“Die Richtlinie (…) des Europäischen Parlaments und des Rates (…)
über die Vorratsspeicherung (…) ist ungültig.” *
So knapp und klar urteilte die Große Kammer des Gerichtshofes der
Europäischen Union (EuGH) über den jahrenlangen Versuch der EU und
ihrer Mitgliedsstaaten, alle Bewohner der EU ohne jeden Anlass und
Verdacht umfassend auszuforschen. Seit der Formulierung der
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006 hatte es vielfältigen
Protest der Zivilgesellschaft gegen diesen massiven Eingriff in die
Grundrechte gegeben.
Ein gemeinsamer Brief an die EU-Kommission vom 22. Juni 2010 wurde
europaweit von 106 Organisationen unterstützt, darunter auch das
Netzwerk Recherche. 

Auch an der Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung, dem das Bundesverfassungsgericht am 2. März
2010 weitgehend entsprochen hatte, war das nr beteiligt.

Die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche e.V. fordert jetzt
einen Stop aller Pläne zur Wiedereinführung der
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Es gibt keine legale Basis
mehr für ein solches Gesetz, das die Grundrechte der Bürger missachtet.

“Wir begrüssen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das nach
jahrelangem Streit endlich einen Schlussstrich unter diese
unglaubliche Überwachungsmaßnahme zieht”, so Oliver Schroem, erster
Vorsitzender des Netzwerk Recherche. “Die Vorratsdatenspeicherung
bedeutet für recherchierende Journalisten einen groben Eingriff in
ihre beruflichen Möglichkeiten, die immer noch durch das Grundgesetz
geschützt sind.”

Nach Ansicht des Netzwerk Recherche bringt die Vorratsdatenspeicherung
keine nennenswerte Erhöhung von Ermittlungserfolgen, statt desssen
sind aber zahlreiche Missbrauchsfälle dokumentiert. Ebenso führt diese
Überwachung dazu, dass viele Informanten aus Angst vor Entdeckung den
Kontakt mit Journalisten scheuen. Dies bedeutet eine Behinderung der
vom Grundgesetz vorgesehenen Funktion der freien Presse.

“Es ist schon auffällig, wie vehement einige Politiker trotz des
Urteils immer noch nach der Vorratsdatenspeicherung rufen, und wie
zurückhaltend sie sich geben, etwas gegen die bekannte Überwachung
durch die NSA und ausländische Geheimdienste zu tun”, sagte Schroem.

Grundlage für die Arbeit von Ermittlungsbehörden müssen die
“Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der
Kommunikationsüberwachung” sein, die am 24. September 2013 von mehr
als 40 internationalen, zivilgesellschaftlichen Organisationen
vorgestellt wurden.

*Die vollständige Formulierung aus der deutschen Version des Urteils
lautet:
“Die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der
Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer
Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt
oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG
ist ungültig.”

Internationale Grundsätze fuer die Anwendung der Menschenrechte in der
Kommunikationsüberwachung
https://de.necessaryandproportionate.org/text

Pressemitteilung 54/14 des Gerichtshofs der Europäischen Union
(08.04.2014):
Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von
Daten für ungültig
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140054de.pdf
(PDF-Datei, 3 S., 115 KB)

Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung vom 08.04.2014:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Urteil-EuGH-2014.pdf
(PDF-Datei, 29 S., 306 KB)

Gemeinsamer Brief an die EU-Kommission vom 22. Juni 2010 (deutsche
Übersetzung)
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/363/158/lang,de/

Missbrauch von Vorratsdaten in der EU (AK Vorrat, 22.01.2012)
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/526/189/lang,de/