Infor­ma­tionen für Mit­glieder

ver­öf­fent­licht von Günter Bartsch | 28. März 2017 | Lese­zeit ca. 1 Min.

Als Mit­glied von Netz­werk Recherche unter­stützen Sie die Arbeit unseres Ver­eins mit Ihrem jähr­li­chen Mit­glieds­bei­trag. Herz­li­chen Dank dafür!

Da wir von den Finanz­be­hörden als gemein­nützig aner­kannt sind, können Sie Spenden und Mit­glieds­bei­träge steu­er­lich gel­tend machen. Bei Mit­glieds­bei­trägen und Spenden von jähr­lich unter 300 Euro benö­tigen Sie gemäß § 50 der Ein­kom­men­steuer-​Durch­füh­rungs­ver­ord­nung keine Spen­den­be­schei­ni­gung („Zuwen­dungs­be­stä­ti­gung“). Es genügt, wenn Sie mit Ihrer Steu­er­erklä­rung den ent­spre­chenden Kon­to­auszug sowie den fol­genden ver­ein­fachten Zuwen­dungs­nach­weis ein­rei­chen:

Ver­ein­fachter Zuwen­dungs­nach­weis (pdf)

Gemein­nüt­zig­keit bestä­tigt durch Anlage zum Bescheid für 2020 zur Kör­per­schafts­steuer (Frei­stel­lungs­be­scheid)

In der Ver­eins­sat­zung finden Sie wei­tere Infor­ma­tionen zur Mit­glied­schaft.

Aus­tritt aus dem Verein

Für einen Aus­tritt aus dem Verein (Kün­di­gung der Mit­glied­schaft) genügt eine Mit­tei­lung per E-​Mail. Unter bestimmten Vor­aus­set­zungen ist es mög­lich, die Mit­glied­schaft vor­läufig ruhen zu lassen. Bitte spre­chen Sie uns gern darauf an.

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