Seit 7. Juni dieses Jahres ist es fix: Verlagen steht eine Beteiligung der Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften zu. Diese Neuregelung fand fast unbemerkt von der Öffentlichkeit statt. Urheber:innen von Pressetexten sollen, geht es nach dem Willen der VG Wort, in Zukunft nur noch rund 70 Prozent des Geldes erhalten. Eine Entscheidung darüber fällt in wenigen Tagen.

Das Netzwerk Recherche lehnt diese geplante Neuregelung ab. Denn gerade die Recherchen freier Journalist:innen werden oft nur unzureichend honoriert. Auch Redakteur:innen arbeiten heute oft zu untertariflichen Bedingungen. Ausschüttungen aus Verwertungsgesellschaften tragen für viele Journalist:innen aber zum Lebensunterhalt bei. Sie sollten daher in vollem Umfang den Urheber:innen selbst zur Verfügung stehen – und nicht den Verlagen.

Eine Beteiligung der Verlage ist laut §63a UrhG und §27b VGG bis zu einem Drittel möglich: „Ist der Verleger nach §63a Absatz 2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes oder nach §27a an der angemessenen Vergütung zu beteiligen, so stehen dem Urheber mindestens zwei Drittel der Einnahmen zu, sofern die Verwertungsgesellschaft keine andere Verteilung festlegt.“

Viele Journalist:innen wiegen sich noch in der Annahme, dass laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshof vom April 2016 Verlage kein Recht auf eine Beteiligung an diesen Tantiemen hätten. Zuvor hatten Zeitungsverlage etwa 30 Prozent erhalten, nach diesem wegweisenden Urteil gingen die Einnahmen in den vergangenen Jahren komplett an die Journalist:innen. Zuletzt hatte es deshalb auch aufgrund einer Nachzahlung einen kleinen Geldsegen für Reporter:innen gegeben. Dies könnte sich nun wieder ändern.

Die entsprechenden Beschlüsse werden voraussichtlich am 10. und 11. Dezember bei der VG-Wort-Mitgliederversammlung gefasst: Bei Tageszeitungen will die VG Wort eine endgültige Verlagsbeteiligung von 30 Prozent festlegen, bei den Fachzeitschriften und in Metis (Texte im Internet) soll übergangsweise eine Beteiligung von 30 und 33,33 Prozent an die Verlage gezahlt werden.

Netzwerk Recherche ist mit einer Verlagsbeteiligung in Höhe von 30 Prozent nicht einverstanden und schließt sich den Positionen der Freischreiber (Berufsverband freier Journalist:innen) an, die wir hier verkürzt wiedergeben:

Die Höhe der Verlagsbeteiligung in der Presse-Repro darf sich nicht am maximalen Wert von 30 Prozent orientieren. Vor 2016 floss diese Verlagsbeteiligung in die inzwischen abgewickelte Ausbildungsstätte „Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage” (ABZV). Nun sollen die Presse-Verlage das Geld direkt erhalten. Die vorläufigen Quoten in der Presse-Repro, für Metis und bei den Fachzeitschriften müssen am unteren, nicht am oberen Rand der möglichen Beteiligung angesiedelt werden. An den Gesprächen über die Höhe der Verlagsbeteiligung müssen sich alle Interessengruppen beteiligen können. Der Freischreiber-Vorsitzende Oliver Eberhardt wird voraussichtlich einen Änderungsantrag einbringen, die Presse-Repro (Tageszeitungen etc.) in die Befristung mit einzubeziehen.

Wir fordern Mitglieder der VG Wort auf, am 10. und 11. Dezember im Sinne der Positionen der Freischreiber zu stimmen.

Mehr Infos auf der Seite der Freischreiber.