Für die Informationsansprüche gegenüber öffentlichen Stellen gibt es eine Fülle von gesetzlichen Grundlagen, wodurch es leider manchmal etwas unübersichtlich wird. Wir haben daher hier die wesentlichen Gesetzestexte verlinkt:

Übersicht

Geht es um schnelle mündliche Auskünfte, ist im Regelfall das Landespressegesetz die beste Wahl – allerdings ohne Anspruch auf Einsicht in Behördenakten.

Geht es um Akteneinsicht oder die Übermittlung umfangreicher schriftlicher Unterlagen, helfen die Informationsfreiheitsgesetze weiter. Bei Bundesbehörden greift hier das Bundesgesetz, bei den bisher 14 Bundesländern, die eigene Regelungen haben, das jeweilige Landesgesetz.

Bei allen Fragen, die im weitesten Sinne einen Umweltbezug haben, greift das Umweltinformationsgesetz, das vergleichbar ist mit einem ressortspezifischen Informationsfreiheitsgesetz. Bei Bundesbehörden greift das Umweltinformationsgesetz des Bundes. So kann zumindest bei Umweltfragen die Akteneinsicht auf Landesebene auch in Niedersachsen und Bayern durchgesetzt werden, wo es bisher noch an Informationsfreiheitsgesetzen fehlt.

Linksammlung nach Gesetzen