Das große Tauziehen um den Datenschutz
Von Katharina Schmitz
Wo sterben die meisten Menschen nach dem Einsetzen eines Herzkatheters? Wo in Deutschland gibt es die meisten Sepsis-Toten? Um solche Fragen beantworten zu können, zahlt Volker Stollorz regelmäßig 200 Euro an das Statistische Bundesamt. Denn die Behörde herrscht über die amtliche Krankenhaus-Statistik, einen riesigen Datensatz, der unter anderem alle in deutschen Krankenhäusern gestellten Diagnosen und alle vorgenommenen Eingriffe erfasst. Stollorz, Leiter des 2015 gegründeten deutschen Science Media Center, versucht mit Hilfe dieser Daten die Qualität der Gesundheitsversorgung auf regionaler Ebene transparent zu machen. Er will Fragen klären, die für die Öffentlichkeit – insbesondere für potenzielle Patienten – relevant sind. Das Problem: Die Daten lassen sich nur bis auf Kreisebene aufschlüsseln. Einzelne Krankenhäuser kann Stollorz nicht identifizieren, dort scheitert er am Datenschutz. Das eigentliche Ziel seiner Arbeit, nämlich dass der Patient ein gutes Krankenhaus für seine Beschwerden findet, kann er also nicht erreichen – ein Beispiel dafür, wie Datenschutz Journalisten ausbremst.
Datenschutz als vorgeschobener Grund?
Der Verein Netzwerk Recherche schreibt zu diesem Thema: “[..] [man] erlebt als Journalist häufig, dass der Datenschutz von Behörden als willkommenes Argument genutzt wird, Informationen nicht freizugeben. Das mag manchmal berechtigt sein, vielfach ist es aber auch vorgeschoben.”
Auch David Schraven, Gründer des Recherchezentrums Correctiv, stieß bei einer Recherche zur Verschwendung bestimmter öffentlicher Gelder auf eine solche Datenschutz-Hürde: Die zuständige Behörde gab zwar Dokumente zum Thema heraus, schwärzte aber die Namen von Geschäftsführern und Oberbürgermeistern. Da die Namen der Geschäftsführer im Handelsregister veröffentlicht werden müssen und Oberbürgermeister sogar auf Wahlzetteln stehen, hätten die Journalisten die Informationen mit viel Aufwand aber ohne größere Hürden wieder herstellen können. Doch diese Einwände des Correctiv-Teams gegen das Unkenntlichmachen ließ die Behörde zunächst nicht gelten. Das größte Problem ist laut Schraven, dass viele Behörden nicht wissen, welche Daten einem Schutz unterliegen und welche einer Veröffentlichungspflicht.
Friedrich Schoch, Professor für öffentliches Recht an der Universität Freiburg, weist diesen Vorwurf zurück: “Alle belastbaren Erfahrungsberichte zeigen, dass der Topos ‘Datenschutz als Vorwand’ ein ohne Faktenbasis hartnäckig und vor allem von Journalisten gepflegtes Vorurteil ist.” Stattdessen könne davon ausgegangen werden, dass in etwa 80 Prozent der Fälle ein Informationszugang gewährt wird.
Ewiger Kampf mit den Behörden
Stefan Wehrmeyer, Mitarbeiter bei Correctiv, hat als früherer Aktivist der Open Knowledge Foundation schon öfters mit den Behörden zu kämpfen gehabt. Er prangert vor allem ein Strukturproblem der Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) und deren Pendants auf Länderebene an: Viele Datenschutzbeauftragte seien auch Beauftragte für die Informationsfreiheit. Die Behörde sei für beide Seiten der Medaille verantwortlich. Das hat nach Wehrmeyer Vor- und Nachteile. Einerseits würden sich nicht zwei Behörden darüber streiten, welche Daten rausgegeben werden dürfen, das würde intern geklärt. Andererseits behindere das die Transparenz, es werde kein öffentlicher Diskurs geführt, sondern harmoniebedürftig nach einer gemeinsamen Antwort auf Anfragen von Journalisten gesucht. Der Versuch, dennoch an Daten zu kommen ist laut Wehrmeyer daher ein ewiger Kampf.
“Das behauptete Strukturproblem gibt es nicht”, sagt dagegen Friedrich Schoch. Er werde immer wieder mit Fragen dazu konfrontiert. Offenbar würden Journalisten die Tätigkeitsberichte der betreffenden Landes- und Bundesbehörden nicht zur Kenntnis nehmen. Diese würden die Probleme der Praxis darlegen und zeigen, wie Konfliktfälle im Verhältnis Datenschutz und Informationsfreiheit gelöst werden. Es solle nicht eine “alles-oder-nichts-Lösung” angestrebt werden. Dadurch, dass Datenschutz und Informationsfreiheit beim BfDI in einer Hand lägen, könne immer ein Ausgleich gefunden werden, sagt Rechtswissenschaftler Schoch.
Wenn Daten Aufschluss über Einzelpersonen geben
Mario Martini, Jurist und Professor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, hält eine Entscheidung zugunsten des Datenschutzes zum Beispiel dann für sinnvoll, wenn Daten miteinander verknüpft werden könnten. In Zeiten von Big Data sei es für die Behörden allerdings immer schwieriger zu entscheiden, welche Daten personenbezogen sind und somit der Personenschutz berührt ist.
