Panel „Wem gehören die Medien?“ mit Fritz Wolf, Tabea Rößner, Nikolaus Brender, Moderatorin Ingrid Scheithauer, Karl-E. Hain und Uwe Grund (v.l.n.r.; Foto: Sebastian Stahlke)

Macht und Einfluss in den öffentlich-rechtlichen Sendern: Die Diskussion ist noch lange nicht vorbei.

Einer der Anlässe der viel diskutierten Frage bot sich im im November 2009. Der Vertrag des damaligen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender wurde nicht verlängert, da sich der Verwaltungsrat quer stellte. Die Mitglieder des Gremiums gehören mehrheitlich der CDU an. Im März dieses Jahres forderte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil eine „inhaltliche Vielfaltssicherung“ und mehr „Staatsferne“ seitens der Aufsichtsorgane.

Dem stimmt Nikolaus Brender zu. Die Frage,welche gesellschaftlichen Gruppen im Rundfunkrat repräsentiert sein sollten, muss ihm zufolge neu ausgehandelt werden, denn es gebe weder Migranten noch Arbeitslose in dem Gremien. Es werde so getan, als habe sich die Gesellschaft in den letzten 50 Jahren nicht geändert.

,,Die Medien dürfen weder dem Staat noch einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe gehören.“ ergänzt der Medienrechtler Karl-E. Hain. Er spricht sich dafür aus, dass Inhaber hoher Parteiämter nicht von gesellschaftlichen Gruppen entsandt werden können. Bei Uwe Gund trifft genau das zu: Er ist Vorsitzender der ARD-Gremienvorsitzenden-Konferenz und gehört seit 2008 dem NDR-Rundfunkrat an. Er wurde von der SPD-Landesorganisation Hamburg entsandt. Gund betont, dass er sich im Gremium als Repräsentant der Allgemeinheit sieht. Seitens der Partei gab es „keinerlei Weisungen“, stellt der Politiker klar. Dennoch begrüße er das Urteil und fragt sich, was in seiner eigenen Verantwortung umgesetzt werden kann.

Die Grünen-Politikerin Tabea Rößner findet, dass das Urteil des Verfassungsgerichts auch tiefgreifender hätte ausfallen können. Ihrer Ansicht nach findet die Diskussion um die Arbeit und Besetzung der Rundfunkräte viel zu wenig in der Öffentlichkeit statt. Für mehr Transparenz plädiert sie genauso wie die Karlsruher Verfassungsrichter. Doch es sei nicht damit getan, die Rundfunkratssitzungen öffentlich zu führen, meint der Journalist Fritz Wolf: ,,Das macht die Themen auch nicht interessanter“.

Auf die Frage, wem die Medien gehören, kann heute keine abschließende Antwort gefunden werden. Verantwortlich zu handeln, ohne die eigenen Interessen in den Vordergrund zu stellen, liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Gremiumsmitglieds. „Sie können Berufsethos nicht durch Organisation und durch Recht erzwingen. Da kommen wir an die Grenzen des Rechts.“, stellt Hain fest.