Son­der­preis 2013 für Jochen Wagner

ver­öf­fent­licht von Netz­werk Recherche | 22. November 2013 | Lese­zeit ca. 12 Min.

In diesem Jahr ver­leiht Netz­werk Recherche außerdem einen Son­der­preis an den Jour­na­listen  Jochen Wagner. Der freie Jour­na­list klagte gegen den Bonner “General-​Anzeiger”, für den er knapp 20 Jahre als freier Jour­na­list gear­beitet hat, auf ange­mes­sene Ver­gü­tung seiner frei­be­ruf­li­chen Arbeit. Und bekam in erster Instanz Recht. Mit seiner Klage nahm er in Kauf, in Zukunft keine Auf­träge mehr zu bekommen.

“Den Leucht­turm-​Son­der­preis erhält Jochen Wagner stell­ver­tre­tend für alle Hono­rar­kläger”, bekräf­tigt Lau­da­torin Ulrike Maercks-​Franzen, Vor­stands­mit­glied von Netz­werk Recherche. “Die freien Kol­le­ginnen und Kol­legen zeigen Mut, für qua­li­ta­tiven Jour­na­lismus eine ange­mes­sene Bezah­lung ein­zu­for­dern.”

Lau­datio von Ulrike Maercks-​Franzen

Leucht­turm-​Son­der­preis­träger 2013: Jochen Wagner
Lau­da­torin: Ulrike Maercks-​Franzen, Vor­stand Netz­werk Recherche

Der freie Jour­na­list Jochen Wagner hat gegen den Bonner „General-​Anzeiger“ geklagt und erst einmal gewonnen. Wir finden das so bemer­kens­wert, dass wir ihn – und damit auch viele unge­nannte Mit­streiter – aus­zeichnen wollen mit einem Son­der­preis beim netz­werk-​recherche-​Leucht­turm 2013.

„Aus­zeich­nungen, … sind ein Grad­messer für den publi­zis­ti­schen Anspruch, dem sich unsere Branche jeden Tag stellt. Sie belohnen die hohe Qua­lität einer redak­tio­nellen Leis­tung. Und genau diese Qua­lität ist das zen­trale Kri­te­rium für den Erfolg unseres Mediums heute und in Zukunft – gedruckt, online und mobil.“…
Denn beson­ders im Lokalen können und müssen wir unsere Kom­pe­tenz täg­lich neu beweisen. Hier steht der Markt­platz der Mei­nungen, der das Gespräch der Bürger in den Städten und Gemeinden bestimmt.
… Die lokale und regio­nale Bericht­erstat­tung ist die tra­gende Säule unseres Mediums.“ …

Das – und natür­lich einiges mehr – sagte der Vor­sit­zende des Kura­to­riums des Theodor-​Wolff-​Preises, unter anderem auch lang­jäh­rige BDZV-​Prä­si­diums – und Pres­se­rats­mit­glied, Her­mann Neusser, am 4. Sep­tember diesen Jahres in Mün­chen bei der Ver­lei­hung des dies­jäh­rigen Theodor-​Wolff-​Preises. Dem allen ist nur zuzu­stimmen. Hin­ter­lässt uns aber leicht ver­wun­dert. Her­mann Neusser ist der Ver­leger des „Bonner General-​Anzeiger“. Der Bonner „General-​Anzeiger“ ist uns ein Begriff. Unter anderem, weil im letzten Jahr ein Kol­lege aus der Bonner Redak­tion mit einem Leucht­turm für seine hart­nä­ckige Recherche in einem Mord­fall, die letzt­end­lich nach 16 Jahren zur Auf­de­ckung führt (und inzwi­schen auch zu einer Ver­ur­tei­lung des Mör­ders) aus­ge­zeichnet wurde.

