Gerd Billen (2. von rechts) in der Diskussionsrunde bei #nr17 zum "Facebook-Gesetz"Ein neues Gesetz soll Hasskommentare und Beleidigungen in sozialen Netzwerken eindämmen. Was hat es damit auf sich? Und was sagen Facebook und die Bundesregierung dazu? Von Patricia Averesch und Lena Meerkötter, TU Dortmund 

Fake News und Hasskommentare sollen von sozialen Plattformen verschwinden – darüber sind sich alle Beteiligten einig. „Facebook hat kein Interesse, Hass auf seiner Plattform zu haben“, sagt Eva-Maria Kirschsieper, Leiterin Public Policy von Facebook Deutschland, auf der Jahreskonferenz des Netzwerk Recherche #nr17. Um das zu erreichen, plant die Bundesregierung das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, das so auf das größte soziale Netzwerk zugeschnitten scheint, das es auch „Facebook-Gesetz“ genannt wird. Es soll die Betreiber dazu verpflichten, illegale Inhalte von ihren Plattformen zu entfernen. Bis zum 30. Juni will Justizminister Heiko Maas das Gesetzgebungsverfahren beendet haben – doch das Gesetz ist heftig umstritten.

Warum will die Bundesregierung das Netzwerkdurchsetzungsgesetz? 

Auch bislang waren die sozialen Netzwerke wie Facebook, YouTube und Twitter schon dazu verpflichtet, gegen Hetze vorzugehen, unter anderem durch das Löschen strafbarer Inhalte. Die bisherige Regelung ist laut Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nicht mehr ausreichend – denn es gebe noch immer „erhebliche Probleme bei der Durchsetzung des geltenden Rechts“, so steht es im Gesetzesvorhaben. Zum Beispiel bearbeiteten die Plattformen Hasskommentare zu langsam und nicht umfassend genug. Mit dem Gesetz soll sich das ändern.

Was bedeutet das für die Unternehmen? 

Wenn die Inhalte „offensichtlich rechtswidrig“ sind, muss die Plattform diese nach einer Meldung innerhalb von 24 Stunden löschen. Ist die Rechtslage bei einem Fall unklar, beträgt die Frist sieben Tage. Falls die Unternehmen die Fristen nicht einhalten, drohen ihnen bis zu 50 Millionen Euro Strafe. Außerdem sind Bußgelder möglich, wenn sich die sozialen Plattformen nicht an weitere Gesetzesvorgaben halten, wie zum Bespiel die geplante Berichtspflicht über den Umgang mit Hasskommentaren. Auch müssen sie Beschwerdestellen einrichten, an die sich jeder Nutzer und die Strafverfolgungsbehörden wenden können. Facebook gilt in Sachen Transparenz als mangelhaft – das Unternehmen ist bekannt dafür, kaum Informationen zum Umgang mit und Ausmaß von Hassrede zu veröffentlichen. 2016 verlieh Netzwerk Recherche Facebook dafür den Negativpreis „Verschlossene Auster“.

Was ist das Problem an dem Gesetz? 

Der Gesetzesentwurf von Heiko Maas erntete bereits viel Kritik – auch in den eigenen Reihen. Kritiker sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr: Aus Angst vor Geldstrafen könnten die sozialen Plattformen vorsichtshalber Kommentare löschen, die nicht zwingend rechtswidrig sind, sondern sich einer Grauzone befinden. Das Gesetz könne also freie Meinungsäußerungen und Diskussionen einschränken. Auch befürchten viele, dass zum Beispiel Facebook zu viel Kontrolle erhalte. Auch das Unternehmen selbst spricht sich gegen das Gesetz aus: Es „heize möglicherweise Vorwürfe der
staatlichen Zensur an“, teilte Facebook in einer Stellungnahme mit, über die zuerst die Wirtschaftswoche berichtete.
Der Umgang mit Hasskommentaren war eines der zentralen Themen bei der Netzwerk Recherche Konferenz 2017. Dort haben Eva-Maria Kirschsieper, Leiterin Public Policy von Facebook Deutschland, und Gerd Billen, Staatssekretär Bundesministerium Justiz und Verbraucherschutz, über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz debattiert. Mehr zur Diskussion um die Kontrolle der sozialen Netzwerke erfahrt ihr im Video:

Die Autorinnen: Patricia Averesch und Lena Meerkötter