nachgehakt – Textsammlung für die journalistische Praxis
Alle wissen, dass Behörden Auskunft geben müssen, egal ob sie zum Bund, zum Land oder zur Kommune gehören. Genauso sind auch öffentliche GmbHs und andere Firmen im Staatseigentum zur Offenheit verpflichtet. Doch was tun, wenn ein Oberbürgermeister schweigt, ein Amt nur Ausflüchte vorbringt und ein kommunaler Geschäftsführer meint, er leitet eine Privatfirma? Das Handbuch “nachgehakt” von Netzwerk Recherche liefert Antworten. Es zeigt, mit Hilfe welcher Gesetze man sein Recht erstreiten kann.
Der Herausgeber des Nachschlagewerkes, Prof. Udo Branahl, hat von 1979 bis 2011 Medienrecht an der TU Dortmund gelehrt. Er zählt zu den renommiertesten Presserechtlern Deutschlands und ist auch Autor des Standwerkswerks „Medienrecht. Eine Einführung“ (8. Auflage 2019). Anhand von konkreten Fällen schlüsselt Branahl im Handbuch “nachgehakt” auf, wie Journalisten ihr Recht auf Auskunft gegenüber staatlichen Behörden durchsetzen können. Egal auf welcher Ebene, von der Kreisverwaltung bis zum Bundesministerium. In der umfangreichen Dokumentensammlung kann zudem jeder Interessierte nachlesen, wie er Anträge richtig formuliert und mit Widerspenstigen Ämtern umgehen kann.
Dabei ist ein Erfolg oft überraschend einfach zu erreichen. Meist kann schon ein gut geschriebener Brief selbst eine verschlossene Behörde öffnen.
nachgehakt – Eine Textsammlung für die journalistische Praxis / Herausgeber: Prof. Udo Branahl. Redaktion: David Schraven. – 1. Auflage Juni 2008. – Bottrop : 2. Feder Verlags- und Vertriebs GmbH, 2008, 194 S.
ISBN: 978-3-9812408-0-1
Das Handbuch entstand in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Recherche und der Heinrich Böll Stiftung NRW. Der Druck des Buches wurde von der Stiftervereinigung der Presse gefördert.
Das Handbuch kann als PDF hier eingesehen und heruntergeladen werden.
Ständig um weitere interessante Fälle erweitert, wird es auf www.nachgehakt-online.de.