In seiner Lau­datio hob Markus Grill damals hervor, dass wir mit dem Leucht­turm eine Recherche aus­zeich­neten, die unter den ganz nor­malen, ja banalen Bedin­gungen regio­naler Lokal­be­richt­erstat­tung ent­standen ist. Die eher der Neu­gier und der Hart­nä­ckig­keit eines Ein­zelnen zu ver­danken ist, den das Unbe­hagen über einen mys­te­riösen Fall nicht los­ließ, so dass er neben der nor­malen Redak­ti­ons­ar­beit, neben den Ansprü­chen und dem Dau­er­stress der aktu­ellen lokalen jour­na­lis­ti­schen Kärr­ner­ar­beit diesen bewun­derns­werten Auf­wand an Recherche trieb trotz poli­zei­li­cher Wider­stände und Unver­ständnis der Redak­ti­ons­lei­tung, zusätz­lich also und vieles davon in seiner Frei­zeit. So hat es uns Wolf­gang Kaes im letzten Jahr berichtet und wir haben die Ergebnis für die Sache, den Auf­wand viel­leicht sogar als selbst­ver­ständ­lich genommen und mit unserem Preis belohnt.

Aber hat der Bonner „General-​Anzeiger“ nicht gerade noch einen Preis gewonnen?

Ja richtig, auch die Kol­legen von Frei­schreiber konnten nicht umhin, die Redak­tion des Bonner „General-​Anzei­gers“ aus­zu­zeichnen – mit ihrem „Hölle-​Preis“ für die im Umgang mit den freien Mit­ar­bei­tern unfairste Redak­tion, mit fol­gender Begrün­dung: „Die Tages­zei­tung Bonner Gene­ral­an­zeiger zahlt deut­lich unter den gewerk­schaft­lich aus­ge­han­delten Ver­gü­tungs­re­geln. Gegen die Dum­ping-​Hono­rare klagten rück­wir­kend zwei lang­jäh­rige freie Mit­ar­beiter… Aus­ge­rechnet ein Haus, dessen Autoren regel­mäßig mit renom­mierten Jour­na­lis­ten­preisen bedacht werden – (siehe oben – ), wei­gert sich, lang­jäh­rige Autoren ange­messen zu bezahlen.“

Das zeigt die andere Seite der Medaille, die kon­krete Erschei­nungs­weise pre­kärer Arbeits­be­din­gungen im lokalen Jour­na­lismus. Das wäre viel­leicht kein Thema für Aus­zeich­nungen des netz­werks recherche, obwohl ich per­sön­lich den Aspekt der Rah­men­be­din­gungen jour­na­lis­ti­schen Arbei­tens immer für eine wich­tige, nicht zu ver­nach­läs­si­gende Sache halte.
Nun gehen die Preise des netz­werks recherche auch eher nicht an Ver­leger und Ver­lage, und an Redak­tionen nur, wenn sie ins­ge­samt Träger umfas­sender oder auch uner­müd­li­cher und kon­ti­nu­ier­li­cher Recher­chen und Berichte sind – über den mess­baren Anteil ein­zelner hinaus. Auch dafür gab es in den letzten Jahren gute Bei­spiele wie z.B. 2009 der Preis für den Repor­ter­pool von NDR Info.

Darum also hier unser Preis und unsere Aner­ken­nung für ein­zelne, ja fast ver­ein­zelte, ein­same Kol­legen.
Zur hart­nä­ckigen Recherche gehört neben all den oft auch hier her­vor­ge­ho­benen Eigen­schaften, den aus­ge­prägten hand­werk­li­chen Fähig­keiten und der Schlau­heit, der Lis­tig­keit und der Hart­nä­ckig­keit oft auch eine beson­dere Kraft – wir spra­chen davon schon bei unserem Haupt­preis.

Es braucht Mut. Es braucht die Wei­ge­rung, Unge­rech­tig­keit, Unrecht hin­zu­nehmen. Es braucht den Willen zur Auf­klä­rung ebenso wie den starken Wunsch nach Ver­än­de­rung. Irgend­wann kommt der Zeit­punkt, da steht man mit seiner Person und mit seinem Namen für diesen Anspruch ein. Ich glaube, das tut man leichter, wenn man sich für andere, für eine oder „die“ Sache, eine Idee, für andere Men­schen, für Auf­klä­rung und Ände­rung enga­giert.

Aber es braucht noch viel mehr Mut – und viel­leicht auch eine gehö­rige Por­tion ganz „unpro­fes­sio­neller“ Wut, wenn man sich ent­schließt, sich gegen Bedin­gungen zur Wehr zu setzen, die die eigene Arbeit ent­werten, sie uner­träg­lich oder sinnlos machen.

