Wem gehören die Medien? …und wer kon­trol­liert sie?

ver­öf­fent­licht von Gast­bei­trag | 7. Juli 2014 | Lese­zeit ca. 2 Min.

Panel „Wem gehören die Medien?“ mit Fritz Wolf, Tabea Rößner, Niko­laus Brender, Mode­ra­torin Ingrid Scheit­hauer, Karl-​E. Hain und Uwe Grund (v.l.n.r.; Foto: Sebas­tian Stahlke)

Macht und Ein­fluss in den öffent­lich-​recht­li­chen Sen­dern: Die Dis­kus­sion ist noch lange nicht vorbei.

Einer der Anlässe der viel dis­ku­tierten Frage bot sich im im November 2009. Der Ver­trag des dama­ligen ZDF-​Chef­re­dak­teurs Niko­laus Brender wurde nicht ver­län­gert, da sich der Ver­wal­tungsrat quer stellte. Die Mit­glieder des Gre­miums gehören mehr­heit­lich der CDU an. Im März dieses Jahres for­derte das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in einem Urteil eine „inhalt­liche Viel­falts­si­che­rung“ und mehr „Staats­ferne“ sei­tens der Auf­sichts­or­gane.

Dem stimmt Niko­laus Brender zu. Die Frage,welche gesell­schaft­li­chen Gruppen im Rund­funkrat reprä­sen­tiert sein sollten, muss ihm zufolge neu aus­ge­han­delt werden, denn es gebe weder Migranten noch Arbeits­lose in dem Gre­mien. Es werde so getan, als habe sich die Gesell­schaft in den letzten 50 Jahren nicht geän­dert.

,,Die Medien dürfen weder dem Staat noch einer bestimmten gesell­schaft­li­chen Gruppe gehören.“ ergänzt der Medi­en­rechtler Karl-​E. Hain. Er spricht sich dafür aus, dass Inhaber hoher Par­tei­ämter nicht von gesell­schaft­li­chen Gruppen ent­sandt werden können. Bei Uwe Gund trifft genau das zu: Er ist Vor­sit­zender der ARD-​Gre­mi­en­vor­sit­zenden-​Kon­fe­renz und gehört seit 2008 dem NDR-​Rund­funkrat an. Er wurde von der SPD-​Lan­des­or­ga­ni­sa­tion Ham­burg ent­sandt. Gund betont, dass er sich im Gre­mium als Reprä­sen­tant der All­ge­mein­heit sieht. Sei­tens der Partei gab es „kei­nerlei Wei­sungen“, stellt der Poli­tiker klar. Den­noch begrüße er das Urteil und fragt sich, was in seiner eigenen Ver­ant­wor­tung umge­setzt werden kann.

Die Grünen-​Poli­ti­kerin Tabea Rößner findet, dass das Urteil des Ver­fas­sungs­ge­richts auch tief­grei­fender hätte aus­fallen können. Ihrer Ansicht nach findet die Dis­kus­sion um die Arbeit und Beset­zung der Rund­funk­räte viel zu wenig in der Öffent­lich­keit statt. Für mehr Trans­pa­renz plä­diert sie genauso wie die Karls­ruher Ver­fas­sungs­richter. Doch es sei nicht damit getan, die Rund­funk­rats­sit­zungen öffent­lich zu führen, meint der Jour­na­list Fritz Wolf: ,,Das macht die Themen auch nicht inter­es­santer“.

Auf die Frage, wem die Medien gehören, kann heute keine abschlie­ßende Ant­wort gefunden werden. Ver­ant­wort­lich zu han­deln, ohne die eigenen Inter­essen in den Vor­der­grund zu stellen, liegt in der Ver­ant­wor­tung jedes ein­zelnen Gre­mi­ums­mit­glieds. „Sie können Berufs­ethos nicht durch Orga­ni­sa­tion und durch Recht erzwingen. Da kommen wir an die Grenzen des Rechts.“, stellt Hain fest.

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