Thüringen will Informationsfreiheitsgesetz zum Transparenzgesetz weiterentwickeln
Die rot-rot-grüne Regierung in Thüringen will das eher mittelmäßige Informationsfreiheitsgesetz des Landes zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln, das mehr Verpflichtungen zur automatischen Veröffentlichung enthält. Die Gesetzesvorlage soll als eines der Reformprojekte noch vor den Wahlen im Oktober 2019 verabschiedet werden. Netzwerk Recherche hat dazu im Mai an einer Sachverständigenanhörung im Landtag teilgenommen und eine detaillierte schriftliche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vorgelegt (Stellungnahme von Netzwerk Recherche).
Der Gesetzentwurf würde den Zugang zu Informationen der öffentlichen Stellen deutlich verbessern, reicht aber noch nicht an das Niveau in den Ländern Hamburg und Rheinland-Pfalz heran, wo es ebenfalls automatische Publikationspflichten gibt. Nötig sind noch Verbesserungen vor allem bei der Gebührenregelung und den Ausnahmeklauseln. Vor allem fordert Netzwerk Recherche, die Arten von Information präzise zu bezeichnen, die automatisch veröffentlicht werden müssen. Bisher ist in dem Gesetzentwurf nur von Informationen die Rede, die von „allgemeinem Interesse für die Öffentlichkeit“ sind. Da solche Formulierungen einen breiten Interpretationsspielraum zulassen, plädiert Netzwerk Recherche für einen Regelungskatalog wie in Hamburg, der z.B. Gutachten und Studien oder auch Verträge der öffentlichen Hand jenseits einer Bagatellschwelle enthält, wie auch die Beteiligungsverhältnisse öffentlicher Unternehmen.
Wie wichtig es ist, die Veröffentlichungspflichten verbindlich und präzise vorzuschreiben, offenbarte die mehr als sechsstündige Anhörung anhand der Beiträge der Vertreter kommunaler Spitzenverbände: Die Kommunen beklagten, sie würden sich nicht in der Lage sehen, weiteren Verpflichtungen nachzukommen. Bei der Befragung durch die Abgeordneten mussten die Vertreter der Kommunen einräumen, dass ihnen bisher entgangen war, dass auch das alte Gesetz von ihnen schon verlangte, eine Reihe von Informationen aus eigener Initiative ins Netz zu stellen. Diese Verpflichtungen waren jedoch nur als Soll-Empfehlung formuliert – und deshalb von den Kommunen ignoriert worden.