Und das haben die Kol­le­ginnen und Kol­legen getan, die wir heute mit einem Son­der­preis im Rahmen der Leucht­turm-​Ver­lei­hung her­vor­heben und ehren wollen.

In den letzten Jahren haben eine ganze Reihe von freien Jour­na­lis­tinnen und Jour­na­listen gegen die unzu­mut­baren Zeilen-​ und Foto­ho­no­rare geklagt, die ihnen die­selben Ver­leger nur für ihre täg­liche, für die Zei­tung über­le­bens­not­wen­dige Zulie­fe­rung aktu­eller Texte und Bilder zuge­stehen wollen, die auf der anderen Seite den hohen Wert und die exis­ten­ti­elle Rolle der lokalen Bericht­erstat­tung nicht genug her­vor­heben können.

Zwar haben sie über ihren Ver­band, den BDZV, mit den Jour­na­lis­ten­ge­werk­schaften nach lang­jäh­rigen Ver­hand­lungen zur Umset­zung des 2002 novel­lierten Urhe­ber­ver­trags­rechts immerhin im Jahr 2010 soge­nannte Gemein­same Ver­gü­tungs­re­geln ver­ein­bart, die für alle ver­bind­lich einen Min­dest­stan­dard der Bezah­lung für freie Jour­na­listen regeln sollen. Aber trotz dieser ver­bind­li­chen Ver­ein­ba­rung zur Umset­zung einer gesetz­li­chen Vor­gabe zahlen viele Ver­lage ihren freien Jour­na­listen ein viel gerin­geres Honorar.
Den­noch zögern viele Freie, ihr Recht bei den Ver­lagen ein­zu­for­dern. Aber offen­sicht­lich –das zeigen die ersten Urteile – führt kein Weg daran vorbei. Das können die Ver­bände nicht für den ein­zelnen ein­klagen, das muss – mit aller mög­li­chen juris­ti­schen und mora­li­schen Unter­stüt­zung – jeder selbst tun. Es gibt erste Erfolge.

Zum Bei­spiel in Pforz­heim. Dort hat ein Jour­na­list von 2001 bis 2011 für die Pforz­heimer Zei­tung als freier Autor und Foto­graf gear­beitet. Zuletzt bekam er 33 Cent für die Zeile und zwi­schen 11 und 27,50 € Foto­ho­norar. Er klagte. Das Land­ge­richt Mann­heim ver­ur­teilte Anfang August den Verlag zu einer Nach­zah­lung von mehr als 47 000 Euro plus Zinsen – es fand die dort gezahlten Hono­rare – auch schon fü4r die Jahre vor 2010 – unan­ge­messen.

Zum Bei­spiel aber auch Potsdam: Dort hatte ein freier Sport­jour­na­list der „Pots­damer Neu­esten Nach­richten“ eine Nach­zah­lung von 3.030 € plus Zinsen für die Texte gefor­dert, die er zwi­schen Februar 2010 und Mai 2011 ver­fasst hatte – also seit Inkraft­treten der Ver­gü­tungs­re­geln. Seit 2004 hatte er für die Zei­tung gear­beitet und fast die gesamte lokale Bericht­erstat­tung über­nommen. Hier folgte das Gericht – ent­gegen z.B. der Rechts­auf­fas­sung der Ver­bände der Argu­men­ta­tion des Ver­lags, dass die Rege­lungen auf ihn nicht anwendbar seien, son­dern nur in West­deutsch­land gelten würden.

In beiden Fällen ist Beru­fung ein­ge­legt. Das kann dauern.

Noch anhängig ist ein Ver­fahren in Bochum, in dem ein Kol­lege ein Nach­zah­lung von rund 40 000 € for­dert. Hier hat das Gericht nach erster Anhö­rung erst einmal ein Gut­achten ange­for­dert – eine Sach­ver­stän­dige soll prüfen, welche Hono­rare ange­messen sind. Das kann dauern.

