Transparenzgesetz: Rheinland-Pfalz verabschiedet fortschrittliche Regelungen und Niedersachsen will nun nachziehen
Der Landtag in Rheinland-Pfalz hat mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition am 11. November ein fortschrittliches Transparenzgesetz verabschiedet. Es wird zum kommenden Jahr in Kraft treten. Nachdem Hamburg sein Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz mit automatischen Veröffentlichungen im Internet weiterentwickelt hatte, ist Rheinland-Pfalz nun das erste Flächenland, das diesem Beispiel folgt und den Schritt von der Freigabe von Behördeninformationen auf Antrag zur nutzerfreundlichen automatischen Internet-Veröffentlichung geht. Die Reform war in einem breiten Beteiligungsverfahren diskutiert worden, mit öffentlichen Diskussionsveranstaltungen und Online-Feedback-Möglichkeiten, ergänzend zu den üblichen Sachverständigenanhörungen. Netzwerk Recherche hatte dieses Vorgehen ausdrücklich begrüßt und sich mit einer ausführlichen Stellungnahme an dem Prozess beteiligt.
Zwar erfüllt das Gesetz nicht sämtliche Wünsche der Transparenzbefürworter. So ist die automatische Veröffentlichung im Internet – z.B. von Studien und Gutachten, aber auch von Verträgen der öffentlichen Hand – nur für die Landesbehörden verbindlich. Auf kommunaler Ebene verlässt die Landesregierung sich das das Prinzip der Freiwilligkeit und reagiert damit auf den starken Widerstand aus den Kommunen, artikuliert vor allem von den kommunalen Spitzenverbänden. Zudem greift in den Gemeinden die Freigabe auf Antrag, wie schon nach der alten Gesetzeslage. Gleichwohl stellt die Reform einen wichtigen Fortschritt dar. Und anders als in Hamburg, wo die Parteien auf den Druck eines Volksbegehrens reagieren mussten, hat die Regierung in Rheinland-Pfalz die neue Stufe der Informationsfreiheit selbst angestrebt.
Bewegung gibt es nun auch in Niedersachsen, einem der bisher fünf Bundesländer, die noch gar keine IFG-Regelung haben. Der Vorentwurf für ein Transparenzgesetz zirkuliert derzeit zwischen den Ressorts, in Vorbereitung auf einen Referentenentwurf, der dann zur Basis einer öffentlichen Anhörung wird. Die Vorlage, die Netzwerk Recherche vorliegt, enthält sehr gute Ansätze. Obwohl auch in Niedersachsen in den Gemeinden nur die Veröffentlichung auf Antrag greifen soll und keine automatische Internet-Publikation wie auf der Landesebene, läuft der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund bereits Sturm gegen die Reform. Netzwerk Recherche begrüßt die Initiative der Landesregierung, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf hauptsächlich bei den Fristen (bisher nur Soll-Empfehlung) und den Kostenregelungen (geplant: kostendeckend bei Freigabe auf Antrag).
In Baden-Württemberg hat das Kabinett jetzt gerade den leider sehr schwachen Entwurf der grün-roten Landesregierung zur Debatte im Landtagsplenum freigegeben. Auch in Hessen soll laut Koaltionsvertrag von Schwarz-Grün ein IFG kommen, doch die Landesregierung lässt sich dort noch Zeit, wie sie anlässlich einer eigenen Gesetzesinitiative der SPD-Opposition erklärt hat. In Sachsen ist ein IFG gleichfalls Teil der Koalitionsvereinbarung von Schwarz-Rot, doch liegt noch kein Entwurf vor. In Bayern, wo eine Regelung noch am weitesten entfernt ist, haben die Grünen soeben einen Gesetzentwurf eingebracht, der allerdings aufgrund der ablehnenden Haltung der CSU chancenlos sein dürfte.