Sehr geehrter Herr Bartsch,
der bayerische Innenminister beginnt an diesem Tag eine Auslandsreise und kann aus Termingründen nicht an Ihrer Veranstaltung teilnehmen.
Ich möchte Sie aber fragen, inwiefern Ihr Verein vom Fehlen eines Informationsfreiheitsgesetzes in Bayern betroffen ist. Journalisten haben doch einen Auskunfts- und Informationsanspruch über das Presserecht? Sehen Sie da Defizite in Bayern?
Ansonsten darf ich Ihnen auch darlegen, dass es nach geltendem Recht in Bayern eine Reihe besonderer Informationsrechte gibt. Zu nennen sind insbesondere:
- Art. 29 BayVwVfG, wonach im Verwaltungsverfahren für die an einem Verwaltungsverfahren Beteiligten ein Akteneinsichtsrecht besteht;
- das Bayerische Umweltinformationsgesetz gewährt nach Art. 3 jeder Person nach Maßgabe des Gesetzes einen Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen;
- das Verbraucherinformationsgesetz, das auf Bundesebene den Zugang zu verbraucherrelevanten Informationen insbesondere im Bereich des Lebensmittelrechts eröffnet;
- Art. 54 Abs. 3 der Gemeindeordnung, wonach allen Gemeindebürgern die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen des Gemeinderats freisteht (entsprechende Bestimmungen in Art. 48 Abs. 2 Landkreisordnung und Art. 45 Abs. 2 Bezirksordnung);
- polizei-, datenschutz- und melderechtliche Auskunftsansprüche, nach denen ein Betroffener Anspruch auf Auskunft hinsichtlich der über ihn gespeicherten Daten hat (Art. 48 PAG, Art. 10 BayDSG, § 19 BDSG,
Art. 9 MeldeG); - und eben das Bayerischen Pressegesetz, das ein Auskunftsrecht der
Presse enthält, und das in §§ 9a, 55 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag geregelte Auskunftsrecht der Rundfunkveranstalter und der Anbieter von Telemedien.
Daneben besteht eine Vielzahl landes- und bundesgesetzlicher Unterrichtungspflichten bzw. Veröffentlichungsbefugnisse und Informationsplattformen.
Eine Umsetzung der in Bayern in den vergangenen Jahren bekannten Entwürfe der Opposition zu Informationsfreiheitsgesetzen hätte in unseren Augen hohe Bürokratiekosten verursacht, datenschutzrechtliche Schutzstandards geschwächt, öffentliche und private Belange unzureichend geschützt. Es wäre außerdem eine Missbrauchsgefahr gegeben gewesen. Es war in den vergangenen Jahren also ein durchaus politisch umstrittenes Thema.
Finden Sie es deshalb nicht bedenklich, wenn sich ein Verein, der sich in seiner Satzung als “politisch neutral” bezeichnet, dermaßen auf eine Seite schlägt und einen “Negativ-Preis” für das Fehlen eines Informationsfreiheitsgesetzes verleiht?
Freundliche Grüße
Oliver Platzer
Pressesprecher
des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Sport und Integration