Einen langen Atem brauchte auch die Kol­legin Alice B. aus Bremen.
Mit einem Ver­gleich endete im Früh­jahr vor dem Bun­des­ar­beits­ge­richt ein drei­jäh­riger Rechts­streit zwi­schen der Bremer Jour­na­listin B. (52) und der zum Ippen-​Kon­zern gehö­renden Kreis­zei­tung mit Sitz in Syke bei Bremen. 20 Jahre lang hatte B. für das Blatt gear­beitet: für mini­male Hono­rare Texte und Fotos gelie­fert und zudem in den letzten neun Jahren für kleine Pau­schalen wöchent­liche The­men­seiten erstellt. Dann bemerkte sie, dass der Verlag viele ihrer Texte und Fotos wei­ter­ver­kaufte, vor allem an die Nord­west-​Zei­tung (NWZ) und die Nordsee-​Zei­tung (NZ). Sie sei weder vorher gefragt noch zusätz­lich bezahlt worden, sagt B. Mehr­fach pro­tes­tierte sie ver­geb­lich bei der Kreis­zei­tung, dann for­derte sie direkt von NWZ und NZ je 10.000 Euro Hono­rar­nach­zah­lung. Als die Kreis­zei­tung davon erfuhr, setzte sie die allein­ste­hende zwei­fache Mutter sofort vor die Tür.
Alice B. ging vors Arbeits­ge­richt. Sie wollte errei­chen, dass sie wei­ter­be­schäf­tigt und rück­wir­kend als Fest­an­ge­stellte ein­ge­stuft würde – samt erheb­li­cher Nach­zah­lungen. Sie verlor in zwei Instanzen, gab aber nicht auf.
Vor dem Bun­des­ar­beits­ge­richt schlossen jetzt beide Seiten einen Ver­gleich. Dem­nach endete ihre Mit­ar­beit tat­säch­lich 2010, und sie ver­zichtet auf Hono­rar­an­sprüche gegen NWZ und NZ; aber die Kreis­zei­tung zahlt ihr jetzt 10.000 Euro „Abschluss­ho­norar“. Das ist zwar nicht so viel wie erhofft, aber immerhin das Dop­pelte jener Summe, die der Kam­mer­vor­sit­zende in der ersten Instanz als Ver­gleich vor­ge­schlagen hatte.

Wie alle vor­ge­nannten Kol­legen möchte auch Alice B. nicht mit vollem Namen genannt werden. Sie will, sie muss noch weiter arbeiten – und ist skep­tisch, wie andere Auf­trag­geber auf soviel Wider­stands­kraft und Hart­nä­ckig­keit reagieren könnten.

Das gilt auch für einen der beiden Kol­legen, die – und so schließt sich der Kreis – gegen den Bonner „General-​Anzeiger“ klagten, mit Erfolg zumin­dest in der ersten Instanz.

Auch sie wollten nicht länger hin­nehmen, dass es zwar seit 2010 nach den gesetz­li­chen Bedin­gungen ver­ein­barte Gemein­same Ver­gü­tungs­re­ge­lungen gibt – in langen Jahren mit dem Ver­band ver­han­delt, in dem ihr Ver­leger eine maß­geb­liche Rolle in den Gre­mien spielte und spielt, sich aber aus­ge­rechnet ihr Verlag wei­gert, seine Hono­rare ent­spre­chend diesen Ver­gü­tungs­re­geln zu gestalten.
„Unan­ge­messen niedrig“ fand auch das Land­ge­richt Köln ein Zei­len­ho­norar von 25 Cent pro Zeile für mehr als 400 Zei­tungs­bei­träge aus den Jahren 2009 bis Januar 2011 und ver­ur­teilte den Verlag zu einer Nach­zah­lung von knapp 10.600 € plus Zinsen, weil es mehr als das Dop­pelte, näm­lich 56 Cent pro Zeile, als ange­messen ansetze. Im 2. Fall wurden sogar nur 21 Cent pro Zeile gezahlt und ein Foto­ho­norar von 20,45 € . Diesem Kol­legen wurde eine Nach­zah­lung von rund 38.400 € plus Zinsen zuge­spro­chen.

