfreiheitsgesetz zum Transparenzgesetz weiterentwickeln

Die rot-rot-grüne Regierung in Thüringen will das eher mittelmäßige Informationsfreiheitsgesetz des Landes zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln, das mehr Verpflichtungen zur automatischen Veröffentlichung enthält. Die Gesetzesvorlage soll als eines der Reformprojekte noch vor den Wahlen im Oktober 2019 verabschiedet werden. Netzwerk Recherche hat dazu im Mai an einer Sachverständigenanhörung im Landtag teilgenommen und eine detaillierte schriftliche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vorgelegt (Stellungnahme von Netzwerk Recherche). Weiterlesen

Transparenzgesetz Niedersachsen: Entwurf der Landesregierung ist eine Mogelpackung

Der Entwurf für ein Transparenzgesetz in Niedersachsen, der heute im Landeskabinett behandelt wird, ist in der jetzigen Form völlig unzureichend. So lautet das einhellige Urteil eines Zusammenschlusses von mehreren zivilgesellschaftlichen Organisationen und Journalistenverbänden, die sich für einen besseren Informationszugang der Bürger zu Verwaltungsinformationen einsetzen.

„Dass endlich auch Niedersachsen sich als eines der letzten Bundesländer von der obrigkeitsstaatlichen Tradition des Amtsgeheimnisses verabschieden will, ist zwar lobenswert. Doch leider hält der Entwurf der Landesregierung nicht, was der Name verspricht – es ist eine Mogelpackung“, so Manfred Redelfs von der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche. Zur Begründung ihrer Kritik verweist das Transparenz-Bündnis auf die Fülle der Ausnahmeklauseln vom Grundsatz der Transparenz, eine abschreckende Gebührenregelung und die fehlende automatische Veröffentlichung von Dokumenten im Internet. Weiterlesen

Gesetzentwurf gegen Geldwäsche greift zu kurz: Das geplante Transparenzregister verdient seinen Namen nicht

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, ein neues Firmenregister einzuführen, über das erstmals auch die wahren Eigentümer von Unternehmen recherchierbar sein sollen. Damit reagiert die Bundesregierung auf Vorgaben der EU-Geldwäscherichtlinie – setzt diese aber sehr minimalistisch um. „Der Gesetzentwurf vergibt die Chance, einen echten Schritt zu mehr Transparenz zu wagen“, so Manfred Redelfs vom Vorstand der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche. „Das geplante Transparenzregister soll hinter einer Bezahlschranke versteckt werden, nur bei berechtigtem Interesse zugänglich sein und ist auch nur nach Firmennamen durchsuchbar, nicht nach den Namen der wirtschaftlich Berechtigten. Damit ist der Name Transparenzregister leider eine Mogelpackung“, so Redelfs.

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Niedersachsen legt enttäuschenden Entwurf für ein Transparenzgesetz vor

In der Koalitionsvereinbarung hatten sich SPD und Grüne in Niedersachsen darauf verständigt, nach Hamburger Vorbild ein fortschrittliches Transparenzgesetz einzuführen. Im Unterschied zu einfachen Informationsfreiheitsgesetzen, die Akteneinsicht oder -auskunft auf Antrag ermöglichen, schreiben Transparenzgesetze auch automatische Veröffentlichungen im Internet vor. Schon die Tatsache, dass ein Gesetzentwurf aus Hannover sehr lange auf sich warten ließ und erst im letzten Jahr der Legislaturperiode präsentiert werden konnte, verhieß nichts Gutes und ließ erkennen, dass es in der Verwaltung sowie bei den kommunalen Spitzenverbänden offenbar starken Widerstand gab. Die Ende Januar präsentierte Vorlage bleibt denn auch hinter den Erwartungen an ein modernes Gesetz deutlich zurück.

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Keine freie Hand für BND im neuen Bundesarchivgesetz!

