Aufnahmerichtlinien Netzwerk Recherche e.V.

Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 9. Juni 2017

Als Mitglied kann aufgenommen werden, wer die Zielsetzung des Netzwerks Recherche unterstützt, die journalistische Recherche in der Medienpraxis zu stärken, auf ihre Bedeutung aufmerksam zu machen und sie in der journalistischen Aus- und Weiterbildung zu fördern, so wie es im Zehn-Punkte-Programm des Vereins näher beschrieben wird.

I. Stimmberechtigte Mitgliedschaft

Als Mitglieder mit Stimmrecht können aufgenommen werden:

1. Hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten, die für Printmedien, Rundfunk, Nachrichtenagenturen oder Online-Medien arbeiten. Dies schließt freie Journalisten ein, soweit sie den überwiegenden Teil ihres Lebensunterhalts mit journalistischer Tätigkeit bestreiten.

2. Hauptberuflich in der medienbezogenen Bildungsarbeit Beschäftigte z.B. Hochschullehrer der Journalistik, Publizistik oder Kommunikationswissenschaft, Dozenten der Akademien für Publizistik, der ARD.ZDF medienakademie oder der von Verlagen getragenen Journalistenschulen.

II. Assoziierte Mitgliedschaft

Als assoziierte Mitglieder ohne Stimmrecht können aufgenommen werden:

1. Angehende Journalistinnen und Journalisten, die sich im Volontariat befinden, eine Journalistenschule besuchen oder ein Studium der Journalistik, Publizistik oder Kommunikationswissenschaft absolvieren.

2. Ehemalige Journalistinnen und Journalisten, die jetzt pensioniert sind.

3. Angehörige sonstiger Berufsgruppen, deren Tätigkeit überwiegend durch Recherche geprägt ist.

III. Mitgliedschaft im Förderkuratorium

Als Mitglieder des Förderkuratoriums ohne Stimmrecht können Privatpersonen, Institutionen und Körperschaften aufgenommen werden, die mit ihrem Beitrag die Ziele des Netzwerks Recherche unterstützen wollen. Die Förderung schließt jegliche inhaltliche Einflussnahme auf die Arbeit von Netzwerk Recherche aus. Die Mitglieder des Förderkuratoriums werden mit der Höhe ihres Förderbeitrags auf der nr-Website genannt.

IV. Allgemeines

Bei einem Aufnahmeantrag kann die Vorlage entsprechender Belege verlangt werden (z.B. Kopie des Presseausweises, Bescheinigung der Redaktion, Tätigkeitsbeschreibung oder Arbeitsproben). Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Nicht als stimmberechtigte Mitglieder aufgenommen werden können Personen, die ganz oder teilweise in der Public-Relations-/Öffentlichkeitsarbeit tätig sind. Bei Mitgliedern, die beruflich in die PR wechseln, ruht die stimmberechtigte Mitgliedschaft. Mitglieder, die den Beruf wechseln, sind aufgefordert, dies dem Vorstand mitzuteilen.

Beitragsordnung:

Mindestbeitrag für stimmberechtigte und assoziierte Mitglieder: 80 Euro

Mindestbeitrag für Mitglieder in Ausbildung (max. bis zum Erreichen des 27. Lebensjahres oder nach Vorlage entsprechender Nachweise einer Ausbildung): 30 Euro

Regelbeitrag für Mitglieder des Förderkuratoriums: 2.000 Euro