Als Mitglied von Netzwerk Recherche unterstützen Sie die Arbeit unseres Vereins mit Ihrem jährlichen Mitgliedsbeitrag. Herzlichen Dank dafür!
Da wir von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt sind, können Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend machen. Bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden von jährlich unter 300 Euro benötigen Sie gemäß § 50 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung keine Spendenbescheinigung („Zuwendungsbestätigung“). Es genügt, wenn Sie mit Ihrer Steuererklärung den entsprechenden Kontoauszug sowie den folgenden vereinfachten Zuwendungsnachweis einreichen:
Vereinfachter Zuwendungsnachweis (pdf)
Gemeinnützigkeit bestätigt durch Anlage zum Bescheid für 2020 zur Körperschaftssteuer (Freistellungsbescheid)
In der Vereinssatzung finden Sie weitere Informationen zur Mitgliedschaft.
Austritt aus dem Verein
Für einen Austritt aus dem Verein (Kündigung der Mitgliedschaft) genügt eine Mitteilung per E-Mail. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Mitgliedschaft vorläufig ruhen zu lassen. Bitte sprechen Sie uns gern darauf an.