Der Gesetzgeber muss die immer noch großzügigen Sonderregeln für den Bundesnachrichtendienst im Reformentwurf des Bundesarchivgesetzes streichen. Das fordern der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die dju in ver.di und Netzwerk Recherche aus Anlass der morgigen Abstimmung über den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag. Die drei Journalistenorganisationen kritisieren, dass Geheimdienste auch nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien weiterhin Ausflüchte nutzen können, um zu verhindern, dass Unterlagen an das Bundesarchiv übergeben werden müssen und damit der Öffentlichkeit zugänglich sind. „Das macht eine lückenlose journalistische Recherche unmöglich“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.

„Es liegt auf der Hand, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst kein Interesse an der journalistischen Aufbereitung seiner früheren Aktivitäten hat“, betont Manfred Redelfs aus dem Vorstand von Netzwerk Recherche. „Das Gesetz liefert jetzt einen Freibrief zur Informationsverweigerung – gegen die einhelligen Empfehlungen aus der Expertenanhörung.“

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Netzwerk Recherche gegen “BND-Klausel” bei der Akteneinsicht

Diese Schutzklausel für den BND schlägt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Bundesarchivrechts vor.

Diese Schutzklausel für den BND schlägt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Bundesarchivrechts vor.

Bei der geplanten Novellierung des Bundesarchivgesetzes soll für den Bundesnachrichtendienst eine Schutzklausel eingeführt werden, nach der der BND selbst entscheiden kann, was an das Bundesarchiv abgegeben wird und was weiterhin in seinen eigenen Beständen unter Verschluss bleibt. So heißt es im Gesetzentwurf, der sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet: “Unterlagen der Nachrichtendienste sind anzubieten, wenn sie deren Verfügungsberechtigung unterliegen und überwiegende Gründe des Nachrichtenzugangs oder schutzwürdige Interessen der bei ihnen beschäftigten Personen einer Abgabe nicht mehr entgegenstehen.” Dies wäre ein Bruch mit der bisherigen Regelung, dass die Bundesbehörden ihre Bestände nach 30 Jahren an das Bundesarchiv abgeben. Weiterlesen

Zehn Jahre Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene – Zeit für eine Weiterentwicklung.

Ausschnitt Tabelle 1 „Vergleich der Auskunftsgesetze in den Bundesländern.“ aus der OBS Studie 23 „Informationsfreiheit –  Mehr Transparenz für mehr Demokratie“

Ausschnitt Tabelle 1 „Vergleich der Auskunftsgesetze in den Bundesländern.“ aus der OBS Studie 23

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist nun seit zehn Jahren in Kraft. Dieses allgemeine Recht auf Akteneinsicht ist u.a. auf Druck der Journalistenverbände und unter massgeblicher Beteiligung von Netzwerk Recherche zustande gekommen. Allerdings war es von Anfang an ein eher ungeliebtes Kompromissgesetz, mit vielen Ausnahmeklauseln vom Grundsatz der Transparenz, langen Antwortfristen und dem Risiko, dass für die Antragsteller hohe Kosten entstehen. Der Widerstand der Verwaltung gegen die neue Regelung und auch die Skepsis bei vielen Parlamentariern, ob denn eine solche Reform sinnvoll sei, war somit von Anfang an aus den mitunter restriktiven Bestimmungen herauszulesen.

Pünktlich zum Jubiläum hat nun die Otto-Brenner-Stiftung zusammen mit der Initiative “Frag den Staat” eine Analyse des IFG veröffentlicht, mit einer Zusammenfassung der Anwendungserfahrungen, einem Überblick zu den landesgesetzlichen Regelungen und Empfehlungen, wie das IFG zu einem echten Transparenzgesetz weiterentwickelt werden könnte. Der Autor, Arne Semsrott von Frag den Staat, selbst ein eifriger Nutzer des IFG, wendet sich dabei auch an die Zielgruppe der Journalisten. Er regt an, dass sie erstens dieses Rechercheinstrument häufiger nutzen und dies wie in Grossbritannien oder den USA dann auch bei den Artikeln kenntlich machen sollten. Zweitens appelliert er an die Verlage, gegen abschlägige Bescheide oder hohe Kostenforderungen juristisch vorzugehen, weil nur durch Musterentscheidungen eine Weiterentwicklung der Informationsfreiheit erreicht werden könne. Die lesenswerte Studie, die sich weitgehend mit der nr-Position zum Thema deckt, steht hier zum kostenlosen Download bereit.

