Netz­werk Recherche for­dert mehr Geld für Jour­na­list:innen von der VG Wort

ver­öf­fent­licht von Malte Werner | 9. Dezember 2021 | Lese­zeit ca. 3 Min.

Seit 7. Juni dieses Jahres ist es fix: Ver­lagen steht eine Betei­li­gung der Aus­schüt­tungen der Ver­wer­tungs­ge­sell­schaften zu. Diese Neu­re­ge­lung fand fast unbe­merkt von der Öffent­lich­keit statt. Urheber:innen von Pres­se­texten sollen, geht es nach dem Willen der VG Wort, in Zukunft nur noch rund 70 Pro­zent des Geldes erhalten. Eine Ent­schei­dung dar­über fällt in wenigen Tagen.

Das Netz­werk Recherche lehnt diese geplante Neu­re­ge­lung ab. Denn gerade die Recher­chen freier Jour­na­list:innen werden oft nur unzu­rei­chend hono­riert. Auch Redak­teur:innen arbeiten heute oft zu unter­ta­rif­li­chen Bedin­gungen. Aus­schüt­tungen aus Ver­wer­tungs­ge­sell­schaften tragen für viele Jour­na­list:innen aber zum Lebens­un­ter­halt bei. Sie sollten daher in vollem Umfang den Urheber:innen selbst zur Ver­fü­gung stehen – und nicht den Ver­lagen.

Eine Betei­li­gung der Ver­lage ist laut §63a UrhG und §27b VGG bis zu einem Drittel mög­lich: „Ist der Ver­leger nach §63a Absatz 2 und 3 des Urhe­ber­rechts­ge­setzes oder nach §27a an der ange­mes­senen Ver­gü­tung zu betei­ligen, so stehen dem Urheber min­des­tens zwei Drittel der Ein­nahmen zu, sofern die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft keine andere Ver­tei­lung fest­legt.“

Viele Jour­na­list:innen wiegen sich noch in der Annahme, dass laut einer Ent­schei­dung des Bun­des­ge­richtshof vom April 2016 Ver­lage kein Recht auf eine Betei­li­gung an diesen Tan­tiemen hätten. Zuvor hatten Zei­tungs­ver­lage etwa 30 Pro­zent erhalten, nach diesem weg­wei­senden Urteil gingen die Ein­nahmen in den ver­gan­genen Jahren kom­plett an die Jour­na­list:innen. Zuletzt hatte es des­halb auch auf­grund einer Nach­zah­lung einen kleinen Geld­segen für Reporter:innen gegeben. Dies könnte sich nun wieder ändern.

Die ent­spre­chenden Beschlüsse werden vor­aus­sicht­lich am 10. und 11. Dezember bei der VG-​Wort-​Mit­glie­der­ver­samm­lung gefasst: Bei Tages­zei­tungen will die VG Wort eine end­gül­tige Ver­lags­be­tei­li­gung von 30 Pro­zent fest­legen, bei den Fach­zeit­schriften und in Metis (Texte im Internet) soll über­gangs­weise eine Betei­li­gung von 30 und 33,33 Pro­zent an die Ver­lage gezahlt werden.

Netz­werk Recherche ist mit einer Ver­lags­be­tei­li­gung in Höhe von 30 Pro­zent nicht ein­ver­standen und schließt sich den Posi­tionen der Frei­schreiber (Berufs­ver­band freier Jour­na­list:innen) an, die wir hier ver­kürzt wie­der­geben:

Die Höhe der Ver­lags­be­tei­li­gung in der Presse-​Repro darf sich nicht am maxi­malen Wert von 30 Pro­zent ori­en­tieren. Vor 2016 floss diese Ver­lags­be­tei­li­gung in die inzwi­schen abge­wi­ckelte Aus­bil­dungs­stätte „Aka­demie Beruf­liche Bil­dung der deut­schen Zei­tungs­ver­lage” (ABZV). Nun sollen die Presse-​Ver­lage das Geld direkt erhalten. Die vor­läu­figen Quoten in der Presse-​Repro, für Metis und bei den Fach­zeit­schriften müssen am unteren, nicht am oberen Rand der mög­li­chen Betei­li­gung ange­sie­delt werden. An den Gesprä­chen über die Höhe der Ver­lags­be­tei­li­gung müssen sich alle Inter­es­sen­gruppen betei­ligen können. Der Frei­schreiber-​Vor­sit­zende Oliver Eber­hardt wird vor­aus­sicht­lich einen Ände­rungs­an­trag ein­bringen, die Presse-​Repro (Tages­zei­tungen etc.) in die Befris­tung mit ein­zu­be­ziehen.

Wir for­dern Mit­glieder der VG Wort auf, am 10. und 11. Dezember im Sinne der Posi­tionen der Frei­schreiber zu stimmen.

Mehr Infos auf der Seite der Frei­schreiber.

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