Vorratsdatenspeicherung nichtig
Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. März entschieden, dass die “Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß” ist (BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010, Absatz-Nr. (1 – 345) und Pressemitteilung Nr. 11/2010 vom 2. März 2010). Das Gericht verwarf die Überwachungsmaßnahmen als “nichtig”, also sofort ungültig und ordnete die “unverzügliche” Löschung bereits gesammelter Daten an.
Gegen die Vorratsdatenspeicherung hatte sich ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen engagiert, an der sich auch das Netzwerk Recherche beteiligte.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Pressemitteilung des Bundesverfassungs: Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß
Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung