Sehr kontrovers ist in Thüringen die Debatte um eine Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes aus dem Jahr 2007 verlaufen. Das Akteneinsichtsrecht stand zur Neufassung an, weil es von vornherein zeitlich befristet war und die alte Regelung Ende des Jahres auslief. Aber die Große Koalition, die die Landesregierung stellt, wollte offenbar keine echte Transparenz, sondern eher einen Etikettenschwindel. Der erste im Herbst vorgestellte Entwurf fiel so restriktiv aus, dass er bei Journalistenverbänden und in der Öffentlichkeit Empörung auslöste:

Netzwerk Recherche kritisierte die Vorlage als “Mogelpackung” (vgl. Presseerklärung vom 21. November 2012: IFG Thüringen: Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine Mogelpackung). Auch der DJV übte scharfe Kritik, und in der Lokalpresse erschienen zahlreiche Leserbriefe, die die Reform als Farce brandmarkten. Nach diesem öffentlichen Druck lenkte die Landesregierung schließlich in einigen Punkten ein. 

Für Journalisten ist dabei wichtig, dass auf einen zunächst geplanten Passus verzichtet wurde, der die kommerzielle Weiterverwendung von Informationen, die auf einen IFG-Antrag zurückgehen, mit einer Geldbuße belegt hätte. Weil Medienvertreter auch mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten, hätte eine solche Klausel alle Presseanfragen auf der Basis des IFG Thüringen ausgeschlossen. Obwohl Netzwerk Recherche bereits vor Monaten in einem ausführlichen Rechtsgutachten darauf hingewiesen hatte, dass eine solche Regelung mit dem Europarecht unvereinbar wäre und schlicht gegen geltendes Recht nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz verstoßen würde, hatte die Landesregierung zunächst an der Klausel festgehalten. 

Die Antwortfrist wurde von anfänglich geplanten drei Monaten plus unbestimmter Verlängerung auf nunmehr höchstens zwei Monate verkürzt. Schließlich verzichtete die Landesregierung auf eine Klausel, nach der Anträge automatisch als abgelehnt gelten sollten, wenn innerhalb der Frist kein Bescheid ergangen war. Was als Wunschvorstellung einer auf Blockade geeichten Verwaltung gelten kann, hatte solchen Unmut bei Leserbriefschreibern,  Verbänden und Oppositionsparteien ausgelöst, dass CDU und SPD auch hier ein Einlenken wohl ratsamer erschien. 

Neu gegenüber dem alten Gesetz von 2007 ist die Ombudsrolle, die dem Thüringischen Datenschutzbeauftragten bei Konfliktfällen übertragen wird. Allerdings schließt die Novelle in einigen Fällen ein Prüfungsrecht für den neuen Informationsfreiheitsbeauftragten aus, so wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten berührt sind. Weil gerade diese Punkte die häufigsten Streitfälle bei IFG-Anträgen sind, wäre es eigentlich besonders wichtig, dass eine unabhängige Instanz im Dienste der Antragsteller nachschauen kann, ob wirklich alle Informationen übermittelt wurden, auf die ein Antragsteller ein Recht hat oder ob evtl. Bezüge auf den Datenschutz nur vorgeschoben sind. Die begrenzten Prüfrechte für den Ombudsmann sind ein Thüringer Sonderfall, der sich so bei anderen Landesgesetzen nicht findet. 

Schließlich hält die Novelle daran fest, dass Gebühren kostendeckend erhoben werden sollen. Auch in diesem Punkte sind andere IFGs bürgerfreundlicher, indem sie Obergrenzen festsetzen und so abschreckende Gebühren vermeiden helfen. 

Einen gewissen Lichtblick bietet die neue Thüringer Regelung, indem ein elektronisches Informationsregister im Internet aufgebaut werden soll. Darin sollen z.B. Organisations- und Aktenpläne der Ämter veröffentlicht werden. Auch andere Behördeninformationen von allgemeinem Interesse sollen so leichter zugänglich gemacht werden. Allerdings bleibt das Gesetz sehr vage, um welche Art von Information es hier genau geht, sodass zu befürchten ist, dass das Register weitgehend nach Gutdünken der Behörden gefüllt wird – oder auch nicht. 

Der Protest gegen die völlig unzureichende Vorlage der Landesregierung hat unter dem Strich durchaus Erfolge gezeigt. Netzwerk Recherche hat sich an dieser Debatte mit eigenen Sachverständigengutachten, Presseerklärungen und dem Besuch einer Expertenanhörung der Oppositionsparteien beteiligt. Gleichzeitig bleibt aber die Bilanz, dass Thüringen sich mit diesem Gesetz nur Millimeter nach vorne bewegt hat und weiter hinter den Standard anderer Regelungen zurück fällt: So müssen etwa in Hamburg automatisch alle Verträge der öffentlichen Hand zur Daseinsvorsorge (z.B. Müllabfuhr, Wasserversorgung, Energie) veröffentlicht werden, genauso wie die Bezüge der Leitungsebene öffentlicher Unternehmen. Vom Hamburgischen Transparenzgesetz, dem derzeit fortschrittlichsten in der Bundesrepublik,  ist Thüringen leider meilenweit entfernt.




Link zum neuen Gesetzestext.





Presseschau Informationsfreiheitsgesetz:


Wende beim strittigen Thüringer Informationsfreiheitsgesetz
. Thüringer Allgemeine vom 8. Dezember 2012, von Dirk Lübke

Bürger-Freiheit mit viel Anlauf. 
Thüringer Allgemeine vom 8. Dezember 2012, Kommentar von Dirk Lübke

Landtag beschließt Informationsfreiheitsgesetz
. MDR online vom 14. Dezember 2012 (offline)

Informationsfreiheit: Stiefkind des Verwaltungsalltags. 
Cicero online vom 20. Dezember 2012, von Petra Sorge