Ein deutlich positiveres Fazit nach zehn Jahren IFG hat dagegen die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Vosshoff, Mitte September auf einer Tagung ihres Amtes in Berlin gezogen. Sie wertet die deutlich gestiegenen Antragszahlen von jährlich rund 9.000 für 2014 wie 2015 gegenüber unter 5.000 im Jahr 2013 als Indiz, dass das IFG sich seinen Platz erobert habe und zu einem immer wichtigeren Transparenzinstrument geworden sei. Allerdings ist hierzu kritisch anzumerken, dass die quantitative Steigerung in erster Linie auf Massenanträge an das Bundesfinanzministerium zurückgeht und mit Klagen gegen die Bafin in Zusammenhang steht, was die Bilanz etwas relativiert. Vosshoff forderte, die Ombudsrolle ihrer Behörde auch auf den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes und Umweltinformationsgesetzes auszudehnen. Weiterlesen

Transparenzgesetzgebung: Baden-Württemberg hat nun ein eher schlechtes IFG, Thüringen will deutlich weiter gehen

Bei der Transparenzgesetzgebung hat sich zum Jahresanfang 2016 einiges getan: In Baden-Württemberg ist das lange umstrittene IFG in Kraft getreten – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit. Es war kurz vor Weihnachten vom Landtag beschlossen worden und trägt deutlich die eher restriktive Handschrift des SPD-geführten Innenressorts. Die Grünen trösteten sich in der Plenardebatte im Landtag mit der Aussicht, diese Regelungen als “Einstieg” in die Informationsfreiheit zu begreifen. So krankt das neue Gesetz leider an vielen restriktiven Ausnahmebestimmungen, eher schwachen aktiven Informationsverpflichten und dem Recht der Kommunen, kostendeckende und damit womöglich abschreckende Gebühren zu erheben. Netzwerk Recherche hatte wiederholt sehr deutliche Kritik an diesen und weiteren Punkten geübt, worauf auch mehrere Abgeordneten in der Landtagsdebatte Bezug nahmen. Eine Überraschung hielt die Abstimmung über das Projekt insofern bereit, als auch die Opposition dem Gesetz zustimmte: Selbst die Union, die sich in allen Bundesländern eher zurückhaltend zur Behördentransparenz positioniert, hatte gegen die Vorlage von Grün-Rot im Südwesten keine Einwände. Weiterlesen

Transparenzgesetz: Rheinland-Pfalz verabschiedet fortschrittliche Regelungen und Niedersachsen will nun nachziehen

Der Landtag in Rheinland-Pfalz hat mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition am 11. November ein fortschrittliches Transparenzgesetz verabschiedet. Es wird zum kommenden Jahr in Kraft treten. Nachdem Hamburg sein Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz mit automatischen Veröffentlichungen im Internet weiterentwickelt hatte, ist Rheinland-Pfalz nun das erste Flächenland, das diesem Beispiel folgt und den Schritt von der Freigabe von Behördeninformationen auf Antrag zur nutzerfreundlichen automatischen Internet-Veröffentlichung geht. Die Reform war in einem breiten Beteiligungsverfahren diskutiert worden, mit öffentlichen Diskussionsveranstaltungen und Online-Feedback-Möglichkeiten, ergänzend zu den üblichen Sachverständigenanhörungen. Netzwerk Recherche hatte dieses Vorgehen ausdrücklich begrüßt und sich mit einer ausführlichen Stellungnahme an dem Prozess beteiligt.

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IFG Baden-Württemberg: Restriktiver Entwurf

Baden-Württemberg unterbietet bundesweite IFG-Standards.

