Eine missbräuchliche Anwendung des Urheberschutzes wirft die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche dem Bundesverteidigungsministerium vor. Das Ministerium hatte die WAZ-Mediengruppe wegen Veröffentlichung der sogenannten “Afghanistan-Papiere” abgemahnt. Die WAZ hatte die als Verschlusssache eingestuften Papiere im Internet zum Herunterladen angeboten. 

“Das Urheberrecht ist nicht dazu da, die Pressefreiheit einzuschränken”, erklärt Oliver Schröm, Vorsitzender von Netzwerk Recherche anlässlich des aktuellen Falles. Die Öffentlichkeit habe ein Anrecht darauf, die Quellen der Journalisten nachzuvollziehen. “Dazu kann es nach sorgfältiger Prüfung angebracht sein, die Quellen selbst zu veröffentlichen.” Der aktuelle Fall sei exemplarisch für eine Reihe von Versuchen der Bundesregierung, Gesetze zugunsten des Amtsgeheimnisses auszulegen. “Das Urheberrecht ist aber kein Zensurinstrument. Wer es dazu missbraucht, schadet dem Ansinnen der Urheber und er schadet der Pressefreiheit”, so Oliver Schröm.

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Über den aktuellen Fall berichtet das WAZ-Rechercheblog: http://www.derwesten-recherche.org/2013/04/verteidigungsministerium-geht-juristisch-gegen-waz-vor/
Hinweis: WAZ-Redakteur David Schraven ist Mitglied im Vorstand von Netzwerk Recherche, war aber an der Erstellung dieser Erklärung nicht beteiligt.