Das sind die nackten Zahlen. Dahinter ste­cken Erfah­rungen. Ent­täu­schungen.
„Das ist Lohn­dum­ping schlechthin.“, sagt Jochen Wagner in dem Bei­trag für ZAPP vom Sep­tember diesen Jahres, den wir eben gesehen haben. “Es ist eine Sache der Fair­ness, eine gute Arbeit kostet auch gutes Geld.“

In dem aus­führ­li­chen Inter­view, nach­zu­hören und zu schauen auf der ZAPP-​Seite zur Sen­dung, beschreibt er die Ent­wick­lung der Hono­rar­si­tua­tion der Freien beim GA: Konnte man vor fünf bis 10 Jahren noch eini­ger­maßen mit dem gezahlten –und seit über zehn Jahren unver­än­derten Honorar über die Runden kommen, weil man wesent­lich mehr Texte und Fotos unter­bringen konnte. Inzwi­schen sind die Auf­träge und die Arbeits­mög­lich­keiten signi­fi­kant zurück­ge­gangen. Der Platz für die lokale Bericht­erstat­tung ist erheb­lich redu­ziert, schi­ckes Layout ver­braucht wei­teren Platz, vieles wird über den neuen News­room zen­tral gesteuert und beschickt, so dass für den lokalen Redak­teur kein Spiel­raum bleibt, um zum Bei­spiel zeit­auf­wän­dige Ter­mine, die trotzdem nur wenig Zeilen Bericht erlauben, wenigs­tens mit einer Pau­schale zu ent­lohnen. Es gibt keine ein­heit­li­chen Hono­rar­sätze – auch die beiden kla­genden Kol­legen bekamen unter­schied­liche Zei­len­ho­no­rare -, es gibt aber auch keine Begrün­dungen dafür, keine Auf­wands­ent­schä­di­gungen oder Spesen, keine Ansagen über Ver­än­de­rungen, nur Vollzug, keinen ver­ant­wort­li­chen Ansprech­partner in der Redak­tion, kein ver­nünf­tiges Ver­hältnis von Auf­wand und Ertrag für seine Arbeit, keine Aner­ken­nung und keinen kol­le­gialen Umgang – nur die Dro­hung mit der bereit­willig in Reserve ste­henden Kon­kur­renz vieler zu allem ent­schlos­sener jour­na­lis­ti­scher Bil­lig­löhner. Und die gibt es eben auch.
Nicht umsonst haben von den vielen Betrof­fenen nur so wenige bisher geklagt. Jetzt freuen sich andere über den ersten erfolg­rei­chen Schritt und erhoffen sich Ver­bes­se­rung ihrer eigenen Lage – aber es fehlten Mut und Ein­sicht, sich selbst daran zu betei­ligen, sich selbst in die Schuss­linie zu bringen wie die hier genannten Kol­legen. Sie klagen ihr gutes Recht nicht ein – aus Angst vor Repres­sa­lien, vor Auf­trags­ver­lust – auch bei anderen Ver­lagen.

Und man kann es ja auch ver­stehen – beide Kol­legen, die gegen den Bonner General-​Anzeiger geklagt haben, arbeiten nicht mehr für diese Zei­tung, arbeiten gar nicht mehr eine regio­nale Tages­zei­tung. „Im ört­li­chen Bereich werde ich keine Zeile mehr los, keine Bilder“, berichtet Jochen Wagner. Er ver­dient jetzt sein Geld mit Mei­nungs­um­fragen und als Tel­ler­wä­scher in einer großen Behörde – schließ­lich gibt es eine Familie zu ernähren -, aber mit dem ihm eigenen Stolz und Selbst­be­wusst­sein – um sich nicht weiter ständig aus­ge­nutzt, unan­ge­messen bezahlt und unan­ge­messen behan­delt zu fühlen.
Und er steht auch mit seiner Person, seinem Gesicht und seinem Namen für diesen Schritt, mit dem er auf­merksam gemacht hat auf eine uner­träg­liche und unak­zep­table Situa­tion.

Des­wegen haben wir Jochen Wagner ein­ge­laden, des­wegen wollen wir ihn – stell­ver­tre­tend für all die anderen hier genannten und alle, die sich ein Herz gefasst hatten –ob nun erfolg­reich vor Gericht oder nicht – mit dem heu­tigen Son­der­preis des Leucht­turms 2013 seinen Mut und sein Enga­ge­ment aus­zeichnen, seine Bereit­schaft zur Auf­klä­rung der Öffent­lich­keit – auch und gerade, wenn es mal um die eigene Sache geht.
„Ein Ver­leger, der nicht jam­mert, der ist tot“, sagt Jochen Wagner im Inter­view. Jour­na­listen, die sich nicht wehren – tja, was wird auf Dauer aus denen?

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