Baden-Württemberg unterbietet bundesweite IFG-Standards.

Mit ihrem restriktiven und ängstlichen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine große Chance vertan. Die Vorlage fällt weit hinter die in anderen Bundesländern schon erreichten Standards zurück. Bei allen zentralen Kriterien weist der Gesetzentwurf erhebliche Defizite auf: Dies reicht vom eingeschränkten Kreis der zur Auskunft verpflichteten Stellen, über die Fülle der breiten Ausnahmeklauseln bis zu den langen Fristen und den zu erwartenden hohen Kosten für die Antragsteller. Wir haben den Kabinettsentwurf ausführlich analysiert und eine schriftliche Stellungnahme (Download als pdf) an die Landesregierung geschickt.

Transparenz per Gesetz

Gute Beteiligung in Rheinland-Pfalz – Sendepause in Baden-Württemberg.

Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg arbeiten derzeit beide an einem Transparenzgesetz, das den Zugang zu Verwaltungsinformation vereinfachen soll. Doch während die rot-grüne Landesregierung unter Malu Dreyer dafür einen breiten öffentlichen Beteiligungsprozess mit klarem Zeitplan nutzt, kommt das Projekt ausgerechnet im grün-rot regierten Baden-Württemberg nicht voran.

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Bündnis für Informationsfreiheit: Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz bald verabschieden

Auf transparenzgesetz.rlp.de können Bürger den Gesetzentwurf kommentieren.

Auf transparenzgesetz.rlp.de können Bürger den Gesetzentwurf kommentieren.

Die Absicht der Landesregierung, mehr Verwaltungstransparenz in Rheinland-Pfalz zu schaffen, wird von einem Bündnis mehrerer Journalistenverbände und Bürgerrechtsorgani­sationen ausdrücklich unterstützt. „Rheinland-Pfalz hat die Chance, mit diesem Gesetz einen großen Schritt nach vorne hin zu mehr Bürgerbeteiligung zu machen, bei gleichzeitiger Ver­waltungsmodernisierung. Wir hoffen, dass die Politiker diesen Weg bei den anstehenden parlamentarischen Beratungen konsequent weitergehen werden“, so Manfred Redelfs von der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche.

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Neue IFG-Eckpunkte bringen Informationsfreiheit auf Sparflamme

Das Bündnis für Informationsfreiheit in Baden-Württemberg kritisiert die vergangene Woche von den Regierungsfraktionen vorgelegten Eckpunkte zu einem Informationsfreiheitsgesetz als zu zögerlich. „Mit diesen Eckpunkten bekommen wir in Baden-Württemberg Informationsfreiheit auf Sparflamme“, befürchtet Dr. Sven Berger von der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit. Das zivilgesellschaftliche Bündnis fordert kostenfreie Informationsauskünfte zumindest bei einfachen Anfragen und eine Abwägungsklausel bei Informationsanfragen, die geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse betreffen. Dann könnten auch in diesen Fällen angefragte Informationen zur Veröffentlichung freigegeben werden, wenn das öffentliche Interesse überwiegt.

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Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg: Eckpunktepapier der Landesregierung lässt nichts Gutes ahnen

Eigentlich sollte es ein Kernanliegen der Grün-geführten Landesregierung in Baden-Württemberg sein: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) passt hervorragend zum Versprechen von mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung, mit dem die Koalition angetreten ist. Doch obwohl mehr als die Hälfte der Legislaturperiode verstrichen ist, liegt noch kein Gesetzentwurf vor. Jetzt hat das Kabinett zumindest beschlossen, dieses im Koalitionsvertrag versprochene Reformprojekt noch in der laufenden Wahlperiode anzugehen.

