Abschied vom Amtsgeheimnis ist auch in Baden-Württemberg überfällig
Stuttgart, 6. Juni 2013. Die Journalistenorganisation Netzwerk Recherche hat heute einen eigenen Gesetzentwurf für mehr Transparenz bei Behördeninformationen in Baden-Württemberg vorgelegt. Damit nimmt die Organisation die Landesregierung in die Pflicht, die vor über zwei Jahren im Koalitionsvertrag ein solches Informationsfreiheitsgesetz versprochen, aber bisher nicht präsentiert hat. „Wenn die Verwaltung und die Regierung hier nicht liefern, dann muss offenbar die Zivilgesellschaft aktiv werden. Der gute Informationszugang ist die Grundvoraussetzung sowohl für Bürgerengagement als auch für einen kritischen Journalismus “, begründete Oliver Schröm, der Vorsitzende von Netzwerk Recherche, den Vorstoß.
Das Rechtsprinzip der Informationsfreiheit ermöglicht es jedem Bürger, Informationen von öffentlichen Stellen anzufordern und auch Akten einzusehen, ohne dass dafür ein besonderer Grund genannt werden muss. An die Stelle des Amtsgeheimnisses tritt der Grundsatz der Öffentlichkeit. Falls eine Behörde der Meinung ist, Informationen aufgrund von Ausnahmeklauseln – etwa zum Datenschutz oder zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – nicht herausgeben zu dürfen, bedarf dies der Begründung. Elf Bundesländer und der Bund haben bereits solche Gesetze. Baden-Württemberg zählt somit zu den Schlusslichtern bei der Behördentransparenz.
„Dass die Ministerialbürokratie sich schwer damit tut, ein solches Gesetz vorzulegen, verstehen wir vollkommen – sie muss damit ja Privilegien aufgeben, mit denen sie in den letzten Jahrzehnten gut gelebt hat“, beschrieb Vorstandsmitglied und Auskunftsrechtsexperte Manfred Redelfs den Hintergrund der ungewöhnlichen Journalisteninitiative. „Unser Vorschlag zeichnet sich durch einen besonders bürgerfreundlichen Ansatz aus“, so Redelfs weiter. Vor allem werden die Ämter verpflichtet, viele Informationen von sich aus ins Netz zu stellen. „Wir gehen nicht von einer Holschuld der Bürger aus, sondern von einer Bringschuld der Behörden.“
Automatisch zu veröffentlichen sind nach dem Gesetzentwurf z.B. Kabinettsvorlagen, Gutachten, Subventionszahlungen über 10.000 EUR sowie die Gehälter der Leitungsebene informations-pflichtiger Stellen, zu denen auch Unternehmen der Daseinsvorsorge wie Wasserwerke, Wohnungswirtschaft oder Müllabfuhr gehören. Verträge zur Daseinsvorsorge, die die öffentliche Hand schließt, müssen gleichfalls ins Netz gestellt werden.
Transparenzgesetz Baden-Württemberg – Gesetzentwurf [PDF]