Pressefreiheit: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger spricht bei Fachkonferenz des netzwerks recherche

Hamburg – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird bei der Presserechts-Fachkonferenz der Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche e.V. (nr) eine Grundsatzrede zur Pressefreiheit halten und dabei ihre Pläne zur Stärkung der Rechte von Journalisten erläutern. Die Tagung findet von 29. bis 31. Oktober 2010 am Erich-Brost-Institut in Dortmund statt.

In den vergangenen Jahren hat sich das Presserecht in Deutschland in vielen Bereichen zum Nachteil der Pressefreiheit verändert. Für die kritische Berichterstattung ist es schwieriger geworden, seit der damalige brandenburgische Ministerpräsident Stolpe seine Auffassung in Sachen Verdachtsberichterstattung durchgesetzt hat. Selbst wenn man nicht explizit schreibt, dass der Kirchenmann für die Stasi tätig war, kann ein Bericht angegriffen werden – wenn nur der Eindruck erweckt wird, Stolpe sei IM gewesen.

Selbst das Delikt Beihilfe zum Geheimnisverrat ist heute ein Thema, mit dem sich investigative Reporter beschäftigen müssen. Über die Konsequenzen dieser Entwicklung wird Alexander Sättele, der als Anwalt den Cicero vertreten hat, bei der nr-Konferenz referieren. Die Teilnehmer der Tagung werden sich mit den Folgen des neuen Presserechts praktisch auseinandersetzen, beispielsweise der Frage nachgehen, wie man einen kritischen Bericht gegen den einstmals ebenso einflussreichen wie prozesswütigen Oppenheim-Esch-Fonds juristisch wasserdicht absichert. “Gleichzeitig wollen wir aber auch über die Grenzen der Berichterstattung diskutieren”, so nr-Vorstandsmitglied David Schraven. So soll es etwa um das Ausspähen des Privatlebens von Politikern und anderen Prominenten gehen.

“Erfreulicherweise gibt es aber auch eine positive Entwicklung”, so Schraven. “Journalisten können inzwischen über das Informationsfreiheitsgesetz oder das Umweltinformationsgesetz mit Unterstützung der Datenschützer immer größere Quellenschätze für ihre Berichte sammeln.” In der Praxis sieht dies aber häufig anders aus: Oft muss das Recht vor Gericht erstritten werden, weil Behörden die Herausgabe von Akten verweigern oder verzögern. Auf diese Weise kamen die Gorleben-Papiere ans Licht oder die Wasserverträge in Berlin.

Darüber hinaus erweist sich aber auch das älteste und wichtigste, nämlich das gesetzlich festgelegte Auskunftsrecht für Journalisten immer wieder als ein scharfes Schwert. Egal ob sich Kommunen weigern, ihre Beteiligung am RWE oder Honorare an Gutachter offen zu legen. Sie können vor Gericht gezwungen werden, die begehrten Auskünfte zu geben. Gerade in diesem Bereich sind in den vergangenen Jahren viele Entscheidungen im Sinne der Journalisten ergangen, die eine liberale Auslegung der Pressegesetze befürworten.

Die Ergebnisse der Konferenz in der Buchreihe “nr-Werkstatt” : “Presserecht. Praxis-Wissen für den Paragraphen-Dschungel”.