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Abschied vom Amtsgeheimnis ist auch in Baden-Württemberg überfällig

Stuttgart, 6. Juni 2013. Die Journalistenorganisation Netzwerk Recherche hat heute einen eigenen Gesetzentwurf für mehr Transparenz bei Behördeninformationen in Baden-Württemberg vorgelegt. Damit nimmt die Organisation die Landesregierung in die Pflicht, die vor über zwei Jahren im Koalitionsvertrag ein solches Informationsfreiheitsgesetz versprochen, aber bisher nicht präsentiert hat. „Wenn die Verwaltung und die Regierung hier nicht liefern, dann muss offenbar die Zivilgesellschaft aktiv werden. Der gute Informationszugang ist die Grundvoraussetzung sowohl für Bürgerengagement als auch für einen kritischen Journalismus “, begründete Oliver Schröm, der Vorsitzende von Netzwerk Recherche, den Vorstoß.

Das Rechtsprinzip der Informationsfreiheit ermöglicht es jedem Bürger, Informationen von öffentlichen Stellen anzufordern und auch Akten einzusehen, ohne dass dafür ein besonderer Grund genannt werden muss. An die Stelle des Amtsgeheimnisses tritt der Grundsatz der Öffentlichkeit. Falls eine Behörde der Meinung ist, Informationen aufgrund von Ausnahmeklauseln – etwa zum Datenschutz oder zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – nicht herausgeben zu dürfen, bedarf dies der Begründung. Elf Bundesländer und der Bund haben bereits solche Gesetze. Baden-Württemberg zählt somit zu den Schlusslichtern bei der Behördentransparenz.

„Dass die Ministerialbürokratie sich schwer damit tut, ein solches Gesetz vorzulegen, verstehen wir vollkommen – sie muss damit ja Privilegien aufgeben, mit denen sie in den letzten Jahrzehnten gut gelebt hat“, beschrieb Vorstandsmitglied und Auskunftsrechtsexperte Manfred Redelfs den Hintergrund der ungewöhnlichen Journalisteninitiative. „Unser Vorschlag zeichnet sich durch einen besonders bürgerfreundlichen Ansatz aus“, so Redelfs weiter. Vor allem werden die Ämter verpflichtet, viele Informationen von sich aus ins Netz zu stellen. „Wir gehen nicht von einer Holschuld der Bürger aus, sondern von einer Bringschuld der Behörden.“

Automatisch zu veröffentlichen sind nach dem Gesetzentwurf z.B. Kabinettsvorlagen, Gutachten, Subventionszahlungen über 10.000 EUR sowie die Gehälter der Leitungsebene informations-pflichtiger Stellen, zu denen auch Unternehmen der Daseinsvorsorge wie Wasserwerke, Wohnungswirtschaft oder Müllabfuhr gehören. Verträge zur Daseinsvorsorge, die die öffentliche Hand schließt, müssen gleichfalls ins Netz gestellt werden.

Transparenzgesetz Baden-Württemberg – Gesetzentwurf [PDF]

Transparenzgesetz Baden-Württemberg – Factsheet [PDF]

Transparenzgesetz Baden-Württemberg – Hintergrund [PDF]

IFG Thüringen: Landesregierung drückt halbherzige Reform durch

Sehr kontrovers ist in Thüringen die Debatte um eine Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes aus dem Jahr 2007 verlaufen. Das Akteneinsichtsrecht stand zur Neufassung an, weil es von vornherein zeitlich befristet war und die alte Regelung Ende des Jahres auslief. Aber die Große Koalition, die die Landesregierung stellt, wollte offenbar keine echte Transparenz, sondern eher einen Etikettenschwindel. Der erste im Herbst vorgestellte Entwurf fiel so restriktiv aus, dass er bei Journalistenverbänden und in der Öffentlichkeit Empörung auslöste: Weiterlesen

Empfänger von EU-Agrarsubventionen endlich bekannt

Nach jahrelangem Ringen um mehr Transparenz ist jetzt klarer, wer von den Agrarsubventionen profitiert: Die Liste der Empfänger wird von großen Unternehmen der Lebensmittelbranche angeführt, aber auch branchenfremde Konzerne sind darunter. Das ergibt sich aus zwei Veröffentlichungen innerhalb der letzten beiden Wochen.  Weiterlesen