Nach EuGH-Urteil: Zugang zu Transparenzregistern wiederherstellen!
Als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs von vergangener Woche schließen mehr und mehr Staaten die Öffentlichkeit vom Zugang zu Transparenzregistern aus – auch Deutschland. Das behindert die Arbeit von Journalist*innen massiv, die bisher mit Hilfe dieser Register ermitteln konnten, wem ein Unternehmen wirklich gehört.
„Der Zugang zu Transparenzregistern ist ein wichtiges Werkzeug des investigativen Journalismus. Gerade bei Recherchen zu Geldwäsche und Korruption sind diese Register oft die einzige rechtssichere Möglichkeit zu belegen, wer hinter einem bestimmten Unternehmen steckt“, sagt der Erste Vorsitzende von Netzwerk Recherche e. V., Daniel Drepper. „Wir fordern deshalb von der Bundesregierung, dass Journalist*innen auch in Zukunft Zugriff auf diese Daten erhalten.“
Der Europäische Gerichtshof hatte am 22. November 2022 die geltende EU-Geldwäscherichtlinie für ungültig erklärt. Die besagte, dass Informationen über „wirtschaftliche Berechtigte“ öffentlich zugänglich sein müssen. Die Richter sprachen in ihrem Urteil zu einer Klage von zwei Unternehmen gegen das luxemburgische Register von „schwerwiegende[n] Eingriffe[n] in die Grundrechte des Privatlebens“ durch den öffentlichen Zugang.
Die Geldwäsche-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, Informationen über Eigentumsverhältnisse bereitzustellen, wurde nach Veröffentlichung der „Panama Papers“, die 2016 Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung mithilfe von Offshore-Konten aufdeckten, beschlossen und ist noch nicht in allen EU-Staaten vollständig umgesetzt. Deshalb gab es bislang große Unterschiede bei der Zugänglichkeit von Informationen: Während Länder wie Luxemburg vor dem Urteil kostenfreie Register anboten, mussten in Deutschland Anträge zur Einsichtnahme gestellt werden und es wurden Gebühren fällig. Damit war die Arbeit mit diesem Register mühsam und teuer. Nach Verkündung des Urteils hat Deutschland nun auch diesen Zugang für die Öffentlichkeit „bis auf weiteres“ komplett ausgesetzt. Ob und wann Journalist*innen erneut Zugang zum Transparenzregister gewährt wird, ist derzeit unklar.
Weiterhin zugänglich – und seit August kostenfrei – bleibt das Handelsregister für Journalist*innen. Dort können die meisten Informationen zu Unternehmen abgefragt werden. Allerdings müssen wirtschaftlich Berechtigte hier nicht zwingend genannt werden. Im Transparenzregister sind laut der EU-Richtlinie alle wirtschaftlich Beteiligten meldepflichtig, die mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile halten.
Hintergrund:
- Das Urteil
- Meldung im deutschen Transparenzregister
- Regelungen zu Zugang und Gebühren bisher
- Beitrag von Investigative Europe zum Thema: Englisch / Deutsch
- Stellungnahme von NGOs