Verfassungsgericht verhandelt über weltweite Massenüberwachung durch Bundesnachrichtendienst
Nach Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Netzwerk Recherche wird Grundsatzurteil von internationaler Tragweite erwartet.
Berlin/Karlsruhe, 7. Januar 2020 – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelt ab kommendem Dienstag, 14. Januar 2020, zwei Tage lang darüber, ob die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) verfassungsmäßig ist. Anlass für die mündliche Verhandlung ist die Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und fünf Medienorganisationen, darunter Netzwerk Recherche. Das erwartete Grundsatzurteil wird das erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren sein und könnte den internationalen Menschenrechtsschutz beim Telekommunikationsgeheimnis sowie die Pressefreiheit deutlich stärken.
„Die Digitalisierung ermöglicht Geheimdiensten zahlreiche neue Formen der Überwachung, aber die Grundrechte bleiben dabei völlig auf der Strecke“, sagte Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. „De facto gilt das Telekommunikationsgeheimnis für den BND nicht mehr. Wir brauchen dringend einen zeitgemäßen Schutz davor, dass ein Geheimdienst den weltweiten Internet-Verkehr ohne jeden konkreten Verdacht und ohne richterliche Anordnung mitlesen kann.“
Die vom BVerfG veröffentlichte Gliederung der mündlichen Verhandlung deutet darauf hin, dass die Bundesregierung viele Fragen wird beantworten müssen, insbesondere dazu, wie die Internet-Überwachung durch den BND konkret aussieht. Dass das Gericht so viele Fragen hat, zeigt bereits, wie viel der Gesetzgeber im Unklaren gelassen hat. Auch die völlig unzureichende Kontrolle der Auslandsüberwachung wollen die Richter*innen des Ersten Senats diskutieren.
Der Fall wirft zudem die Grundsatzfrage auf, ob deutsche Behörden im Ausland die Grundrechte des Grundgesetzes beachten müssen. Die Bundesregierung verneint das. „Das halten wir für eine absurde Ansicht. Artikel 1 des Grundgesetzes bindet die Regierung an die Grundrechte – unabhängig davon, ob sie im In- oder im Ausland aktiv wird“, sagte Buermeyer. „Auch Menschen im Ausland sind Menschen und haben ein Recht auf Privatsphäre. Gerade ein deutscher Geheimdienst sollte nicht frei entscheiden dürfen, ob er dieses Recht achtet oder nicht.“
Dieser unzureichende Grundrechtsschutz im BND-Gesetz hatte die klagenden ausländischen Journalist*innen zu ihrer Verfassungsbeschwerde bewegt. Die Beschwerdeführer*innen befürchten, dass sich Informant*innen aus Angst vor der permanenten Überwachung nicht mehr mit sensiblen Themen an Journalist*innen wenden wollen. Ferner könnte der BND auch das deutsche Redaktionsgeheimnis umgehen, wenn er bei internationalen Großrecherchen wie den Panama-Papers die ausländischen Partnermedien deutscher Redaktionen überwachen.
Gegen das BND-Gesetz klagen unter anderem die Trägerin des Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismayilova und die internationale Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen. Verfahrensbevollmächtigter ist der renommierte Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Dr. Matthias Bäcker. Die Klage koordiniert die Gesellschaft für Freiheitsrechte gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen Deutschland, dem Deutschen Journalisten-Verband, der Deutschen Journalistinnen und Journalisten Union dju in ver.di, dem Recherchenetzwerk n-ost sowie dem Netzwerk Recherche.
Hintergrundinformationen, Fragen und Antworten zur Verhandlung in Karlsruhe und zur Verfassungsbeschwerde finden Sie unter: https://notrustnonews.org/f-a-q/
Mehr Informationen inklusive der vollständigen Verfassungsbeschwerde finden Sie unter: https://notrustnonews.org/