Auf dieses Problem ist auch Volker Stollorz gestoßen: Gerne würde er Daten zum umstrittenen Mammographie-Screening in der Brustkrebs-Vorsorge auswerten. Doch das statistische Bundesamt gibt ihm den Datensatz für Brustkrebserkrankungen nicht heraus. Der Knackpunkt: Brustkrebs ist zwar mit Abstand die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland, doch bei Männern ist die Krankheit extrem selten. Es gibt so wenige männliche Brustkrebspatienten in der Bundesrepublik, dass Stollorz die Betroffenen theoretisch durch Datenaggregation identifizieren könnte.
Guter Datenjournalismus in der Medizin? Extrem schwierig, sagt @Stollovo #datenlabor15 pic.twitter.com/rFrnu7Owzg
— Christina Elmer (@ChElm) October 23, 2015
Volker Stollorz interessieren die männlichen Brustkrebspatienten gar nicht, geschweige denn deren Identität. Seiner Meinung nach sollte der Journalist entscheiden, welche Daten er wie nutzt und nicht eine Behörde. Dieser Ansicht ist auch Stefan Wehrmeyer. Journalisten müssten sich dann allerdings bewusst sein, dass mit personenbezogenen Daten ein sensibler Umgang nötig ist, gibt er zu Bedenken. Jurist Martini meint, dass an einen freieren Zugang zu Daten auch scharfe Sanktionen geknüpft sein müssten, damit Journalisten ihr Privileg nicht missbrauchten. Er glaubt jedoch, dass auch in Zukunft Behörden über die persönlichsten Daten von Bürgern entscheiden werden und nicht Journalisten.
Auskunftsrecht mit Einschränkungen
Rechtliche Grundlage für die Diskussion darum, wer welche Daten von Bundesbehörden bekommen darf, ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es besagt, dass Bürger grundsätzlich das Recht haben, Auskünfte über die Angelegenheiten des Bundes einzuholen. In zwölf Bundesländern gibt es ähnliche Gesetze, die den Zugang zu Informationen der Landesbehörden regeln. Doch das IFG besagt auch, dass die Auskunft verweigert werden kann, wenn personenbezogene Daten oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geschützt werden müssen. Eine solche Entscheidung muss die Behörde allerdings begründen.
Journalisten, die vom Informationsfreiheitsgesetz Gebrauch machen wollen, müssen dank Wehrmeyer bei der Recherche “nicht erst den Paragraphendschungel mit der Machete durchkämpfen”. Seine Internetplattform FragDenStaat.de vereinfacht die Anfrage bei Behörden. Verweigern diese die Informationen, bleibt allerdings machmal nur die Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten und vor Gericht zu ziehen. Correctiv hat diesen Weg schon häufiger gewählt. Derzeit kämpft das Rechercheteam vor Gericht um Daten eines Unternehmens, das Software an Kommunen verkauft und zugleich Beraterverträge mit einigen Beamten hält. Jetzt soll die Firma per Gericht zur Auskunft gezwungen werden. Oft seien diese Verfahren jedoch sehr langwierig, sagt Wehrmeyer.
"Möge es Transparenzgesetze regnen"
— Paul Blickle (@colorfuldata) October 23, 2015
Aus Hamburg kommt die Transparenzwelle
Martini würde es gerne sehen, dass Behörden ihre Datensätze in Zukunft im Internet für jedermann zugänglich machen. Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung sei das Transparenzgesetz in Hamburg. Es verpflichtet die Behörden, alle amtlichen Statistiken, Gutachten, Subventionen, Aktenpläne et cetera kostenlos online zur Verfügung zu stellen. Das Transparenzgesetz sei zwar deutlich teurer geworden als gedacht, sagt Martini, auf lange Sicht mache es jedoch für die Behörden vieles einfacher, da sie einen Datensatz nur einmal ins Netz stellen müssten, anstatt zehn verschiedene Anfragen zu beantworten. Martini glaubt, dass Hamburg erst der Anfang war: Er geht davon aus, dass in ein paar Jahren alle Länder ein Transparenzgesetz haben werden.
David Schraven sieht die Entwicklung der Datenfreiheit in Deutschland weniger optimistisch: “Wir sind von echtem Fortschritt ungefähr so weit entfernt wie Sierra Leone von der Entwicklung einer Mondrakete.” Sein Paradebeispiel dazu: IFG-Anfragen an den Bundestag können zwar elektronisch gestellt werden, die Antwort kommt aber regelmäßig per Briefpost – ein Alptraum für die Weiterverarbeitung der Informationen. Doch auch Schraven sieht Deutschland grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Der öffentliche Druck sei da: “Die Gesetze sind auf unserer Seite und am Ende steht das Ergebnis sowieso schon fest. Alle Informationen der Behörden werden eines Tages frei zugänglich sein. Sie gehören sowieso uns allen.” Schraven erwartet allerdings, dass erst die übernächste Generation von den jetzigen Mühen profitieren wird. In näherer Zukunft werden Journalisten somit nach wie vor Anfragen stellen müssen. Der ewige Kampf um die Daten geht für Stollorz, Wehrmeyer und Schraven erst einmal weiter.