Unter "Informationsfreiheit" versteht man das Prinzip, dass die Unterlagen und Daten öffentlicher Stellen im Regelfall für jede*n Bürger*in zugänglich sind. Lange galt der Grundsatz, dass Informationen der Verwaltung nur im Ausnahmefall weitergegeben werden, z. B. wenn die Antragsteller*innen Akteneinsicht in eigener Sache begehren.

Das IFG kehrt die Beweislast um

Ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dagegen schafft einen Informationsanspruch, unabhängig von der direkten Betroffenheit und ohne dass ein solcher Antrag begründet werden muss. Nicht mehr die Antragsteller*innen müssen ihren Informationsanspruch begründen, sondern die Ämter oder Behörden müssen darlegen, warum sie im Ausnahmefall etwas nicht herausgeben können, weil z.B. der Datenschutz dem entgegensteht oder der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Die meisten Menschen erfragen Dinge aus ihrem Wohnumfeld oder Interessensgebiet

Die Erfahrungen in den Bundesländern zeigen, dass die meisten Bürger*innen die Transparenzverpflichtung nutzen, um ganz naheliegende Dinge aus ihrem Wohnumfeld oder Interessengebiet zu erfragen: So kann man per Akteneinsicht oder durch eine schriftliche Auskunft (Aktenkopien) z.B. erfahren, was die Brandschutzbegehung im Kindergarten um die Ecke ergeben hat, wie die jüngste Verkehrszählung ausgefallen ist, oder was bei der Lebensmittelkontrolle gefunden wurde. Die befürchtete „Antragsflut" und zusätzliche Bürokratie ist nirgendwo eingetreten. Im Gegenteil: Das Mehr an Demokratie, das mit einer bürgernahen und offenen Verwaltung einhergeht, wurde mit dem IFG „günstig eingekauft", so der ehemalige Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Fritz Behrens, über die Praxiserfahrungen auf Länderebene.

Auf Bundesebene kam der Versuch, ein IFG einzuführen, lange nicht voran: Obwohl dieses Reformprojekt in den Koalitionsverträgen von 1998 und 2002 enthalten ist, scheiterte schon die Vorlage eines abgestimmten Gesetzentwurfes an Widerständen aus der Ministerialbürokratie und der Wirtschaft.

Zentrale Punkte des IFG-Gesetzentwurfs

Um die Debatte über Informationsfreiheit zu beleben, hatten die Journalistenorganisationen Deutscher Journalisten-Verband, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di und Netzwerk Recherche sowie die Nichtregierungsorganisation Transparency International und die Bürgerrechtsgruppe Humanistische Union einen eigenen gemeinsamen Vorschlag für ein modernes, bürger*innenfreundliches und weitreichendes Informationsfreiheitsgesetz präsentiert. Auch mit anderen Partner*innen, wie der Bertelsmann Stiftung und der Internet-Plattform pro-information.de, hat das Netzwerk bei der Öffentlichkeitsarbeit für ein IFG kooperiert. Wir sehen in einem solchen Gesetz einen wichtigen Schritt zur Stärkung der demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürger*innen. Außerdem bauen wir auf einen Kulturwandel in Politik und Verwaltung, der durch dieses Gesetz angestoßen werden kann – hin zu mehr Transparenz und Bürger*innennähe. Für Journalist*innen verbessert das IFG die Recherchemöglichkeiten, vor allem indem Originaldokumente eingesehen werden können. Ferner trägt die Informationsfreiheit zur Korruptionsprävention bei, wie sich in den Staaten gezeigt hat, die auf eine lange Tradition der Behördentransparenz zurückblicken können.

Der Entwurf (PDF, 20 S., 771 KB) wurde im April 2004 vorgelegt von Netzwerk Recherche, Deutscher Journalisten-Verband, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, Humanistische Union und Transparency International.

Ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf von SPD und Grünen

Leider ist das in Kraft getretene IFG nicht so bürger*innenfreundlich ausgefallen, wie vom Netzwerk Recherche angestrebt wurde. Unsere Kritikpunkte an dem Gesetz sind der Stellungnahme zu entnehmen, die Netzwerk-Vertreter Dr. Manfred Redelfs im März 2005 im Namen des Bündnisses für Informationsfreiheit bei der Sachverständigenanhörung im Bundestagsinnenausschuss abgegeben hat.

Sachverständigenanhörung zum Informationsfreiheitsgesetz am 14.03.2005:
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen