Vom (Un)Sinn der Recherchekooperationen
Wenn öffentlich-rechtliche Sender und privatwirtschaftliche Verlage kooperieren, schreien Medienrechtler auf. Die, die nicht mitmachen dürfen, auch.
Journalisten teilen Informationen, Medien kooperieren. Das war schon immer so. Ohne großes Brimborium und ohne, dass es institutionalisiert werden musste. Im Februar 2014 änderte sich das: SZ, NDR und WDR riefen unter der offiziellen Leitung von Georg Mascolo eine Recherchekooperation aus.
Feste Regeln gibt es für diese Kooperation nicht. “Es gibt keinen Vertrag, keinen Automatismus. Wo es sich ergibt, da arbeiten wir zusammen”, das betont Hans Leyendecker, Chef der Rechercheabteilung bei der Süddeutschen Zeitung, in der Diskussion immer wieder. Den einzigen Vertrag habe Georg Mascolo als Leiter – und der sei gleich bei allen drei Medien angestellt, bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und bei der privaten SZ.
Auf dem Podium, im Publikum und auf Twitter wird darüber heiß diskutiert:
Seit Februar fragen das auch andere: der Cicero, newsroom.de oder Medienrechtler wie Thomas Hoeren von der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Hoeren spricht von “Quersubvention” – vom Austausch teurer und exklusiver Informationen. Der Vorwurf: die privatwirtschaftliche SZ werde so durch öffentlich-rechtliche Gelder finanziert. Ja, sagt Leyendecker, Quersubventionen gebe es: “Das heißt, wir geben dem NDR 50 Akten, und er macht was draus.”
Es gibt Gesprächsbedarf, auf allen Seiten. Deswegen sitze er hier, sagt NDR-Intendant Lutz Marmor. Welt-Chefreporter Jörg Eigendorf lässt sich das nicht zweimal sagen und stellt salvenartig eine Reihe von Fragen: Wie viel seines Einkommens bekommt Rechercheleiter Georg Mascolo prozentual von welchem Kooperationspartner? Gibt es eine Struktur der Kooperation? Es gibt Verträge mit Mascolo, was steht drin? Was ist, wenn andere mitmachen wollen? Was ist, wenn alle mitmachen wollen? Und es wollen alle mitmachen, selbst der Freitag, bei dem Jakob Augstein Chefredakteur ist, bat um eine Partnerschaft. Die wurde abgelehnt.
Die Grundlage für die Recherchekooperation sind alte Freundschaften. Man kennt sich in der Branche, hat mal in der selben Redaktion gearbeitet. Wenn es nach Hans Leyendecker geht, dürfen andere nicht mitmachen: “Die NDR-Mannschaft sieht Journalismus wie wir. Wir haben ähnliche Einstellungen und Werte. Mit anderen wollen wir nicht arbeiten.” Und Marmor ergänzt: “Wir wollen erst einmal zu dritt bleiben und nicht in Bürokratie ersticken.” Denn anscheinend kann eine Recherchekooperation doch nicht so zwanglos ablaufen, wie Marmor und Leyendecker es sehen wollen. Drei verschiedene Redaktionen mit unterschiedlichen Eigenlogiken, Arbeitsweisen und Veröffentlichungsrhythmen, andere Hierarchien. “Es besteht die Gefahr, dass wir uns gegenseitig blockieren”, räumt Marmor ein. Auch deshalb picke sich jede Redaktion die Rosinengeschichte heraus, bei der sie mitmachen möchte. “Die Zusammenarbeit ist nur partiell”, erklärt Leyendecker.
Eigendorf stellt berechtigt die Frage, warum diese so formlose, partielle Kooperation dann überhaupt verkündet wurde. Marmor antwortet: “Es ist ein spannendes Projekt, nicht mehr und nicht weniger.”
Ein spannendes Projekt, für das viele rechtliche Fragen noch nicht geklärt sind. Für Medienrechtler Thomas Hoeren ist es gar ein Fall für das Bundeskartellamt. Jakob Augstein liest zumindest den betreffenden Paragrafen 16 aus dem Rundfunkstaatsvertrag vor, der besagt, in welcher Weise öffentlich-rechtliche Anstalten kommerziell tätig werden und sich an Unternehmen beteiligen dürfen. “Unsere Juristen haben das geprüft, Herr Augstein. Aber wir wissen ja, Juristen können unterschiedlicher Meinung sein”, kontert Marmor.
Erste rechtliche Probleme könnten spätestens dann auftauchen, wenn die Recherchekooperation wegen einer gemeinsamen Geschichte rechtliche Probleme bekommt. “Jeder haftet zu 100 Prozent für das, was er schreibt, druckt und sendet”, betont Marmor wiederholt die Trennung der Redaktionen. Trotzdem: ein Zweifel bleibt.