Nach EuGH-​Urteil: Zugang zu Trans­pa­renz­re­gis­tern wie­der­her­stellen!

ver­öf­fent­licht von Netz­werk Recherche | 1. Dezember 2022 | Lese­zeit ca. 2 Min.

Als Folge eines Urteils des Euro­päi­schen Gerichts­hofs von ver­gan­gener Woche schließen mehr und mehr Staaten die Öffent­lich­keit vom Zugang zu Trans­pa­renz­re­gis­tern aus – auch Deutsch­land. Das behin­dert die Arbeit von Jour­na­list*innen massiv, die bisher mit Hilfe dieser Register ermit­teln konnten, wem ein Unter­nehmen wirk­lich gehört.

„Der Zugang zu Trans­pa­renz­re­gis­tern ist ein wich­tiges Werk­zeug des inves­ti­ga­tiven Jour­na­lismus. Gerade bei Recher­chen zu Geld­wä­sche und Kor­rup­tion sind diese Register oft die ein­zige rechts­si­chere Mög­lich­keit zu belegen, wer hinter einem bestimmten Unter­nehmen steckt“, sagt der Erste Vor­sit­zende von Netz­werk Recherche e. V., Daniel Drepper. „Wir for­dern des­halb von der Bun­des­re­gie­rung, dass Jour­na­list*innen auch in Zukunft Zugriff auf diese Daten erhalten.“

Der Euro­päi­sche Gerichtshof hatte am 22. November 2022 die gel­tende EU-​Geld­wä­sche­richt­linie für ungültig erklärt. Die besagte, dass Infor­ma­tionen über „wirt­schaft­liche Berech­tigte“ öffent­lich zugäng­lich sein müssen. Die Richter spra­chen in ihrem Urteil zu einer Klage von zwei Unter­nehmen gegen das luxem­bur­gi­sche Register von „schwer­wie­gende[n] Ein­griffe[n] in die Grund­rechte des Pri­vat­le­bens“ durch den öffent­li­chen Zugang.

Die Geld­wä­sche-​Richt­linie, die Unter­nehmen ver­pflichtet, Infor­ma­tionen über Eigen­tums­ver­hält­nisse bereit­zu­stellen, wurde nach Ver­öf­fent­li­chung der „Panama Papers“, die 2016 Kor­rup­tion, Geld­wä­sche und Steu­er­hin­ter­zie­hung mit­hilfe von Off­shore-​Konten auf­deckten, beschlossen und ist noch nicht in allen EU-​Staaten voll­ständig umge­setzt. Des­halb gab es bis­lang große Unter­schiede bei der Zugäng­lich­keit von Infor­ma­tionen: Wäh­rend Länder wie Luxem­burg vor dem Urteil kos­ten­freie Register anboten, mussten in Deutsch­land Anträge zur Ein­sicht­nahme gestellt werden und es wurden Gebühren fällig. Damit war die Arbeit mit diesem Register mühsam und teuer. Nach Ver­kün­dung des Urteils hat Deutsch­land nun auch diesen Zugang für die Öffent­lich­keit „bis auf wei­teres“ kom­plett aus­ge­setzt. Ob und wann Jour­na­list*innen erneut Zugang zum Trans­pa­renz­re­gister gewährt wird, ist der­zeit unklar. 

Wei­terhin zugäng­lich – und seit August kos­ten­frei – bleibt das Han­dels­re­gister für Jour­na­list*innen. Dort können die meisten Infor­ma­tionen zu Unter­nehmen abge­fragt werden. Aller­dings müssen wirt­schaft­lich Berech­tigte hier nicht zwin­gend genannt werden. Im Trans­pa­renz­re­gister sind laut der EU-​Richt­linie alle wirt­schaft­lich Betei­ligten mel­de­pflichtig, die mehr als 25 Pro­zent der Kapi­tal­an­teile halten.

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